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(Update) Radiosendung SRF 1/Schweiz am 2. Juli 2019 um 20 Uhr: Wer pädophil ist, bleibt pädophil. Die Menschen müssen mit ihrer sexuellen Neigung leben und damit, dass sie in der Gesellschaft schwer stigmatisiert sind |
03.07.2019 [17:33:32] |
Pädophilie-Expertin und Therapeutin Monika Egli-Alge im LIVE-Chat ab 21 Uhr: Pädophile finden in ihrem Institut eine Anlaufstelle bei der sie über ihre Neigung zu sprechen können und lernen damit umzugehen
Statistiken zeigen, dass Übergriffe auf Kinder nicht nur von Pädophilen begangen werden. 25 bis 50 Prozent sind pädophil. Die restlichen Täter haben andere Beweggründe. Die Gründerin des Instituts, die Rechtspsychologin Monika Egli-Alge, ist überzeugt, dass durch diese Prävention, Übergriffe vermieden werden können. Pädophile finden in ihrem Institut eine Anlaufstelle bei der sie über ihre Neigung zu sprechen können und lernen damit umzugehen. Ihnen wird bewusst gemacht, dass man ihre Präferenz nicht verurteilen kann, nur die Taten. Von den Aufgaben und Zielsetzungen ist dieses Model in der Schweiz identisch mit dem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" in Deutschland. Stellen Sie im Live-Chat Ihre Fragen: Am Dienstag, 2. Juli 2019 ab 21 Uhr, im Anschluss an die Sendung «Doppelpunkt», beantwortet Pädophilie-Expertin und Therapeutin Monika Egli-Alge Fragen rund um das Thema «Pädophilie». Der Chat ist anonym! K13online wird im LIVE-Chat mit dabei sein. Wir rufen die Schweizer Pädophilen und die deutschprachigen Boylover & Girllover ebenfalls zu kritischen Fragen im Chat auf...(Update 2. Juli: Frau Egli-Alge hat sich im LIVE-Chat als völlig inkompetent erwiesen. Wir raten alle Pädophile von einer Kontaktaufnahme ab.)
https://www.srf.ch/sendungen/doppelpunkt/wer-paedophil-ist-bleibt-paedophil |
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+++++ Im ewigen Gedenken zum 10. Todestag: Der King of Pop Michael Jackson verstarb am 25. Juni 2009 +++++ |
01.07.2019 [07:05:02] |
Große Bildergalerie & Videos für Anfang Juli 2019 angekündigt: K13online besucht Michael Jackson Ausstellung "On the Wall" in der Bundeskunsthalle Bonn
Michael Jackson zählt zu den einflussreichsten Künstlern, die das 20. Jahrhundert hervorbrachte und dessen Erbe im neuen Jahrtausend fortdauert. Seine Bedeutung in allen Bereichen der Popkultur ist allseits bekannt, sein beträchtlicher Einfluss auf die zeitgenössische Kunst allerdings noch eine ungeschriebene Geschichte. Doch seit Andy Warhol 1982 sein Bild zum ersten Mal verwendete, machte die bildende Kunst Jackson zur meistdargestellten Figur der Medienwelt. Die Ausstellung untersucht diesen Einfluss von Michael Jackson auf einige der führenden Persönlichkeiten der zeitgenössischen bildenden Kunst. Sie umfasst mehrere Künstlergenerationen sowie alle Medien. Erstmals werden Werke von über vierzig Künstlern versammelt, die aus öffentlichen und privaten Sammlungen in aller Welt stammen, darunter auch Exponate, die eigens für die Ausstellung geschaffen wurden. Die Ausstellung wurde von der National Portrait Gallery, London, entwickelt und mit der Bundeskunsthalle organisiert in Kooperation mit dem Michael Jackson Estate. Die weltweite Boylover-Community trauert am 25. Juni 2019 zum 10. Todestag um ihr Idol Jacko. Zu Lebzeiten konnte er sich nie zu seiner sexuellen Identität bekennen. In der Bundeskunsthalle befinden sich jedoch Kunstwerke von Ihm mit einem weißen Engelsflügel. Der böse Teufel als Symbol von Hass und medialer Hetze wird zu Boden gedrückt. Jacko hatte auch Boyfriends, darunter die damaligen Kinderstars Aaron Carter und Macaulay Culkin. Bei YouTube gibt es eine Fotocollage als Video. Während unseres Aufenthaltes in Bonn Anfang Juli sind auch persönliche Treffen & Gespräche mit dem Inhaber von K13online Dieter Gieseking möglich. Wir bitten jedoch um eine frühzeitige Terminabsprache per EMailanfrage mit weiteren Infos...
