"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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K13online ./. Bild(Blöd)zeitung beendet: Berliner Landgericht zeichnet heimlich aufgenommenes Balkon-Foto von Dieter Gieseking als Bildnis der Zeitgeschichte aus 20.06.2018 [23:58:50]

Laut Landgericht-Beschluss spricht das Schmierblatt Bildzeitung der K13online-Redaktion eine Ehrung aus: "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" nominiert die Bild-Rhein-Neckar "Journalistin" Janine Wollbrett zur Pädo-Gurke 2018

Der Schmierfinken-Journalismus der Bild-Rhein-Neckar Redakteurin Janine Wollbrett wird keine zivilrechtlichen Folgen gegen die Blödzeitung haben. K13online wird keine Beschwerde gegen den nach unserer Rechtsauffassung rechtsfehlerhaften Beschluss des Landgerichts Berlin einlegen. Wir betrachten das vermeintlich "nicht rechtswidrige" Foto im Landgerichts-Beschluss mit Dieter Gieseking auf dem private Balkon als Auszeichnung. Das Landgericht hat das Bildnis zur Zeitgeschichte erklärt. Als Ehrung der Blödzeitung betrachten wir die freie Meinungsäußerung im Beschluss des Landgerichts "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" zu sein. Es ehrt uns in Solidatität mit den Justizopfern. Darüber hinaus betrachten wir den Artikel "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern" vom 29. Januar 2018 als kostenlose Werbung für unsere vielseitigen Aktivitäten. Selbst der bildungsfremden Leserschaft der Blödzeitung ist bekannt, das BILD "sanft zum Po, schlecht fürs Denken" ist. Der Slogan "Gib Lügen keine Chance" konnte zwar durch eine Unterlassung- und Schadensersatzklage nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Jedoch war es ein Warnschuss bei Wiederholungen. K13online wird auch in Zukunft gegen solche Hass-Medien agieren und alle machbaren Möglichkeiten ausschöpfen. Alternativ haben wir den Bildartikel von Janine Wollbrett für die K13online Pädo-Gurke 2018 nominiert... 

https://www.bild.de/ 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Justizskandal gemäß § 184b Abs. 3 StGB(Kinderpornografie): National Center for Missing & Exploited Children(USA) verursacht rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Sport-Fotografen in Deutschland 16.06.2018 [10:30:35]

Warum weist die Kriminalstatistik 2017 eine Steigerung von 14,5% auf?: "Das Bild zeigt einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung"

Ein Sport-Fotograf von Kinder- und Jugendaufnahmen läd seine vielen Jungen-Bilder auf der legalen Blogging-Plattform "tumblr" hoch, um diese einem breitem Publikum zugänglich zu machen. Nichts ahnend, dass sich dort auch die "National Center for Missing & Exploited Children(USA)" aufhält und die Inhalte nach vermeintlichen "Kinderpornos" durchforstet. Die amerikanische "Kinderschutz-Organisation" findet EIN Foto des Sport-Fotografen und meldet dieses nach Deutschland. Promt ermitteln die deutschen Ermittlungsbehörden über den Internet-Dienstleister Telefonica Germany die IP-Adresse und führen beim Sport-Fotografen, ab jetzt Justizopfer genannt, eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durch. Das Bild soll einen Jungen mit nacktem Oberkörper und leicht heruntergezogener Hose in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zeigen. Dabei handelt sich bei dieser Fotoaufnahme um ein Bild, welches bei einer Sportveranstaltung gemacht wurde. Dieser Justizskandal wurde durch die letzte Erweiterung des Straftatbestandes des Schand § 184b StGB mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" ermöglicht, der gegen das Bestimmheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Seitdem müssen die abgebildeten Kinder nicht mehr völlig nackt sein(FKK), sondern auch bekleidete Kids können "Kinderporno" sein. Der Gesetzgeber hat damit der Willkür von Ermittlungsbehörden Tür und Tor geöffnet. Dies ist auch der primäre Grund, warum die Kriminalstatistik 2017 in Sachen "Kinderpornografie" um 14,5 % angestiegen ist. Nicht nur zuvor legale FKK-Aufnahmen sind jetzt strafbar, sondern auch Fotoaufnahmen mit bekleideten Kindern, wenn der Betrachter(Polizei, Staatsanwalt, Gericht) dabei eine "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" glaubt zu erkennen. Mit Missbrauchsabbildungen(§ 176 ff. StGB) haben solche Fotos natürlich absolut nichts gemein. Die Ermittlungsbehörden sind spätestens ab 2015 nach Inkrafttreten der grundgesetzwidrigen Strafverschärfungen mit solchen Fällen völlig überfordert und überlastet. Deshalb bleibt bei der strafrechtlichen Verfolgung von tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder oft nicht ausreichend Zeit & Personal übrig. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Schand § 184 ff. StGB im Interesse aller Beteiligten zu reformieren. Das Justizopfer(Sport-Fotograf) im vorliegenden Fall hat natürlich durch seinen Rechtsanwalt sofortige Beschwerde gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss eingelegt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

