|
Homosexuelle & Pädophile: Biologie-Professor Ulrich Kutschera wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor Gericht |
07.06.2019 [09:01:53] |
Volksverhetzung auch gegen Pädophile: Das Adoptionsrecht für Homosexuelle soll staatlich geförderte Pädophilie und schwerster Kindesmissbrauch sein
Weil er Homosexuellen eine Neigung zur Pädophilie unterstellte, steht der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera vor Gericht. Dort bekräftigt er seine Ansichten. Laut Staatsanwaltschaft Kassel soll der Hochschullehrer in einem Interview homosexuellen Personen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. Konkret geht es um ein Interview, das Kutschera anlässlich des Beschlusses der "Ehe für alle" im Jahr 2017 der konservativen katholischen Nachrichtenseite "kath.net" gegeben hatte. Er hatte darin unter anderem gesagt, er sehe durch das Adoptionsrecht für Homosexuelle "staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen". Es gibt auch Fälle, in denen Menschen wegen Volksverhetzung gegenüber Pädophilen verurteilt wurden. Die herrschende Meinung sieht den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut des § 130 StGB an. Geschützt sind neben den ausdrücklich genannten nationalen, rassischen, religiösen und ethnischen Gruppen auch „Teile der Bevölkerung“, also zahlenmäßig nicht unerhebliche Personenmehrheiten, die auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist es irrelevant, ob man Pädophilie als psychische Störung oder als sexuelle Orientierung einstuft. Dieser Einzelfall bietet der Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit an, den Angeklagten nicht nur wegen Volksverhetzung gegen Homosexuelle, sondern auch gegen Pädosexuelle, strafrechtlich zu verfolgen. Das Amtsgericht Kassel wird diesen "Professor" hoffentlich auch wegen Volksverhetzung einer sexuellen Minderheit der Pädophilen verurteilen...
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/kassel-professor-verteidigt-umstrittene-aussagen-ueber-homosexuelle-vor-gericht-a-1270914.html |
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen] |
Auf welcher Rechtsgrundlage polizeiliche Befugnisse ?: Landeskriminalamt(LKA) in Nordrhein-Westfalen(NRW) stellt erstmals 24 Zivilisten zur rechtlichen Auswertung von Kinder- und Jugendpornos ein |
30.05.2019 [08:33:17] |
Auf Stellenausschreibung haben sich schon 150 Bürger/innen beworben: „Wir kreieren gerade eine kurze Ausbildung in Seminarform“
Kein Aprilscherz ist die Ausschreibung von 24 Stellen beim LKA in NRW. Als erste Polizeibehörde in Deutschland sollen dort demnächst Menschen ohne dreijährige Polizeiausbildung kinderpornografisches Material sichten und auswerten. „Es sind Leute, die wir vom freien Arbeitsmarkt nehmen“, sagte der zuständige Dezernatsleiter im Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA, Sven Schneider. Notwendig wird die Einstellung externer Kräfte für diesen hochsensiblen Aufgabenbereich aufgrund des personellen Engpasses bei der NRW-Polizei. Dabei stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Personaleinstellungen erfolgen werden. Nach einer kurzen Ausbildung in Seminarform müssten den Bürgern/innen hoheitliche Aufgaben mit Polizeibefugnissen übertragen werden. Seit mehreren Jahren ist es bereits gängige Praxis, dass Ermittlungsbehörden kinderpornografisches Material an Privatfirmen zur juristischen Auswertung abgeben. Außerdem gibt es schon lange Zeit Computerprogramme, die Kinderpornos erkennen sollen. Die Auswertungsergebnisse dieser neuen Mitarbeiter/innen dürften für die Staatsanwaltschaften & Gerichte sehr interessant werden. Insbesondere jedoch für die Verteidiger der Angeklagten, die die rechtliche Bewertung in Frage stellen werden. Die gerichtliche Inaugenscheinnahme von massenweise kinder- und jugendpornografischen Materials dürfte zum Standart werden. In der Folge wird es zu wochenlangen Gerichtsprozessen kommen, die auch die Justiz personell völlig überfordern wird. Neue Staatsanwälte und Richter müssten eingestellt und ausgebildet werden. Letztendlich wird es im Strafvollzug zu erhöhten Aufkommen von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten(JVAs) kommen. Wohl möglich müssen auch noch neue JVAs gebaut werden. Niemand denkt offensichtlich bei dieser Verschwendung von Steuergeldern daran, dass man den Schand § 184 ff. StGB mal reformieren könnte, damit zumindest das sogenannte "Posing" wieder legalisiert wird. Ebenso animierte Darstellungen, wie z.B. die Mangas, wobei es um künstlich geschaffene Figuren geht - und nicht um reale Jungen/Mädchen. Weder der Gesetzgeber noch die Justiz wird jemals gewaltfreie Kinder- und Jugendpornos wirksam mindern, geschweige denn ausrotten können. Der Mythos über die Inhalte wird weiterhin aufrecht erhalten....
