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Justizskandal im Maßregelvollzug: Boylover Torsten J. kämpft vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht um seine Rehabilitation und Freilassung aus einem psychiatrischen Krankenhaus |
07.04.2018 [13:21:39] |
Aktuelles Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Henning Saß: Von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" kann keine Rede mehr sein, wenn es denn je der Fall gewesen ist
Durch den Artikel in der Bildzeitung vom 29. Januar 2018(siehe News-Archive) ist auch der Boylover Torsten J. in einem psychiatrischen Krankhaus auf das Projekt K13online aufmerksam geworden und hat mit uns Kontakt aufgenommen. Aus den umfangreich übersandten Dokumenten(Sachverständigengutachten & Urteil & aktuellen Stellungnahme an das OLG) geht u.a. hervor, dass sich der Pädophile Torsten J. seit nunmehr 14 Jahren zu Unrecht im Maßregelvollzug befindet. Das Landgericht Kaiserslautern hatte ihn im Jahre 2004 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Er hatte in 15 Fällen(11 nach § 176a + 4 § 176 StGB) pädosexuelle Handlungen mit zwei Jungen zugegeben. Das Landgericht hatte festgestellt, dass kein direkter Druck auf die beiden Jungs ausgeübt wurde. Aus den Ausführungen des Gerichtes geht insgesamt hervor, dass es sich in unserem Sinne um eine einvernehmlich-pädosexuelle Beziehung gehandelt hat. Dennoch wurde Torsten J. damals wegen "schweren anderen seelischen Abartigkeit" verurteilt. In einem aktuellen Gutachten wurde nun von Prof. Dr. Saß festgestellt, dass von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" keine Rede mehr sein kann, wenn es denn je der Fall gewesen ist. In einem Beschwerdeverfahren gab es am 28. März 2018 eine Anhörung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht(OLG). Torsten J. hat K13online seine Stellungnahme an das OLG übersandt, womit wir erstmals in die Berichterstattung über diesen Justizskandal einsteigen. Während des Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus hat Torsten J. mit einem Jurastudium an einer Fernuniversität begonnen. Er kämpft vor dem OLG nicht nur um seine Rehabilitation und Freilassung, sondern auch gegen eine mögliche Führungsaufsicht nach seiner Entlassung. Die Entscheidung des OLG steht unmittelbar bevor. K13online wird den weiteren Verlauf dokumentieren und ausführlich darüber berichten. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie auch zu Auszügen des Gutachtens und des Urteils aus 2004 sowie zur vollständigen Stellungnahme von Torsten J. an das OLG Zweibrücken. Interessierte Personen/Stellen, die mit Ihm Kontakt aufnehmen möchten, können sich gerne an K13online wenden...
https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/ |
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Heilbronner Familie des Ex-Erziehers Kevin F. bekommt anonyme Morddrohungen: Evangelischer Pfarrer Matthias Treiber verurteilt jede Form von Sippenhaftung |
05.04.2018 [13:07:57] |
Staatsanwaltschaft Heilbronn hat psychiatrisches Gutachten im Klinikum Weinsberg beantragt * Kevin F. pflegte über sechs Jahre eine freundschaftliche und sexuelle Beziehung mit dem heute 12-jährigen Jungen(Boyfriend)
Die aktuellen Ereignisse um den Heilbronner Ex-Kindergartenleiter Kevin F. überschlagen sich fast täglich. Das SWR-Studio in Heilbronn hat mit dem Verteidiger Thomas Amann ein Interview geführt. Darin erläutert der Rechtsanwalt für seinen Mandanten, dass die pädosexuelle Beziehung zwischen Kevin F. und dem heute 12-jährigen Jungen gewaltfrei und einvernehmlich gewesen ist. Eine Geheimhaltung dieser auch sexuellen Freundschaft ist über einen Zeitraum von sechs Jahren nur bei Einvernehmlichkeit möglich. Die Staatsanwaltschaft hat derweil ein psychiatrisches Gutachten im Klinikum Weinsberg beantragt. Eine Sprecherin bestätigte dem SWR Studio Heilbronn die Angaben des Verteidigers. Damit soll die Schuldfähigkeit des 31-Jährigen abgeklärt werden. Dieser Fall wird von hoher politischer und juristischer Bedeutung sein. Insbesondere dann, wenn der Junge als mutmaßliches "Missbrauchsopfer" die einvernehmliche Beziehung bestätigt. Wenn der Junge sich nicht als Missbrauchsopfer fühlt und demnach auch keinen psychischen Schaden durch die beiderseits gewollte Sexualität genommen hat. Wenn der Junge die Beziehung sogar als positiv erlebt hat. Bei solch einvernehmlichen Beziehungen kann ein möglicher Schaden nur durch das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren entstehen. Und durch den Verlust der Freundschaft, weil sich Kevin F. in U-Haft befindet. All dieser Schmerz reicht anoymen Hetzern offenbar nicht aus. Die Familie von Kevin F. hat Morddrohungen erhalten. Dies wird nur die Spitze eines solchen Eisberges sein. K13online hat dem offensichtlichen Boylover per Briefpost Hilfestellungen in U-Haft angeboten....