http://www.missingkids.com/

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Mediale Kriminalität & Lynchjustiz in Bremen: Hexenjagd auf vermeintlich Pädophile führt zur brutalen Gewalttat in der Wohnung eines unschuldigen 50-jährigen Mannes 14.06.2018 [20:28:13]

Punkt12-Reporter Thorsten Sleegers & Beate Krafft-Schöning waschen Ihre Hände in "Unschuld": K13online fordert ein strafrechtliches & mediales Verbot von Sendungen, die den Mob & Pöbel zu Gewalttaten annimiert    

Der RTL-Reporter Thorsten Sleegers vom Mittagsmagazin "Punkt12" machte am letzten Dienstag in Zusammenarbeit mit der "Kinderschützerin" Beate Krafft-Schöning(Innocence in Danger) Jagd auf Pädophile in der Plattform "Gutefrage.de". K13online hat diese Hetzjagd gesehen. Der Sendebeitrag und der widerwärtige Text ist inzwischen nicht mehr verfügbar. Im Namen des "Kinderschutzes" wurden einmal mehr angeblich Pädophile mit Hilfe einer Fake-Identität eines 13-jährigen Mädchens(real 18 Jahre) in die Falle gelockt. In einer Filmsequenz wurde ein Mann gezeigt, der sich vermeintlich mit dem Mädchen treffen wollte. Eine Gruppe Bremer Männer wollen den vermuteten Pädophilen erkannt haben, fuhren in seine Wohnung und schlugen Ihn fast zu Tode. Die Produzenten dieser abscheulichen Sendung waschen nun ihre Hände in "Unschuld". Und verurteilen den brutalen Akt der Lynchjustiz auch noch auf das Schärfste. Mehr Heuchelei geht nicht mehr. Ein Medium, welches eine solche Hetze verbreitet, nimmt Gewaltaten des Pöbels & Mobs billigend in Kauf. Natürlich tragen Sleegers & Krafft-Schöning eine Mitverantwortung durch diesen Sendebeitrag, der strafrechtlich und medial verboten werden muss. Der Inhalt basierte auf reiner Sensationslust eines willigen Publikums. Gegen die noch unbekannten Täter wird jetzt wegen versuchter Tötung ermittelt. Bei dem Überfall wurde das Opfer lebensgefährlich verletzt. Nach Angaben von Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, erlitt der Mann unter anderem eine Hirnblutung. Inzwischen ist er außer Lebensgefahr. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass niemand das Recht habe, die Justiz in die eigene Hand zu nehmen. "Keine Form und kein Anlass von Selbstjustiz sind tolerierbar. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst zu melden. K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten...

