+++ (K)Ein Aprilscherz mit Herz: I have a Dream(Martin Luther King) - Wir haben einen Traum(K13online & Anti-Pädobär-Team) +++
01.04.2019 [20:59:43]
Die Krumme (Tor)Tour41: In Kooperation gemeinsam gegen tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern & Jugendlichen * Pädophile solidarisieren sich mit Missbrauchs- und Misshandlungsopfern in der Kindheit & HEUTE
Schon der Bürgerrechtler Martin Luther King hatte einen Traum, die Diskriminierung der schwarzen Bevölkerung in den USA zu beenden und forderte die Gleichstellung dieser Minderheit. "I Have a Dream" wurde wahr! Zum 1. April 2019 hat auch K13online und das Anti-Pädobär-Team einen Traum, der sich in ferner Zukunft bewahrheiten könnte. Gemeinsam und in Kooperation gegen tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern & Jugendlichen zu kämpfen. Die Dialogbereitschaft von Neli Heiliger & Günter Nakath ermöglicht solidarisches Handeln. So wurde die Bezeichnung "Krumme(Tor)Tour41" ins Leben gerufen. Bei Tour41 gab es am letzten Wochenende eine Benefizveranstaltung in Kürten/NRW. Neben den aufgetretenen Künstlern waren auch Neli & Günter, die zuvor ausgeladen wurden, Thema auf der Veranstaltung. Auch Dieter Gieseking mit seiner Webseite K13online sorgte dort offenbar für Aufregung. Dabei verfolgen wir doch im Prinzip ein gemeinsames Ziel von einer gewaltfreien Erziehung der Kinder: Wir haben einen Traum. Das Tour41-Projekt "#JaIchBin" wurde von Neli Heiliger grafisch entworfen und begleitet: "Als ich klein war, dachte ich, dass Familie ein Ort ist, wo mein Leben immer in Gefahr ist". Dieter Gieseking solidarisiert sich mit diesem Projekt: #JaIchBin bei Facebook für gewaltfreie Erziehung - und gegen Misshandlungen in der Kinderheit. Bei der Krummen (Tor)Tour41 kam nun auch ans Tageslicht, dass die Petition zur völligen Abschaffung der Verjährungsfristen(§176ff StBG) erst dann abgegeben werden soll, wenn 1 Millionen Unterschriften vorhanden sind. Es gibt keine zeitliche Befristung und dies bedeutet, dass noch viele Jahre ins Land ziehen werden. Jedoch nimmt die berechtigte Kritik an einer solch fristlosen und damit unseriösen Petition auch unter den Mitgliedern von Tour41 stetig zu: I have a Dream(Martin Luther King) - Wir haben einen Traum(K13online & Anti-Pädobär-Team) ....
UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
31.03.2019 [11:18:57]
Am Ende beantragte selbst die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung: "Denn es weiche völlig ab von den üblichen Fällen des Kindesmissbrauchs", so das Gericht
Der Vorsitzende der 2. Großen Bonner Jugendschutzkammer, Wolfgang Schmitz-Justen, geht fehl in der Annahme, dass dieser Fall von einvernehmlicher Sexualität zwischen dem 13-jährigen Mädchen & dem 46-jährigen Freund von den üblichen Fällen völlig abweicht. Auch pädosexuelle Beziehungen sind grundsätzlich immer einvernehmlich. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Bonner General-Anzeiger(Rita Klein) schreibt in Ihrem sachlich guten Artikel weiter: Obwohl die 13-Jährige den Mann, wie die auf seinem Handy gespeicherten Nachrichten zeigten, immer wieder sexuell angemacht hatte, hätte er sich auf keinen Fall auf sie einlassen dürfen. Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz sexueller Missbrauch eines Kindes und wird bestraft. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet diesen Geschlechtsverkehr sogar gemäß des Unrechts § 176a StGB als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Obwohl es kein Opfer gibt konnte das Gericht aufgrund der geltenden Rechtslage keinen Freispruch verkünden. Die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht hat jedoch das gesetzgeberische Dilemma erkannt. Das Mindesstrafmaß von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt: "Wir sind uns alle einig, dass das ein minderschwerer Fall ist.“ Die Geschädigte hier habe schon „erhebliche sexuelle Erfahrungen“ gehabt und sei intensiv auf den Angeklagten zugegangen. Es ist die politische Aufgabe aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, eine Strafrechtsreform herbei zu führen, damit in Zukunft solches UNRECHT verhindert wird. Erneut liefert ein solches Gerichtsverfahren den Beweis dafür, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Kindern & Erwachsenen gibt. Natürlich betrifft dies nicht zur Mädchen-Mann, sondern auch Junge-Mann. Ebenso Mädchen-Frau und Junge-Frau. Diese Tag tägliche Realität zu ignorien oder sogar zu verleugnen bestimmt den heutigen Zeitgeist auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen....