https://www.bundeskunsthalle.de/ausstellungen/michael-jackson-on-the-wall.html |
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Neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht(SPD) widerspricht Innenministerkonferenz: Keine erneute Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB |
30.06.2019 [09:36:40] |
Erste Amtshandlung nach Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin: Entlassung der Staatssekretärin Christiane Wirtz, Chefin des Leitungsstabs, der Chefin des Kabinettsreferats und vom Chef der Kommunikationsabteilung
Gleich nach der Vereidigung zur neuen Bundesjustizministerin hat Christine Lambrecht vier führende Mitarbeiter/Innen in ihrem Hause entlassen. Außerdem ist der Leiter des Ministerbüros wegen dieser Personalentwicklung auf eigenen Wunsch gegangen worden. Als Favoritin für die Nachfolge von Wirtz gilt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Margaretha Sudhof. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein solcher Personalwechsel im Sinne einer rationalen Sexualpolitik positiv auswirken wird. Jedenfalls hat sich Lambrecht gegenüber Heise-Online dahin gehend geäußert, dass es in ihrer Amtszeit keine weitere Erhöhung der Mindest- und Höchststrafmaße bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geben wird. Damit dürfte der Beschluss der Innenministerkonferenz von Mitte Juni vom Tisch sein. K13online begrüßt die Entscheidung der neuen Bundesjustizministerin Lambrecht, keine weiteren Verschärfungen im diesbezüglichen Sexualstrafrecht in Angriff nehmen zu wollen. Jedoch will auch sie an dem Gesetzgebungsverfahren ihrer Vorgängerin Barley(SPD) zur Verschärfung beim "Cyber-Grooming" festhalten. Als Juristin & Rechtsanwältin müßte Lambrecht aber eigentlich erkennen können, dass diese erneute Ausweitung ein politischer Irrweg ist. Der Deutsche Anwaltverein & weitere Rechtsexperten haben sich bereits dagegen ausgesprochen. Sollte es dennoch zur Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss kommen, dann richten sich die Mehrheitsverhältnisse nach den Fraktionsstärken im Bundestag. Die Fraktionen der Opposition sollten sich mit möglichst vielen Sachverständigen gegen die Einführung des Versuchsstrafbestandes aussprechen. Kommt es jedoch zu einer Anhörung im Rechtsausschluss, dann wird K13online eine neue Mailingliste mit allen Mitgliedern dieses Aussschuss einrichten. Darüber werden wir dann Newsletters an alle Fraktionen versenden und darin scharfe Kritik an diesem Gesetzesvorhaben zum deutlichen Ausdruck bringen. Zunächst hat jedoch die parlamentarische Sommerpause begonnen...
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafverschaerfung-Kinderpornografie-Neue-Bundesjustizministerin-gibt-Innenministern-einen-Korb-4456747.html |
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Abschiedsgeschenke der ausscheidenden Bundesjustizministerin Barley: Kabinett billigt weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht und leitet neues Gesetzgebungsverfahren ein |
27.06.2019 [19:12:34] |
Versuch des „Cybergrooming“ soll strafbar werden( § 176 Abs. 4 Nr. 3/Abs. 6): Ermittlungsbehörden, Eltern & Jedermann/Frau soll den Lockvogel spielen dürfen, um Erwachsene(speziell Pädophile) in die Falle locken zu können
Wer im Internet Kinder kontaktiert, um sie zu missbrauchen, macht sich auch schon nach geltender Gesetzeslage strafbar. Unter dem sog. Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Personen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Nach dem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJV) soll das Cybergrooming aber auch schon dann strafbar sein, wenn am anderen Ende gar kein Kind chattet, sondern etwa ein verdeckter Ermittler oder die Eltern usw... Das soll über eine Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit in § 176 Abs. 6 StGB erreicht werden. Schon an diesem Punkt steht fest, dass es NICHT um Kinderschutz geht, sondern NUR um die strafrechtliche Verfolgung von vermeindlichen Pädophilen. Dr. Kay H. Schumann kritisiert: "Jede Ausweitung des Strafrechts hinein in das Vorfeld berge die Gefahr sich auch für andere Delikte auf eine "gefährlich schiefe Ebene" führen zu lassen". Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Pläne in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf: "Mit anderen Worten soll bei solchen Konstellationen im Vorfeld des Vorfeldes eine Pönalisierung und Kriminalisierung erfolgen." Und weiter: "Insofern soll noch einmal sensibilisiert werden für das Systemfremde, das schon der Vorschrift des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB innewohnt, indem eine Vorbereitungshandlung ausnahmsweise pönalisiert wird. Dieser Vorbereitungshandlung noch eine Versuchsstrafbarkeit hinzuzufügen, geht zu weit und überzeugt nicht." Damit aber noch nicht genug des Wahnsinnes. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nutzten den Anlass und forderten derweil noch mehr Möglichkeiten für die Fahnder. "Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen. Im Klartext: Bisher kriminelle Handlungen der Ermittlungsbehörden sollen legalisiert werden. Nach der Sommerpause werden die neuen Gesetzgebungsverfahren beginnen und Anhörungen von Experten im Rechtsausschluss stattfinden. Es sei denn, die GroKo wird beendet und es finden Neuwahlen statt, hoffentlich...