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/3970250?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

+++ Heute LIVE-Chat von 18 bis 19 Uhr: Pädophilie-Projekt "Gemeinsam statt allein(GSA)" in Kooperation mit dem Präventionsprojekt "Kein Täter werden(KTW)" +++ 13.06.2018 [16:53:05]

Nicht-Pädophile und pädophile Fragesteller: Alle Fragen rund um das Thema der Pädophilie werden vom KTW-Pressesprecher Jens Wagner und den Therapeuten Hannes Gieseler & Hannes Ulrich beantwortet

K13online zitiert die Ankündigung von der Webseite "Schicksal und Herausforderung(SuH): "Heute ab 18:00 Uhr findet im öffentlichen Bereich unseres Forums der angekündigte Expertenchat mit Vertretern des Projektes aus der Netzwerkzentrale in Berlin statt. Eure Fragen werden beantworten: der Pressesprecher des Präventionsnetzwerks Jens Wagner, der Arzt und Therapeut Hannes Gieseler sowie Psychologe und Therapeut Hannes Ulrich. Es ist schon alles vorbereitet: Im Forum Expertenchat KTW 2018 werden eure Fragen gesammelt. Es wird ab 18:00 für registrierte Nutzer und Gäste geöffnet. Dort ist bereits ein Einfürhungsthread zu finden, der den Ablauf erklärt und in dem während des Chats aktuelle Ankündigungen zu lesen sein werden. Weiter haben wir uns aufgrund der Erfahrungen und Kritik aus dem letzten Jahr entschieden, der Transparenz zuliebe auch abgelehnte Fragen zu veröffentlichen. Sie werden dort zu finden sein, jeweils mit einer Begründung für die Ablehnung." Es ist bereits der 2. Chat dieser Art. Im Jahre 2017 wurde dieses Projekt mit Fragen & Antworten in einem LIVE-Chat gestartet. Im GSA-Forum wird alles dokumentiert, so dass der Inhalt jeder Zeit nachgelesen werden kann. Interessant dürfte es an der Stelle werden, wo wirklich kritische Fragen gestellt werden, die nicht dem KTW-Konzept entsprechen. Natürlich richtet sich diese Fragestunden nicht nur an Pädophile, sondern auch an deren Angehörige, Freunde und überhaupt alle nicht-pädophile Menschen, die sich über das Thema der Pädophilie informieren wollen. Die Antworten der obigen "Experten" werden überwiegend nicht den Ansichten & politischen Positionen von K13online sowie der Pädophilenszene entsprechen...

https://forum.schicksal-und-herausforderung.de/viewforum.php?f=30

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Deutsche Pädophilenszene im Internet diskutiert über ARD-Rabiat-Reportage: GSA-Forum + Girllover-Forum + Jungsforum und viele weitere Foren, Weblogs und Webseiten 12.06.2018 [11:33:19]

Mainstream-Öffentlichkeit & Gesellschaft "Unter Pädophilen": ARD-Reportage Rabiat erreicht bei 14- bis 49-jährigen Zuschauern einen Marktanteil von 6,1 % = über 1 Millionen Menschen