https://rp-online.de/nrw/panorama/kindesmissbrauch-in-nrw-lka-stellt-ganz-normale-leute-ein_aid-39100717 |
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen] |
Im ewigen Gedenken: Der Dichter und Schriftsteller Heinrich Eichen(Heinz Birken) verstarb am 30. Mai 1986 während einer Reise in Odendorf bei Bonn |
29.05.2019 [07:54:27] |
Das Lebenswerk von Heinrich Eichen(Heinz Birken): Abends treten Elche aus den Dünen * Jede Liebe ist Liebe * Knabenträume - homoerotische Gedichte, Liedertexte und Literatur zur Knabenliebe Im Gedenken an den 33. Todestag von Heinrich Eichen(Heinz Birken) erinnern wir am 30. Mai 2019 an das Lebenswerk des deutschen Dichters und Schriftstellers homoerotischer Literatur. Zeitlebens stand er der bündischen Jugendbewegung nahe und verfaßte etliche Gedichte und Liedertexte über die Knabenliebe. Zu seinen bekanntesten Werken gehört der Liebesroman "Jeder Liebe ist Liebe" und die Erzählung "Knabenträume". In den 1970er und 1980er Jahren veröffentlichte er seine Erzählungen in Blättern wie Ben und Philius, die sich speziell an Pädophile wandten. Heinrich Eichen verstarb im hohen Alter von 80 Jahren am 30. Mai 1986 während einer Reise in Odendorf bei Bonn. Er hinterlies der Nachwelt ein vielfältiges Vermächtnis, welches uns noch heute an Ihn erinnern lässt. Heinrich Eichen hat in der Literatur zur Päderastie & Pädosexualität eine schmerzhafte Lücke hinterlassen. Die deutsche und internationale Pädophilenszene erfreut sich im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist über jeden neuen Buchautor. Die K13online Redaktion unterstützt deshalb jedes literarische Projekt der neuen Generation von pädophilen Werken und Autoren... http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Eichen |
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen] |
Besuchsverbot des Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal: Anstaltsbeirat trägt Fehlentscheidung der Regierungsdirektorin Hügle & Oberamtsrat Neu mit |
28.05.2019 [17:31:15] |
Vorsitzender des Anstaltsbeirates Jörg Biermann macht sich zum Handlager der Anstaltsleitung: Dieter Gieseking(K13online) wird die JVA Bruchsal nicht als Besucher/Gast treten dürfen
Der Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA Bruchsal, Jörg Biermann, hat lapidar mitgeteilt: "... der Anstaltsberat der JVA Bruchsal hat sich mit Ihrem Anliegen auseinandergesetzt. Der Beitrag hat daraufhin beschlossen, dass er die von Herrn Oberamstrat Neu getroffene Entscheidung mitträgt." Mit keinem Wort wird der Besucherausschluss von Dieter Gieseking begründet. Denn es gibt keine Gründe, die ein Besuchsverbot gemäß § 20 Abs. 2 Strafvollzugsgesetzbuch III rechtfertigen würden. Der Beirat macht sich mit dieser Entscheidung zum Handlanger der Anstaltsleitung. Der Inhaber von K13online Dieter Gieseking soll ganz einfach die JVA Bruchsal nicht mehr als Besucher/Gast betreten. Eine späte Racheaktion, weil Gieseking in eigener Sache mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden eingeleitet und Strafanzeigen gegen Bedienstete in der JVA Kislau erstattet hatte. Der Gefangene Peter K. wird aus genannten Gründen auch weiterhin nur per Briefpost betreut werden. Wir werden Ihm eine Kopie des Schreibens