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cyber-grooming-kinder-sexuelle-belaestigung-pornographie-kabinett-gesetzentwurf-stgb-versuchsstrafbarkeit/ |
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ZEIT-Online Podcast von Melanie Büttner & Sven Stockrahm: Pädophilie - Eine sexuelle Neigung, die sich niemand aussucht |
26.06.2019 [08:56:18] |
Nur die halbe Wahrheit ist besser als 100% Irrglaube & Ideologie: Büttner befindet sich in "guter" Gesellschaft mit dem ideologischen Kinderschutz und dem Gesetzgeber
Das Podcast von Melanie Büttner & Sven Stockrahm beginnt vielversprechend, aber gleitet dann immer mehr in eine totale Fehleinschätzung ab. Gut erläutert wird der Unterschied zwischen der Pädophilie und der Pädosexualität. Nur etwa 20 bis 40% der sexuellen Gewalttaten gegen Kindern werden von Pädosexuellen begangen. Die anderen Täter sind sogenannte Ersatztäter und nicht pädophil. Die Pädophilie wird nur dann als Störung der Sexualpräferenz klassifiziert, wenn der Pädophile darunter leidet oder/und eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilen nicht als psychisch krank eingestuft werden. Laut Schätzungen der Berliner Charite sollen in Deutschland rund 250.000 Pädophile/Pädosexuelle leben. In der zweiten Hälfte des Podcasts kommt Büttner jedoch zu gravierenden Fehleinschätzungen. Sie bestreitet die tägliche Realität von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern. Büttner unterstellt bei freundschaftlicher und lustvoll erlebter Sexualität immer eine Schädigung des Kindes, welche sie jedoch nicht belegen kann. Die von Ihr erläuterten Folgenschäden für ein Kind sind zwar richtig vorgetragen, aber können NUR dann eintreten, wenn es um sexuelle Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes gegangen ist. Selbst wenn das Kind Ja zum Sexualkontakt gesagt habe, sei dies dennoch als "nein" zu werten, weil ein Kind eine solche Endscheidung nicht treffen könne. Sie widerspricht damit dem Selbstbestimmungsrecht von Jungen & Mädchen und erklärt die Kids für dumm. In diesem Irrglauben befindet sich Büttner in "guter" Gesellschaft mit dem ideologischen Kinderschutz und dem Gesetzgeber. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist ist das Aussprechen der ganzen Wahrheiten nahezu ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kann die erste Hälfte des Podcast von K13online empfohlen werden. Für die zweite Hälfe empfehlen wir die Inhalte unserer Webseiten mit Linklisten zu externen Projekten...