Das ERSTE sendete am gestrigen Montag um 22:45 Uhr die Rabiat-Reportage "Unter Pädophilen". Über eine Millionen Menschen haben diesen Sendebeitrag im TV angeschaut. Im YouTube-Kanal bei Y-Kollektiv liegen die Aufrufe z. Zt. bei über 183 Tausend Klicks. Damit ist die Pädophilie-Thematik im sogenannten Mainstream bzw. in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Viele User und Kommentatoren haben eine ganz andere Sichtweise über Pädophile gewonnen. Mit einem Protagonisten(Georg) in der Reportage kann im Forum "Gemeinsam statt allein(GSA)" mit dem Nicknamen "Caspar Ibichei" sogar LIVE diskutiert werden. Auch im Deutschen Girlloverforum(GLF) finden lebhafte Diskussionen statt. In deutschlands größem Boyloverforum - Jungsforum(JuFo) - finden im Politikbereich kontroverse Debatten statt. K13online ist dort mit dem Nicknamen "Dieter-K13" als User präsent. Weitere Internetforen von und für Pädophile können unserer Linkliste entnommen werden. Darüber hinaus wurde die Rabiat-Reportage auch in unsere sozialen Netzwerke bei Facebook, Google+ und Twitter publiziert. K13online hat einen Newsletter als Pressemitteilung an z. Zt. rund 98 Empfänger der Hörfunk- und TV-Medien sowie der Online- und Printmedien versandt. Die Deutsche Pädophilenszene ist bei der Bewertung der Inhalte der Reportage(Y-Kollektiv) von Manuel Möglich überwiegend gespalten. Zum Einen wird der Beitrag als reine Werbesendung des Präventionsnetzwerkes "Kein Täter werden(KTW)" gesehen. Zum Anderen ist in dem Beitrag kein Pädophilie-Aktivist vorhanden, der politische Forderungen stellt. Damit wird die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilenszene in der Reportage ignoriert und ist nicht präsent. Damit wird auch ein Zerrbild vermittelt, welches nicht der Tag täglichen Realität entspricht. Dennoch kann die Reportage einen Einstieg in eine gesellschafts-politische Diskussion eröffnen. Die Zeit dafür ist seit vielen Jahren überfällig und deshalb dringend erforderlich. Möge "Unter Pädophilen" den Weg dahin ebnen. Von einem Tabu-Bruch kann jedoch erst dann gesprochen werden, wenn die Pädophilie/Pädosexualität als eigenständige sexuelle Identität respektiert und anerkannt wird...

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/rabiat/videos/unter-paedophilen-folge-6-video-100.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates tagt auf seiner nächsten Sitzung am 12. Juni 2018 12.06.2018 [09:35:32]

Bildzeitung beantragte Aussetzung des Verfahrens wegen Zivilklage vor dem Landgericht Berlin: Beschwerdeführer Dieter Gieseking beantragt Beschlussfassung über die Beschwerde auf der nächsten Sitzung am 12. Juni 2018

Im laufenden Beschwerdeverfahren gegen die Bildzeitung wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates hatte die Bildredaktion zur letzten Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 am 20. März 2018 die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Als Grund wurde das ebenfalls laufende Zivilverfahren auf Unterlassung & Schmerzesgeld beim Landgericht in Berlin angeführt. Der Presserat hatte dieser Verschiebung/Aussetzung gemäß § 12 Abs. 6 Nr. 1 der Beschwerdeordnung zugestimmt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hat nun beantragt, auf der nächsten Sitzung am 12. Juni eine Beschlussfassung herbei zu führen. Die Verstöße der Bildzeitung gegen den Pressekodex sind nunmehr nach über drei Monaten noch immer bei Bild-Online verfügbar. Ein rechtskräftiges Urteil im Zivilverfahren beim Landgericht Berlin gegen die Bildzeitung kann im Beschwerdeverfahren beim Presserat nicht abgewartet werden. Der bereits entstandene Schaden vermehrt sich täglich. Die Bildzeitung verfolgt offensichtlich eine Verzögerungstaktik, die nicht hingenommen werden kann. Dabei nimmt die Bildredaktion einen weiteren Schaden billigend in Kauf. Die BILD ist bereits über beide Verfahren seit geraumer Zeit informiert und hätte die Verstöße schon beheben können. K13online(Gieseking) hat einen sehr langen Atem. Im Klageverfahren hatte das Landgericht Berlin die BILD am 16. April 2018 zu einer Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden. Siehe dazu das K13online-Newsarchiv (Update 12. Juni: Heute tagt der Presserat)

http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Vorab im YouTube-Kanal bei Y-Kollegtiv: RABIAT-Reportage - Unter Pädophilen * ARD-Sendung am Montag, den 11. Juni 2018 um 22:45 Uhr im Ersten 10.06.2018 [20:34:09]