https://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/erzieher-soll-jungen-jahrelang-missbraucht-haben/-/id=1562/did=21442198/nid=1562/1cd8xom/index.html |
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(Update) +++ 25 Jahre KRUMME13 - Jubiläum: Im Jahre 1993 wurde die Krumme13 als pädophile Selbsthilfegruppe in Düsseldorf gegründet +++ |
04.04.2018 [08:46:33] |
Frühlingsanfang am 20. März 2018/1995: Vor 23 Jahren gab die damalige Gruppe Krumme13 ein Infoblatt, eine Zeitschrift und einen bunten Aufkleber "Liebe Kinder - Kinderliebe" zum Thema der Pädophilie heraus
Die heutige K13online-Webseite schaut im 25. Jubiläumsjahr auf die Offline-Gründerzeit 1993 zurück. Es begann mit der Gründung einer pädophilen Selbsthilfegruppe in Düsseldorf, später fortgeführt in Trier. Im Jahre 1995, also vor 23 Jahren, erschien die Printausgabe der Zeitschrift "Krumme13 - Zeitschrift zur Emanzipation der Pädophilie" in einer Auflage von 300 Exemplaren. Im April 2003 wurde die aktuelle Webseite K13online ins Internet gestellt. Wir feiern auch das 15. Jubliäum dieser Internetpräsenz. In den vielen Jahren haben wir den zahlreichen "Widerständen" getrotzt, die alle auf unseren Webseiten in den Archiven dokumentiert wurden. Wohl kaum ein anderes Pädophilie-Projekt kann auf 25 Jahre Beständigkeit zurück greifen. Deshalb gibt es nicht nur einen Grund zum Feiern, sondern auch zum Stolz sein. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir besonders in den letzten 18 Jahren relativ viel an Solidarität und Unterstützung erfahren haben. Dafür möchten wir uns in diesem Jubiläumsjahr 2018 herzlich bedanken. Die frühere Zeitschrift "Krumme13", das Infoblatt und den Aufkleber gibt es heute zwar nicht mehr als Print-Exemplare, jedoch als PDF/JPG-Dateien. Öffnen Sie das New mit einem Klick auf weiterlesen. Dort finden Sie auch eine bebilderte Zeitreise mit dem Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking. Als Quellen-Nachweis gelangen Sie über den unteren Link zu einem Artikel bei Wikipedia. Zu diesem Wikipedia-Inhalt muss angemerkt werden, dass der Artikel nicht auf dem neusten Stand ist, die Geschichte erhebliche Lücken aufweist und auch sonst an einigen Fehlern leidet. Die Betreiber von Wikipedia haben es uns leider nicht erlaubt, die Lücken zu schließen und sachliche Fehler zu korrigieren. K13online hat an diesem Artikel also nicht aktiv mitgewirkt. Im heutigen Zeitgeist grenzt es schon an ein Wunder, dass wir dort überhaupt einen Wikipedia-Eintrag erhalten haben. Wir lassen uns dennoch die gute Laune zu unserem Mehrfach-Jubiläum nicht verderben und grüßen die BesucherInn unserer Webseiten herzlich....(Update: 15. Jubiläum - am 6. April 2003 wurde die aktuelle Version von K13online ins Internet gestellt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Krumme_13 |
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(Update) Heilbronner Ex-Kindergartenleiter Kevin F. gibt in Untersuchungshaft Sexualkontakt mit 8-jährigen Jungen & Sexaufnahmen davon zu: Eltern wollen weiteren Fotoabgleich ihrer Kinder |
03.04.2018 [21:13:27] |
Ex-Bundesrichter(BGH) Ulrich Hebenstreit prüft Fehlverhalten der Evangischen Landeskirche: Heilbronner SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Hinderer stellt kleine Anfrage an die Landesregierung in Stuttgart
In Untersuchungshaft(U-Haft) hat der Ex-Kindergartenleiter Kevin F. einen Sexualkontakt mit einem 8-jährigen Jungen zugegeben. Bei der 2. Hausdurchsuchung wurde ein Video gefunden, worauf Beide bei Sexspielen zu sehen sein sollen. Für den Landgerichtsbezirk Heilbronn zuständige Untersuchungsgefängnis ist die JVA Schwäbisch Hall. K13online hat Kevin F. einen Brief mit einem Hilfsangebot gesandt. Einige Eltern des Kindergartens haben an die Ermittlungsbehörden Fotos von Ihren Kindern geschickt. Sie fordern einen Fotoabgleich. Die SPD im Stuttgarter Landtag hat eine kleine Anfrage zum Heilbronner Kinderpornofall gestellt. Die Landesregierung soll über die zuständigen Ministerien erklären, wie die behördlichen Aktionen in dem Verfahren gelaufen sind. Die Evangelische Landeskirche hat jetzt einen ehemaligen Bundesrichter eingeschaltet. Ulrich Hebenstreit, gebürtiger Schöntaler und bis 2012 Richter am Bundesgerichtshof, soll klären, ob die Kirche Fehler im Umgang mit dem Ex-Erzieher gemacht hat, teilte die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit. Im Fokus steht auch der Vorgesetzte des Mannes. Das mit der Aufklärung befasste Krisenteam der Kirche wirft ihm vor, seine Informationspflichten verletzt zu haben, weil er den Fund der Kinderpornobilder bewusst geheim hielt. Kein Mensch denkt offensichtlich noch an Kevin F. Eine U-Haft darf in der Regel nur bis sechs Monate anhalten. Dann muss die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift fertig haben. Aus diesem Grunde wird mit Eröffnung der Hauptverhandlung bis spätestens Anfang September 2018 gerechnet. K13online wird an dieser Verhandlung als Prozessbeobachter zur Berichterstattung in einem News teilnehmen.(Update Verteidiger Amann: "Diese Beziehung, wie der Beschuldigte angibt, sei gewaltfrei verlaufen und wurde geheim gehalten. Das Ganze ging über einen Zeitraum von mehreren Jahren. In der Tat war diese Beziehung nach seiner Wahrnehmung freundschaftlich basiert mit großer gegenseitiger Zuneigung."