vom Beirat zuschicken. Der 1. Brief an Peter K. wurde am 17. November 2016 an Ihn gesandt. Bis heute wurden über 100 Korrespondenzen geführt und viele Anlagen verschickt. In unserem integrierten K13online-Forum besteht die Möglichkeit einer virtuellen Gefangenenhilfe. Betroffene Pädophile, die wegen der Deliktsarten der §§ 174 bis 184 StGB schon in Gefangenschaft waren oder deren Haftantritt bevor steht, können in unserem Forum darüber diskutieren. Erfahrungen aus der Vergangenheit können mit den gleichgesinnten Pädophilen ausgetauscht werden, die noch ihre Haftzeit antreten müssen. Die nicht vom Strafvollzug betroffenen User & Stamm-Mitglieder werden versuchen zu helfen. Auch für Angehörige von Pädophilen gibt es ein Extra-Unterforum zur Unterhaltung bzw. Hilfe zur Selbsthilfe. Wir laden alle Interessierte in unser Forum ein...
http://www.jva-bruchsal.de/pb/,Lde/Startseite/Vollzugseinrichtung/Anstaltsbeirat_+Ehrenamt |
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen] |
Initiative Aktiv gegen sexuellen Missbrauch an Kindern in Freiburg am 25. Mai 2019: Kundgebung mit anschließender Demo durch die Innenstadt |
27.05.2019 [08:48:25] |
Keine Selbstverständlichkeit beim Kinder- und Opferschutz: Initiative "Aktiv gegen sexuellen Missbrauch an Kindern" fordert u.a. auch bessere Hilfsangebote für Pädosexuelle
Die Initiative "Aktiv gegen sexuellen Missbrauch an Kindern" hatte am vergangenen Samstag 25. Mai 2019 zu einer Kundgebung & Demo in Freiburg aufgerufen. Der Initiator Benjamin Ottstadt sprach in seiner Rede u.a. auch davon, dass die Hilfsangebote für Pädosexuelle verbessert werden sollten. Er ist Lehrer an einer Freiburger Schule. K13online hatte bei Facebook zum Aufruf einen Kommentar gepostet: "Ich begrüße es, dass der Initiator der Demo auch die Hilfsangebote für Pädophile verbessern will. DAS ist von Seiten des Kinderschutzes leider (noch) keine Selbstverständlichkeit. Denn Prävention ist der beste Kinderschutz vor sexueller Gewalt. Daran sollte sich der Vorstand von Tour41 mal ein Beispiel nehmen..." Dieser Kommentar wurde aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen wieder gelöscht. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass der Veranstalter nicht wirklich hinter seinen Forderungen nach Hilfsangeboten für Pädosexuelle steht. Mit Ausnahme der Kinderschutz Stiftung Hensel & Gretel würde sich bundesweit nur noch diese Initiative für bessere Hilfsangebot einsetzen. Der Verein "Tour41" lehnt dies kategorisch ab und verweigert jeden Kontakt. Hingegen hat sich Neli Heilger vom Anti-Pädobär-Team bereits der Pädophilie-Thematik geöffnet und zeigt sich dialogbereit. Auch der Schutzengel Heiliger war bei der Kundgebung & Demo mit dabei gewesen. Sie präsentiert auf ihrem Facebook-Profil Bildergalerien und Videos. Nach dem Beispiel der im Jahre 2010 verstorbenen Sylvia Tanner(itp-Arcados) möchte Sie Pädophilen Hilfestellungen anbieten. K13online unterstützt ihr eigenständiges Projekt und hofft, dass ihr Hilfsangebot auch von Hilfesuchenden Pädophilen/Pädosexuellen angenommen wird. Interessierte können über Facebook mit Ihr in Kontakt treten. Gerne vermittelt auch K13online einen Kontakt. Für weitere Infos klicken Sie auf weiterlesen...