Auf alle Fälle sehr mutig, Georg: Öffentliches Internet- und TV-Outing & beim Arbeitgeber als Pädophiler - Ich möchte an die Öffentlichkeit gehen, um über Pädophilie aufzuklären  

Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist gehört schon eine ganze Portion Mut dazu, sich erkennbar als Pädophiler öffentlichen zu outen. Georg hat diesen Mut in der Rabiat-Reportage "Unter Pädophilen" gegenüber Manuel Möglich aufgebracht. Das Y-Kollektiv hat das Video bereits bei YouTube seit heute 17 Uhr veröffentlicht. Nach rund vier Stunden zählt das Video schon über 25.000 Aufrufe. Über 700 Kommentare wurde bereits verfasst. In dem Video kommt auch die Schwester von Georg anonym zu Wort. Max ist heute 17 Jahre jung. Mit 13 Jahren hatte er sich Kinderpornos herunter geladen. Sein Vater, der zunächst verdächtig worden war, kommt in dem Video ebenfalls anonym zu Wort. Und Chris,  der Therapien des Netzwerkes "Kein Täter werden(KTW)" kritisch beurteilt. KTW-Therapeutin Dr. Janina Neutzen & Hannes Gieseler tragen ihre Sichtweisen zum Thema der Pädophilie vor. Das Internet bietet eine dauerhafte und weltweite Verfügbarkeit. Das Y-Kollektiv bei YouTube zählt über 170.000 Abonnenten. Am morgigen Montag, den 11. Juni 2018 um 22:45 Uhr, dürften bei der Ausstrahlung in der ARD/Das Erste einige Millionen Zuschauer hinzu kommen. Damit wird das Thema der Pädophilie mit seinen drei Protagonisten in eine breite Mainstream-Öffentlichkeit getragen. Auch wenn K13online in den Kernfragen andere Positionen vertritt, so trägt diese Reportage dennoch zur Aufklärung und vielleicht sogar zur Entstigmatisierung bei. Auf jeden Fall wird eine öffentliche Diskussion angeregt, die auch die politische Ebene erreichen kann. Damit aber noch nicht genug. K13online kann einen weiteren Sendebeitrag zum Pädophilie-Thema ankündigen. Die Interviews dazu wurden schon geführt. Zur gegebenen Zeit werden wir in einem News ausführlich berichten... 

https://www.youtube.com/watch?v=vogs4NzqI3Q

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K13online ./. Bildzeitung: Beschluss Landgericht Berlin - Die Äußerung, der Antragsteller sei das "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar 08.06.2018 [11:42:51]

Landgericht Berlin: "Es handelt sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte, da es sich bei dem Antragsteller um einen prominenten Fürsprecher der Pädophilenszene handelt, der zu diesem Zwecke öffentlich auftritt und eine journalistisch gestaltete Webseite betreibt"