https://tinyurl.com/yadh8d42 |
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UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen 23-jährigem Mann & 13-jährigem Mädchen führt zu 15 Monate Bewährungsstrafe |
31.03.2018 [10:11:44] |
Täter ohne Opfer: Weil Beide ein Liebespaar sind könne von einem minderschweren Fall des "schweren sexuellen Kindesmissbrauchs" ausgegangen werden, betonten Staatsanwalt und Amtsrichter
Von dem UNRECHTS § 176 ff. StGB sind bei Weitem nicht nur Pädophile/Pädosexuelle betroffen. Ein 23-jähriger Mann hatte mit seiner 13-jährigen Freundin einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Das Mädchen wurde schwanger. Auf Druck der Eltern lies sie das Kind abtreiben. Das Jugendamt erstattete Strafanzeige und brachte damit den Justizapperat ins Rollen. Dreifachen Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 14 Jahren bezeichnet der Gesetzgeber als "schweren sexuellen Missbrauch", wobei jede "Tat" mit mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe zu verurteilen ist. So will es der Schand § 176a StGB. Das Gericht kann lediglich den § 176a Abs. 4 StGB eines "minder schweren Falles" anwenden. So wurde der heute 25-jährige Mann zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht konnte trotz Einvernehmlichkeit keinen Freispruch verkünden. Der Gesetzgeber läßt den Gerichten keine andere Wahl, obwohl es kein Missbrauchsopfer und damit auch keinen Missbrauchstäter gibt. Das Liebespaar war zusammen zur Gerichtsverhandlung erschienen. Der Staatsanwalt schiebt seinem Plädoyer eine Standpauke voraus: „Ihre Tat kann ich noch verstehen, aber dass Sie mit 25 Jahren ohne Job sind, kann nicht sein.“ Er fordert ihn auf, die Initiative zu ergreifen. Beim § 176 ff. StGB handelt sich es um ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln und anklagen muss. Die primäre Schuld der ungerechten Gesetzeslage liegt somit beim Gesetzgeber und damit ist jeder Fall von einvernehmlicher Sexualität zwischen Kindern & Erwachsenen eine politische Angelegenheit. Es bedarf einer diesbezüglichen Reform im Sexualstrafrecht, damit es keine Justizopfer des § 176 ff. StGB mehr geben kann. Dem Jugendamt sei an dieser Stelle gesagt, dass es nicht verpflichtet gewesen wäre, Strafanzeige zu erstatten. Auch auf diese Weise hätte das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vermieden werden können. Wäre der junge Mann nachweislich pädosexuell gewesen, dann wäre er mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitstrafe im Knast verurteilt worden. Der Gesetzgeber und in Folge die Gerichte hätten noch mehr Schuld auf sich geladen....
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/hechingen/prozess_-23-jaehriger-schlaeft-mit-13-jaehriger-25080642.html |
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Kids von heute werden kriminalisiert: Regensburger Schüler/innen der 6. und 7. Klasse drehen Kinderpornos mit sich selbst, besitzen und verbreiten diese über Smartphone und soziale Netzwerke |
26.03.2018 [19:06:56] |
Elternbrief im Zeitgeist von Missbrauchshysterie & verbotener Kindersexualität: „Wir wollen dieses Ereignis nicht schweigend übergehen, wir werden uns dieser Form von Gewalt entgegenstellen"
Offenbar kursiert an Regensburger Schulen ein Video mit kinderpornografischem Inhalt, davor zumindest warnen das Amt für Jugend und Familie Regensburg sowie die Jugendschutzstelle in einem Elternbrief, der per Mail verschickt wurde. Dem Wochenblatt liegt diese Rundmail vor und es wird darüber berichtet. „Aktuell ist in den sechsten und siebten Klassen mehrerer Schulen in Regensburg ein Video im Umlauf, das kinderpornografische Handlungen zeigt. Dieses besagte Video wurde und wird über digitale Netzwerke wie zum Beispiel WhatsApp und Instagram verschickt, deshalb haben einige Schülerinnen und Schüler dieses Video gesehen oder am Smartphone gespeichert.“ K13online stellt erneut die berechtigte Frage, ob diese Kids nun ein Trauma erlitten haben oder zumindest eine Therapie machen müssen? Sobald die Kinder dieses selbst hergestellte Kinderporno-Video einem Erwachsenen in die Hände legen oder gar an einen Pädophilen verschenken, fängt jedenfalls der gesamte Justizapperat an zu arbeiten. In früheren Generationen, in Offline-Zeiten, hätte kein Hahn danach gekräht. Im heutigen Zeitgeist einer vermeintlichen "Aufklärung" werden die technischen Errungenschaften natürlich auch vermehrt von aufgeweckten Kids genutzt. In der Regel werden die Akteurinnen und Akteure nicht das Licht der Öffentlichkeit und medialen Berichterstattung erreichen. Dem Wochenblatt sei deshalb gedankt. K13online spricht sich klar und deutlich gegen die Kiminalisierung der Darsteller/innen aus. Wir zitieren aus einem Posting im Deutschen Jungsforum; "So zu tun, als hätten solche Vorgänge nichts mit Sexualität, sondern mit Gewalt zu tun, ist in etwa so logisch, als davon auszugehen, ein Banküberfall hätte nichts mit Geld zu tun." Dieser Erkenntnis kann jedoch nur jemand folgen, wenn dieser noch nicht unter Wahrnehmungsverzerrungen leidet oder einer grassierenden Missbrauchsideologie verfallen ist...