(Update) K13online Prozessbericht: Landgericht Frankfurt verurteilt den Dipl. Psych. Michael G. zu vier Jahren Freiheitsstrafe, wovon bereits sechs Monate abgegolten sind
29.03.2019 [18:02:31]
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen(3/4 der Anklage): Verurteilungen wegen zweifachen Versuchs und einmaliger Anstiftung gemäß §§ 176 & 176a StGB sowie Besitzes & Weitergabe von 50 Tsd Kinder- und Jugendpornos(§§ 184b/184c StGB)
Mit bösen Blicken(drei Justizbeamte bauten sich neben Dieter Gieseking auf) & Schikanen(Wegnahme des Notizblockes) verkündete die Richterin am Landgericht Frankfurt im Hochsicherheitssaal 1 das mündliche Urteil. Der Gerichtssaal war mit nur fünf Zuhörern, drei Journalisten und einem Kameramann der Mainstream-Medien gähnend leer. Aus den noch verbliebenen vier Anklagepunkten wurde ein Gesamtstrafmaß von vier Jahren gebildet. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer(2013-2018) gelten sechs Monate bereits als abgegolten. Die Anstiftung nach § 176a StGB fand bereits im Jahr 2004 statt. Es ging um den Zeugen Tobias M., der zusammen mit dem thailändischen Jungen Moos auf einem Video bei Sexspielen zu sehen war. Bei den zwei Versuchshandlungen ging es um sogenannte LIVE-Videos mit Regie-Anweisungen zum Sex, die zwar in Schriftform vorlagen, aber das Gericht konnte nicht nachweisen, dass es tatsächlich dazu gekommen war. Nachgewiesen werden konnte lediglich, dass 100 Euro geflossen sind. Hinzu kommt der Besitz von Kinder- und Jugendpornos. Die Weitergabe fand laut Urteil in Tauschbörsen statt. Der verteidigende Rechtsanwalt hatte auf Freispruch plädiert, denn die Pornografie sollte wissenschaftlich verwendet werden. Das Landgericht Frankfurt lehnte den Antrag der Staatsanwalt auf einen sofortigen Haftbefehl ab. Es bestehe kein Haftgrund der Fluchtgefahr, weil der Angeklagte sich dem Gerichtsverfahren gestellt hat. Nach Einschätzung von K13online wird die Verteidigung gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) einlegen. Wir zitieren aus der Frankfurter Rundschau(FR) den Journalisten Stefan Behr: Auch am letzten Verhandlungstag saßen wieder mehr schlecht als recht als „Journalisten“ getarnte Pädophile im Zuschauersaal, die ihre Neigung im Internet wie eine Monstranz vor sich hertragen. Der FR-Journalist Behr hat es weiterhin nicht für nötig gehalten, in seinem letzten Artikel seinen unseriösen Journalismus zu korrigieren...(Update: Verteidiger Jörg Dietrich kündigt bei der Hessenschau bereits Revision an.)