Der Inhaber von K13online Dieter Gieseking hat beim Landgericht in Berlin gegen den Medienriesen BILDzeitung geklagt, wobei es zunächst um den Antrag auf Prozesskostenhilfe ging. Dabei wurde auch der Klageschriftsatz beigelegt. Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 hat nun das Landgericht entschieden, diesen Antrag abzulehnen. In der Begründung geht das Landgericht ausführlich auf die Klage gegen die Bildzeitung ein. Im ersten Teil geht es um die Abwägung des Rechts des Antragstellers auf Schutz seines Persönlichkeitsrechtes nach Art. 1, 2 Abs. Grundgesetz mit dem in Art 5 Abs.1 GG verankerten Recht der Antragsgegnerin auf Meinungsfreiheit. Die Rechtsauffassung des Landgerichts im vorliegenden Fall K13online gegen die Bildzeitung ist jedoch völlig inakzeptabel. Demnach darf die BILD den Inhaber von K13online als "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" bezeichnen, weil er z.B. zu Prozessen wegen Kindesmissbrauch fährt und den Angeklagten seine Unterstützung & Sympathie zum Ausdruck bringt. Die Bildzeitung hatte darüber hinaus ein heimlich aufgenommenes Foto von Dieter Gieseking auf dem Balkon seiner Wohnung gemacht und veröffentlicht. Dazu sagt das Landgericht: Es handelt sich um ein Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte, da es sich bei dem Antragsteller um einen prominenten Fürsprecher der Pädophilenszene handelt, der zu diesem Zwecke öffentlich auftritt und eine journalistisch gestaltete Webseite betreibt. Mit Sicherheit ist ein solches Foto aus dem Privatbereich keine Zeitgeschichte. Wohl aber ist der Antragsteller ein prominenter Fürsprecher der Pädophilenszene und Betreiber einer journalistisch gestalteten Webseite. Dies berechtigt jedoch nicht die Bildzeitung, in den Privatbereich von Dieter Gieseking mit einer Fotoaufnahme einzugreifen. Die Beschwerde gegen diesen rechtsfehlerhaften Beschluss kann innerhalb von einem Monat beim Kammergericht in Berlin eingelegt werden. K13online prüft gegenwärtig noch mit seinem Fachanwalt für Medienrecht die Beschluss-Begründung. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...  

https://www.berlin.de/gerichte/landgericht/

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(Update) Das Erste stellt K13online Pressematerial bereit: RABIAT-Reportage(Manuel Möglich) - Unter Pädophilen - am 11. Juni 2018 um 22:45 Uhr 08.06.2018 [10:48:39]

DAS kann ja heiter werden: "Die letzte Folge der ersten Rabiat-Staffel ist eine Reportage, in der das eigene Unvermögen des Autors Manuel Möglich im Umgang mit diesem Thema spürbar ist"

Das Erste(ARD) & Radio Bremen haben in ihren Pressemitteilungen nun weitere Informationen über die RABIAT-Reportage "Unter Pädophilen" veröffentlicht. Es wirken gleich drei Protagonisten mit. Der 60-jährige Georg bekennt sich zu seiner Pädophilie, will sich nicht länger verstecken, denn er will etwas gegen die Stigmatisierung von Pädophilen unternehmen, dem Diskurs ein Gesicht geben und aufklären. Max, für den das Charité-Angebot für Jugendliche "Du träumst von ihnen" eine essentielle Hilfe darstellt, um den Alltag zu ordnen. Beide kommen demnach aus dem Klientel von "Kein Täter werden"(KTW) & dem Projekt "Schicksal und Herausforderung"(SuH). Chris, Anfang 30, ist sich seiner pädophilen Neigung bewusst, steht Therapieangeboten allerdings kritisch gegenüber. Er wisse, sich so zu verhalten, wie es die Gesellschaft verlange. Demnach kommt in einem solchen Sendeformat erstmals ein nicht therapierter Pädophiler zu Wort, der das KTW-Projekt nicht braucht, aber dennoch enthaltsam leben will. Vom Präventionsnetzwerk KTW kommt die Psychologin Dr. Janina Neutze von der Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Regensburg zu Wort. Ebenso der Psychotherapeut Hannes Gieseler. Das Meanstream-Medium "Weser Kurier" schreibt in einem Artikel: Die Reportage von Manuel Möglich im Rahmen der „Rabiat“-Reihe im Ersten will zeigen, wie Pädophile denken und fühlen. Dem Autor ist bewusst, dass er sich mit der Thematik hart einem Tabu nähert. Jedoch könnte das TABU der Pädophile erst dann gebrochen werden, wenn es einen Sendebeitrag von Pädophilie-Aktivisten in den Mainstream-Medien gibt. Wenn Forderungen aufkommen, die Pädophile aus den Katalogen DSM 5 + ICD 10 als "Störung der Sexualpräferenz" ersatzlos zu streichen - und darüber berichtet wird. Damit verbunden ist auch eine Reform im Sexualstrafrecht, sodass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen nicht mehr mit Strafe bedroht wird. Mit dem Reporter Manuel Möglich war dies schon im Jahre 2013 nicht möglich. Die Produktionsfirma VICE/ZDFneo hatte im Sendeformat "Wild Germany" alle politischen Statements von Dieter Gieseking(K13online) im Interview nicht gesendet. Das Unvermögen von Manuel Möglich lässt grüßen...(Update 8. Juni: Doku bereits am Sonntag 10. Juni ab 17 Uhr im YouTube-Kanal bei "Y-Kollektiv" verfügbar)   