https://www.wochenblatt.de/boulevard/regensburg/artikel/232438/schuelerinnen-und-schueler-drehen-porno-und-verbreiten-ihn-ueber-soziale-netzwerke |
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Beschwerde gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt: Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gestellt |
25.03.2018 [10:00:35] |
Keine rechtsfreien Hafträume 118 + 110 in der JVA Kislau: Beschwerdeführer Dieter Gieseking stellt gemäß § 406e Strafprozessordnung(StPO) Anträge auf Akteneinsicht sowie Auskunft über die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten & Zeugen für Zivilklagen
Der Inhaber dieser Webseiten hat gegen die rechtsfehlerhaften Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Der § 406e StPO legt wie folgt fest: Der Verletzte, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke unter Aufsicht zu besichtigen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten übermittelt werden. Mehrfach wurde diese Akteneinsicht beantragt, jedoch rechtswidrig verweigert. Mehrfach wurde bereits im Ermittlungsverfahren beantragt, die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten & Zeugen mitzuteilen. Auch diese Auskunft zur Einleitung von Zivilklagen auf Schmerzensgeld wurde rechtswidrig verweigert. Die rechtliche Würdigung des Sachvortrages durch den Anzeigeestatter wird offenbar an seiner sexuellen Orientierung gemessen. Dabei will man erkennbar vermeiden, dass der geschädigte Anzeigeerstatter gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft vor Gericht auftritt und gegen die Beschuldigten vorgeht. Auch bei der rechtlichen Würdigung der Zeugenaussagen ist der Eindruck entstanden, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wurde und nur die Teile verwendet wurden, die gegen eine Anklage sprechen. Es gibt in einem Rechtstaat jedoch keine Zwei-Klassen-Justiz. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Einstellungsverfügung lässt diese Gleichstellung vermissen. Wenn in einem verschlossenen Haftraum einer Justizvollzugsanstalt Straftaten von Mitgefangenen ohne rechtliche Konsequenzen begangen werden können, dann wird der Geschädigte zum „Freiwild“ erklärt und zum ohnmächtigen Opfer der Justiz. Aus vorgenannten Gründen werden alle Verfahren nun auch der „Nationalstelle zur Verhütung von Folter“ http://www.nationale-stelle.de vorgelegt. Dem Justizministerium Baden-Württemberg werden alle Schriftsätze für das bereits anhängige Verfahren der Dienstaufsichtsbeschwerde übersandt. In einem weiteren News werden wir darüber berichten....