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau & Bruchsal: Vorsitzende des Petitionsausschusses bestätigt Eingang der Ergänzung, die in die Beratungen mit einbezogen werden
26.03.2019 [08:54:08]
Petitionsausschuss von Baden-Württemberg verweigert nicht nur die Akteneinsicht in die Stellungnahme des Justizministeriums, sondern auch in alle Akten der Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses von Baden-Württemberg hat den Eingang der Petitionsergänzung zum unbegründeten Besuchsverbot in der JVA Bruchsal bestätigt. Die diesbezügliche Beschwerde wird in die Beratungen mit einbezogen. Jedoch hat die Vorsitzende die Akteneinsicht hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau & das Justizministerium verweigert. Die Akten beim Justizministerium müssen vom Petitionsausschuss heran gezogen werden. Darin befinden sich Dokumente, die zur weiteren Begründung der Petition notwendig sind. Die Vorsitzende hat auch die Zusendung einer Kopie der Stellungnahme des Justizministeriums verweigert, sofern diese überhaupt angefordert wurde bzw. vorliegt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Stellungnahme lückhaft oder sogar vorsätzlich falsch. Ohne eine Richtigstellung zu dieser Stellungnahme kann der Petent Dieter Gieseking seine Petition nicht vollständig begründen. Schon im jetzigen Stadium des Petitionsverfahrens wird offenbar versucht, die Petition einzuschränken bzw. abzuweisen. Es ist zwar richtig, dass kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Einsicht in die kompletten Petitionsakten besteht, jedoch wurde dies auch nicht beantragt. Ein weiterer Schriftsatz an den Petitionsausschuss ist in Vorbereitung. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
(Update) Wortgefecht vor dem Landgericht - Gutachter: Dabei praktiziere der Angeklagte absurde Therapiemaßnahmen – einen Pädophilen auf eine Lustreise nach Thailand zu quacksalbern, sei wie einen hochgefährdeten Alkoholiker mit zum Ballermann zu nehm
26.03.2019 [08:42:28]
Dipl. Psych. Michael G.(FPE) laut Frankfurter Rundschau(Stefan Behr): "Er sprach den Gutachter mit Kollege an, obwohl er dessen dürftige Mainstream-Bildung zutiefst verachte"
Erneut hat nur der "Journalist" Stefan Behr von der Frankfurter Rundschau über den 4. Prozesstag am Landgericht Frankfurt gegen den Dipl. Psych. Michael G. berichtet. Auch dieser Artikelinhalt ist wieder mit seiner persönlichen Abneigung gegen den Angeklagten durchzogen. Bei einem solch unseriösen "Journalismus" muss der Wahrheitsgehalt nicht nur angezweifelt werden, sondern man kann auch von der Lügenpresse eines Meanstream-Mediums sprechen. Der FR-Journalist Behr spricht von einem "selbsternannten Therapeuten", obwohl G. erwiesenermaßen den Titel eines Diplom Psychologen trägt. Offenbar war es erneut zu einem heftigen Wortgefecht vor Gericht gekommen. Diesmal zwischen Micheal G. und dem gerichtlichen Gutachter: Er sprach den Gutachter mit „Kollege“ an, obwohl er dessen „dürftige Mainstream-Bildung“ zutiefst verachte, schreibt Behr in der FR. „Sie haben Menschen therapieren wollen, ohne eine Therapeuten-Ausbildung zu haben“, so der Forensiker. Der vom Gericht bestellte Gutachter unterliegt ganz offensichtlich der gerichtlichen und insbesondere der gesetzgeberischen Befangenheit. Der Forensiker vertritt offenbar die Meinung des pöbelnden Volkes & des geschaffenen Mainstreams, meint K13online. Aufgrund der unseriösen Berichterstattung des FR-Journalisten Behr beabsichtigen wir, ein 2. Mal am letzten Verhandlungstag mit den Plädoyers und der mündlichen Urteilsverkündung teilzunehmen. Zum zweifelhaften Artikelinhalt von FR-Behr finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen ausführliche Statements von K13online...(Update 26.3.2019: Laut Gerichtsauskunft findet die mündliche Urteilsverkündung am Freitag, den 29. März 2019 um 11 Uhr statt)
(Update) +++ K13online(Dieter Gieseking) ./. Tour41(Der Vorstand): Außergerichte Abmahnung & Aufforderung zur Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung +++