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/rabiat/sendung/unter-paedophilen-folge-6-100.html

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Justizministerkonferenz(JuMiKo) von Bund & Ländern diskutiert Gesetzesinitiative zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht: Mainstream-Medien(ZDFzoom) heitzen Stimmung für verfassungswidrige Gesetze an 07.06.2018 [11:39:17]

Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann(CDU) fordert Legalisierung von Straftaten der Ermittlungsbehörden gegen Kinderpornografie im Darknet: Verdeckte Ermittler soll zukünftige selbst Kinderpornos hochladen dürfen, um Pädophile in die Falle locken zu können

Verdeckte Ermittler im Darknet dürfen bei gegenwärtiger Gesetzeslage keine Kinderpornos hochladen, weil sie sich dann selbst strafbar machen würden. Die Justizministerkonferenz(JuMiKo) von Bund & Ländern diskutiert eine Gesetzesinitiative zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht. Die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann(CDU) fordert nun federführend die Legalisierung von Straftaten der Ermittlungsbehörden gegen Kinderpornografie im Darknet. Die Justizminister von Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sich dieser Initiative bereits angeschlossen. Damit politische Mehrheiten bei der JuMiKo und später in den 16 Landtagen & im Bundesrat erreicht werden können, muss zuvor die öffentliche Stimmung aufgeheizt werden, damit es keinen Widerspruch bei diesen verfassungswidrigen Gesetzen gibt. Diese Strategie war auch bei der letzten Verschärfung im Sexualstrafrecht im Jahr 2015 effektiv und erfolgreich. Dabei bedient sich die Politik auch der Kriminialstatistik 2017 des BKA sowie der ZIT in Gießen. Die sogenannten Mainstream-Medien(System-Presse), in diesem Fall das ZDFzoom, schließt sich dieser Stimmungsmache willig an. Pünktlich zur Justizministerkonferenz wurde gestern eine Reportage ausgestrahlt. Bei RTL-Hessen war die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann(CDU) zu Gast und gab ein Interview. Kritische Fragen wurden ihr von der Moderatorin nicht gestellt. Das Zusammenspiel zwischen den Strafverfolgungsbehörden, den politischen Forderungen der Justizministerien der Länder und der medialen Berichterstattung funktioniert hervorragend. Kritiker, Opposition sowie Bürger- und Menschenrechtler sollen mit dem Totschlag-Argument "Kinderpornos" mundtot gemacht werden. Niemand soll es mehr wagen, einer solchen Gesetzesinitiative zu widersprechen und auf die beabsichtigen Grundrechtsverletzungen hinzuweisen. Wer dies dennnoch wagt, wird sofort als Kinderschänder-Sympatisant diffamiert und angegriffen. Oder als Verharmloser von Kindesmissbrauch dargestellt. Darüber hinaus debattiert die Justizministerkonferenz auch die Legalisierung von Ermittlungsbehörden, unbemerkt in die Wohnung eines Verdächtigen legal einbrechen zu können, um dort einen Trojaner zu installieren. Die bereits verabschiedete und in Kraft getretene Online-Durchsuchung läßt grüßen. Damals musste auch der Kampf gegen den Terrorismus zum Abbau von Grundrechten dienen...        

https://thueringen.de/th4/tmmjv/jumiko/index.aspx

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