http://www.genstakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite |
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(Update) Pressemitteilung 5/2018 - Prozessvorschau des Amtsgerichts Heilbronn: Gerichtsverhandlung gegen einen allseits beliebten Erzieher wegen vermeindlichen Kinderpornos beginnt am 16. März 2018 um 8:30 Uhr |
22.03.2018 [07:39:11] |
Kevin F. war ein sehr aktiver Mitarbeiter, etwa bei der Organisation eines Büchercafés. Zu seinen privaten Aktivitäten gehörten durchweg positiv bewertete Kinderpartys, im Theater und bei Fernsehserien hatte er Komparsenrollen
Die komplette Medienlandschaft regt sich im Fall Kevin F. darüber auf, warum der allseits beliebte Kindergartenleiter nicht schon Monate früher von der Kirchengemeinde entlassen wurde. An die schon jetzt eingetretene Zerstörung seiner beruflichen und privaten Existenz denkt offensichtlich niemand. Kevin F. musste laut nur einem Bericht in den Mainstream-Medien bereits seine Wohnung verlassen und in eine andere Stadt umziehen, weil z. B. bei Facebook sein Realname mit Adresse veröffentlicht worden war. In der K13online vorliegenden Pressemitteilung des Amtsgerichts Heilbronn wird ausdrücklich auf den Pressekodex des Presserates hingewiesen, der bekanntlich für Privatpersonen mit hetzerischen Absichten keine Gültigkeit hat. Laut Prozessvorschau des AG Heilbronn haben sich bereits eine Vielzahl von Medien zum 1. Verhandlungstag am 16. März 2018 um 8:30 Uhr angekündigt. Es wird dort also zu einem Medienrummel kommen. Jedoch soll der Gerichtstermin laut Auskunft des Pressesprechers nicht lange dauern. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft lediglich die Anklageschrift verlesen. Demnach wird es zu Fortsetzungsterminen kommen. Der Verteidiger von Kevin F. konnte von uns bisher leider nicht recherchiert werden. Deshalb ist auch eine Kontaktaufnahme mit Ihm (noch) nicht möglich. K13online wird voraussichtlich an einem Verhandlungstag als Prozessbeoachter zur Berichterstattung in einem News teilnehmen. Die sogenannten Mainstream-Medien berichten oftmals völlig einseitig und negativ. Eine Art von "Hofberichterstattung" bestimmen die Inhalte dieser Medien. K13online möchte deshalb eine kleine Gegenöffentlichkeit schaffen. Natürlich werden wir auch den anwesenden Zuschauern im Gerichtssaal bzw. vor dem Gerichtsgebäude für Fragen & Antworten zur Verfügung stehen. Anwesende Journalisten werden jedoch um eine frühzeitige Anfrage für Interviews gebeten. Genehmigungen für eigene Fotoaufnahmen werden eingeholt, so dass wir auch mit presserechtlich korrekten Bildaufnahme unser News illustrieren können. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Kevin F. wurde heute wegen eines neuen Vorwurfs nach § 176 ff. StGB festgenommen und in eine JVA eingeliefert. Update 10.03.2018: Der Gerichtstermin am 16. März wurde aufgehoben. Voraussichtlich wird das Verfahren an ein Landgericht verwiesen. Update 22. März; Bei einem Haftprüfungstermin hat das AG Heilbronn entschieden, dass Kevin F. weiterhin in U-Haft bleibt. )