22.03.2019 [17:35:28]
K13online ist KEIN Verein und schon gar KEIN "Täterverein": Wir verharmlosen bei der Berichterstattung keine Taten und auch keine Täter, wenn es um tatsächliche sexuelle Gewalt gegen Kinder geht
Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hat den Vereinsvorstand von Tour41 zur Unterzeichnung einer gerichtsfesten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Alle Versuche, eine gütliche Regelung mit Richtigstellungen zu erreichen, waren gescheitert. Der Vorstand von Tour41 war nicht zu einem vernünftigen Dialog bereit. Die Vorstandmitglieder Markus Diegmann, Phil Diegmann, Michaela Goldau und Stefanie Lachmann haben nun letztmalig die Möglichkeit erhalten, die aktuelle Sache mit Frist zum 26. März 2019 für erledigt zu erklären. Nach ergebnislosen Ablauf dieser Frist wird Zivilklage beim Amtsgericht Bergisch Gladbach eingereicht, wobei alle Verfahrens- und Anwaltkosten dem Verein Tour41 zur Last fallen werden. DAS ein vernünftiger Dialog mit Dieter Gieseking möglich ist, haben die Gespräche mit dem ehemaligen Mitglied Heli Heiliger & (noch) Mitglied Günter Nakath am Rande der Kinderschutzschulung in Karlsruhe bewiesen. Diesem positiven Beispiel sollte auch der Vorstand von Tour41 folgen. Auch wenn es scheinbar unüberbrückbare Meinungsunterschiede & Zielsetzungen gibt, muss eine Dialogbereitschaft immer vorhanden sein. Wie sonst sollen die festgefahrenen Fronten abgebaut werden und eine langfristige Annäherung stattfinden? Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an das mit VETO geführte Interview aus 2018: Wie umgehen mit Pädophilen? Jedenfalls nicht so, wie es der Vorstand von Tour41 bisher gehandhabt hat. Deshalb rufen wir die diesbezügliche Kinderschutz- und Opferszene zu einem Dialog mit einer differenzierten Sichtweise zum Themenkomplex des gewalttätigen Kindesmissbrauchs und im Gegensatz dazu der gewaltfreien Pädophilie auf....(Update 22. März 2019: Vereinvorstand verweigert Annahme des Übergabe-Einschreibens. Im weiteren Rechtszug folgt Postzustellungsauftrag bzw. Zustellung über einen Gerichtsvollzieher. Weitere Infos in den Kommentaren zu diesem News...)
Unbegründet & Wilkür: Regierungsdirektorin Hügle verweigert Dieter Gieseking(K13online) den Besuch des Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal
21.03.2019 [21:48:01]
Peter K. & Dieter Gieseking: Wir prüfen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die stellvertretende Anstaltsleiterin in Bruchsal & Leiterin der JVA Kislau beim Justizministerium Baden-Württemberg
In dem Beschwerdeverfahren gegen das unbegründete Besuchsverbot von Dieter Gieseking beim Gefangenen Peter K. in der JVA Bruchsal hat nicht der Anstaltsleiter Thomas Weber entschieden, sondern die Leiterin der JVA Kislau Hügle, die gleichzeitig auch die stellvertretende Leiterin in der JVA Bruchsal ist. Der Inhaber von K13online hatte in eigener Sache Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Hügle in Kislau eingelegt. Ebenso wurde damals Strafanzeige gegen mehrere Ihrer Bediensteten erstattet. Das Verfahren ging bis zum Justizministerium und ist jetzt auch Bestandteil der Petition an den Landtag von Baden-Württemberg. Es ist ganz offensichtlich, dass Frau Hügle in Macht Ihres Amtes das Besuchsverbot in einer Art von "Racheakt" ausgesprochen hat. Sie geht erneut mit keinem Wort auf die begründeten Argumente des Beschwerführers Dieter Gieseking ein. Denn Sie hat keine Argumente, die ein Besuchsverbot rechtfertigen würden. Die von Frau Hügle getroffene Entscheidung beruht auf reiner Willkür. Es bedarf deshalb einer erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium, die umgehend eingelegt werden wird, sobald der Gefangene Peter K. dieser per Briefpost zugestimmt hat. Peter K. hat Dieter Gieseking bereits eine entsprechende Vollmacht für solche Schriftsätze erteilt. Der Anstaltsbeirat hat bisher noch nicht reagiert. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...