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Initiative-sucht-Oeffentlichkeit-fuer-Tabuthema-Antimissbrauchsdemo-in-Freiburg,av-o1122735-100.html |
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen] |
(Update) Einziehungsverfahren um den belgischen Aufklärungsfilm Puberty & de Menstruatie: Schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgericht Pforzheim ist mehrfach rechtsfehlerhaft |
24.05.2019 [19:37:18] |
K13online Zielsetzungen im Einziehungsverfahren: Legalität des Aufklärungsfilms durch alle Instanzen(Berufung Landgericht & Revision Oberlandgericht) sowie Rüge des (Kinder-) Pornografiebegriffes in den §§ 184b + 184c StGB beim Bundesverfassungsgericht
Die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgerichts Pforzheim ist auch für die 1. Instanz erstaunlich rechtsfehlerhaft ausgefallen. Die Richterin Ambs verweigert darin eine rechtliche Auseinandersetzung um die wissenschaftliche Qualität des aufklärenden Werkes. Sie reduziert den Inhalt ausschließlich auf die wenigen Filmsequenzen mit Sexualität und lässt den gesamten Kontext in Ton & Schrift & Bild völlig außer Betracht. Schon dieser Rechtsfehler hält einer Prüfung im laufenden Berufungsverfahren vor einem Landgericht nicht stand. Mit keinem Wort geht die Amtsrichterin auf die Freiheiten der Sexualwissenschaft ein, geschweige denn auf den Pornografiebegriff in den §§ 184b + 184c StGB. Im früheren Verfahren um den "Stefan-Erlebnisbericht" hatte das Oberlandgericht Koblenz bereits entschieden, dass der Kontext immer berücksichtigt werden muss. Dieses OLG-Urteil mit der Feststellung der Legalität lag der Amtsrichterin vor, wurde jedoch völlig ignoriert. Auch die Ablehnung der Beweisanträge von Ton- und Textübersetzungen des Aufklärungsfilms in die deutsche Sprache wird nicht begründet. Bei der Inaugenscheinnahme des Films vor dem Amtsgericht war der Ton ausgeschaltet gewesen. Bei all den Rechtsfehlern hilft es auch nicht, wenn es in der Urteilsbegründung heißt, dass der Einziehungsbeteilige Dieter Gieseking "nötigenfalls auch obergerichtliche Festellungen" für die Legalität herbei führen will. Diese Ankündigung entbindet die Amtsrichterin nicht von einer rechtsfehlerfreien Urteilsbegründung. Im bereits eingelegten Berufungsverfahren werden alle Beweisanträge natürlich erneut gestellt werden. Mit der Terminierung der Berufungsverhandlung vor einem Landgericht rechnen wir frühestens im Herbst 2018. K13online geht nicht davon aus, dass die 2. Instanz zum geforderten Erfolg führen wird, sondern das eine Revision in der 3. Instanz bei einem Oberlandgericht notwendig sein wird. Eine Verfassungsbeschwerde wird das Ziel verfolgen, das der Begriff der (Kinder-) Pornografie in den §§ 184 ff. StGB gerügt wird. Die Straftatbestände dieser §§ verstoßen auch gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes und sind damit verfassungswidrig. Eine solche Grundsatzentscheidung kann natürlich nicht von einem Amts- oder Landgericht getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht oder sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist dafür zuständig. K13online ruft deshalb zur Solidarität & Unterstützung beim Gang durch alle Instanzen auf... (Ersteinstellung 29. Juni 2018 - Update am 6. Oktober 2018: Anwaltswechsel für Berufungsinstanz beim Landgericht beantragt)(Update 26. März 2019: Neuer Rechtsanwalt übernimmt Mandat)(Update 24. April 2019: Sachstandsanfrage beim Landgericht Karlsruhe durch Rechtsanwalt)(Update 24. Mai 2019: Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft & beim Landgericht)
http://www.landgericht-karlsruhe.de/pb/j1162656,Lde/Startseite |
geschrieben
von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen] |
Seitennavigation |
|
Newsarchiv
|
Soziale Netzwerke |
|
K13online Vote |
|
Gegen Faschismus |
|
Werbebanner |
|
|