https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/erzieher-mit-kinderpornos-24941962.html |
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Rechtsfreie Räume in der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe verweigert die Anklageerhebung gegen ehemalige Mitgefangene von Dieter Gieseking in den Hafträumen 118 + 110 im Schlossbau |
21.03.2018 [08:13:49] |
Teilerfolg beim zweiten Anlauf zur Strafverfolgung: Polizeirevier Bad Schönborn läßt alle greifbaren Beschuldigten & Zeugen zur Vernehmung laden bzw. führt Vernehmungen in den jeweiligen JVAs durch
Die Beschwerde gegen die 1. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft(Sta) Karlsruhe war erfolgreich gewesen und die Ermittlungen gegen ehemalige Mitgefangene wurden mit Verfügung vom 12. Dezember 2017 wieder aufgenommen. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat alle noch in den JVAs inhaftierten Beschuldigten & Zeugen zu den Tatvorwürfen der Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Diebstahl und Körperverletzung vernommen. Ebenso wurden die greifbaren Beschuldigten & Zeugen zur Vernehmung geladen, die sich bereits in Freiheit befinden. Die 2. Einstellungsverfügung der Sta Karlsruhe vom 13. März 2018 weist erneut und in mehreren Punkten der Begründung Rechtsfehler auf. Die Frist für die Strafanträge wurde eingehalten. Mehrfach wurde Einsicht in die Ermittlungsakten mit den Vernehmungsniederschriften der Beschuldigten & Zeugen beantragt, jedoch rechtswidrig nicht gewährt. Die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten & Zeugen für zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld wurden nicht mitgeteilt. Mit Ausnahme des Zeugen Cemil A. haben alle anderen Zeugen - die zwei Hauptbeschuldigten sowieso - Schutzbehauptungen(Lügen) aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Damit ist ein neuer Straftatbestand der uneidlichen Falschaussage(§153 StGB) hinsichtlich einiger Zeugen erfüllt. Aus vorgenannten Gründen wird der Anzeigeerstatter & Geschädigte im 3. Anlauf Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe einlegen. In der Obhut des Staates darf es in einer JVA keine rechtsfreien Räume geben, sondern die begangenen Straftaten müssen gerade im Strafvollzug konsequent und mit Nachdruck verfolgt werden. Alles andere wäre mehr als ein Armutszeugnis der gesamten Justiz, wenn in staatlicher Obhut keine Straftaten verfolgt werden. Rechtsfreie Räume in einer JVA darf es nicht geben. Ein hinreichender Tatverdacht zur Erhebung der öffentlichen Klage ist beweisbar. In einem Gerichsverfahren werden sich weiter Beweise ergeben, die zur Verurteilung der Täter führen wird. K13online hat der sogenannten "Knasthierarchie" den Kampf angesagt und wird alle juristischen und zivilrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Täter einer gerechte Strafe zuzuführen....