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-06/paedophilie-sexualitaet-neigung-kindesmissbrauch-taeter-praevention-gefuehle |
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+++ K13online Aktivitäten: Neues Projekt mit Video-Clips bei Facebook zu aktuellen Themen der Tagespolitik gestartet +++ |
23.06.2019 [11:22:41] |
Video-Clip 1 zur Petition von "Tour41": Keine Abgabefrist genannt, Ziel 1 Million viel zu hoch, RE-Trauma für die Missbrauchsopfer bei Freispruch der Täter. Petition ist nicht seriös und die Mitzeichner werden getäuscht
K13online hat heute mit dem 1. Video-Clip ein neues Internet-Projekt bei Facebook gestartet. Dieter Gieseking wird in regelmäßigen Abständen persönliche Statements zu aktuellen Themen der Tagespolitik abgeben. Das erste Video beschäftigt sich mit der laufenden Petition des Opfervereins "Tour41": Völlige Abschaffung der Verjährungsfristen bei § 176 ff. StGB. Die Kritik richtet sich zum Einen dagegen, dass keine Abgabefrist genannt wird. Jede Petition, ganz unabhängig vom Inhalt & Ziel, muss einen festen Abgabetermin vorweisen. Den Mitzeichnern muss bekannt sein, an welchem Tag die Petition endet und dem Petitionsausschluss vorgelegt wird. "Tour41" will jedoch 1 Millionen Unterschriften sammeln. Bis dieses Ziel erreicht werden könnte werden noch viele Jahre Unterschriften gesammelt werden müssen. Der Initiator Markus Diegmann betrachtet das Sammeln mit seinem Reisemobil als eine Lebensaufgabe. Seine Kritiker bezweifeln, dass er die Unterschriften jeweils abgeben wird. Auch das Petitions-Ziel der völligen Abschaffung der Verjährungsfristen bei § 176 ff. StGB ist politisch unrealistisch. Denn schon bei der letzten Ausweitung dieser Fristen im Jahre 2014/15 hatte sich die Mehrheit im Rechtsausschluss dagegen ausgesprochen. Seitdem ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers und dauert dann je nach Schwere der Tat zwischen 5 bis 20 Jahre an. Ein Missbrauchsopfer kann also jetzt schon gemäß § 176a StGB bis zum 50. Lebensjahr Strafanzeige erstatten. Diegmann will mit seiner Petition erreichen, dass der § 176 ff. StGB mit dem Mord § 211 StGB gleichgesetzt wird und damit niemals verjährt. Schon jetzt sind die Leidtragenden der letzten Strafverschärfung im § 78 StGB die Missbrauchsopfer. Eine Beweisführung, die zur Verurteilung des Täters führt, ist bei langer Zeit nach der Tat nahezu ausgeschlossen. Die Folge für das Opfer ist ein RE-Trauma durch den Freispruch des Täters. Die Petition von "Tour41" ist deshalb unseriös und die Mitzeichner werden getäuscht. Mit einem besseren Kinderschutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt hat diese Petition nichts gemein. Diese dient offenbar nur einer "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" des 1. Vorsitzenden von "Tour41" Markus Diegmann, der bereits mehrfach angezeigt wurde. Zunehmend wird auch seine Opferrolle angezweifelt. Zum Video-Clip gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.facebook.com/k13online/ |
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Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Landtag von NRW: Jeder Fall ist ein Fall zu viel - alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch |
22.06.2019 [09:13:27] |
Keine Sachverständigen zur Pädophilie-Thematik eingeladen: Lediglich zwei Vertreter des Präventionsnetzwerkes "Kein Täter werden(KTW)" werden zu Wort kommen
Aus aktuellem Anlass um die Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz in Lügde hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen(NRW) 40 Kinderschutzvereine & Verbände und Institutionen aus der Zivilgesellschaft in den Plenarsaal nach Düsseldorf eingeladen. Die Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNE haben eine Anhörung von Sachverständigen zum 24. Juni 2019 beantragt. Im I. Block(morgens) wird u.a. auch Prof. Dr. Klaus M. Beyer von der Berliner Charite(Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden/KTW") zu Wort kommen. Im II. Block(nachmittags) wird ein Vertreter von KTW am Universitätsklinikum Düsseldorf zu Wort kommen. Beide sollen offenbar die Pädophilie repräsentieren. Pädophile Projekte wurden bei den Einladungen durch die Fraktionen nicht berücksichtigt. Damit wird es auch keinen politischen Diskurs geben. Die Anhörung im Plenarsaal ist jedoch öffentlich. Pädophile Betroffene können also als Zuschauer im NRW-Landtag auch mit dabei sein. K13online wird nicht teilnehmen, aber dennoch berichten. Gleichgesinnnte können uns gerne einen Bericht senden. Die Kinderschutz- und Opferseite hat bereits Demos & mobile Infostände vor dem Landtag in Düsseldorf angekündigt. Das Interesse der sogenannten Mainstream-Medien dürfte ziemlich groß sein, denn nach Kenntnis von K13online hat es eine solche Anhörung in einem Landtag bisher noch nicht gegeben. Mit einer völlig einseitigen und damit realitätsfremden Berichterstattung muss deshalb gerechnet werden. Die Wahrheit wird wieder einmal auf der Strecke bleiben...
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP17/700/E17-785.jsp |
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