http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite |
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Off-Topic - Pforzheimer Goldstadt-Bäder: Gemeinderat wird nach Bürger-Demo das Emma-Jäger-Bad, Stadteilbad Huchenfeld, Brötzingen und Buckenberg beibehalten bzw. NEU bauen |
21.03.2018 [00:18:36] |
Bildergalerie zur Demo "Rettet Pforzheims Bäder" am 10. März 2018 und öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus der Stadt Pforzheim am 20. März 2018
K13online beschäftigt sich heute mit einem Off-Topic Thema der Kommunalpolitik in der Stadt Pforzheim. Das innerstädtische Emma-Jäger-Bad muss Ende 2018 den Betrieb einstellen, weil es nicht mehr saniert werden kann. Teile des Schwimm- und Spaßbades für Kinder & Erwachsene wurden bereits eingestellt. Dagegen richtet sich ein breiter Bürgerprotest und am 10. März fand eine Demo mit rund 900 Teilnehmern statt. Dieter Gieseking war zur Berichterstattung und für eine Fotogalerie mit dabei. Zur heutigen Gemeinderatssitzung im Rathaus der Stadt Pforzheim waren erneut viele Bürger/Innen erschienen, die mit Plakaten ihren Protest gegen die Schließungen der Goldstadt-Bäder zum Ausdruck brachten. Zur Disposition standen ein Kombibad (vorhandenes Freibad mit neuem Hallenbad) auf dem Wartberg und ein Neubau des Emma-Jäger-Bades am gleichen Standort. Der Gemeinderat beschloss einen Neubau am jetzigen Standort des Emma-Jäger-Bades. Die Pforzheimer Zeitung(PZ) berichtete in einem LIVE-Ticker und hat ebenfalls eine Bildergalerie veröffentlicht. Auch Dieter Gieseking ist auf einigen Bildern(Titelseite Printausgabe + PZ-Online-Galerie) zu sehen. Der Sitzungssaal war mit blauen Plakaten & Transparenten gespickt. Die Zuschauerplätze waren voll besetzt, viele Bürger/Innen standen im Gang und im Foyer, wohin die Debatte mit Ton übertragen wurde. Auch viele Schulkinder waren gekommen. K13online hatte schon zum Pforzheimer Gedanktag am 23. Februar d. J. über ein kommunal-politisches Thema in der Stadt Pforzheim berichtet. Auch in Zukunft werden wir bei gegebenen Anlässen über Off-Topic-Themen in der Goldstadt berichten. Damit erweitern wir unser Online-Angebot mit lokale Themengebiete, die in keinem direkten Zusammenhang mit den sonst üblichen Inhalten unserer Webseiten stehen. Zur PZ-Fotogalerie gelanden Sie über den unteren Link und zur K13-Bildergalerie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.pz-news.de/foto_fotos,-Pforzheimer-Gemeinderat-stimmt-ueber-Baeder-ab-_mediagalid,55082.html |
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