"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Ablehnungsgesuch / Befangenheitsantrag an den Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates 20.03.2018 [11:44:06]

Mitglied des Beschwerdeausschusses 1 gehört dem Axel Springer Verlag an: Kay E. Sattelmair(BDZV) ist gemäß § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung für befangen zu erklären

Ausweislich der Webseite des Deutschen Presserates gehört der Journalist & Rechtsanwalt Kay E. Sattelmair dem Axel Springer Verlag an. Er war/ist auch für das Printmedium Die WELT und die Bildzeitung tätig. Ebenso gehört er dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger(BDZV) an. Der § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung(BO) besagt: "Mitglieder des Deutschen Presserates sind befangen, wenn der Gegenstand der Beschwerde sie selbst, ihren eignen Verlag oder ihre Redaktion betrifft." Kay E. Sattelmaier ist demnach in unserem Beschwerdeverfahren befangen. Ein neues Mitglied von den Stellvertretern wird seinen Platz im Beschwerdeausschuss 1 einnehmen müssen. Der Presserat wird über diese Neubesetzung zeitnah entscheiden und mitteilen. * Im zivilrechtlichen Verfahren gegen die BILDzeitung wegen Unterlassung wird der Klageschriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht in der kommenden Woche dem zuständigen Landgericht vorgelegt. In diesem 1. Rechtszug geht es um die nicht unterzeichnete Unterlassungserklärung hinsichtlich des Fotos von Dieter Gieseking & der Behauptung, er sei das "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Erhalten wir vor dem Landgericht Recht, so folgt im 2. Rechtszug die Klage auf Schadensersatz, wenn die BILD jegliche Zahlung verweigert, wo von wohl auszugehen ist. Die strafrechtlich relevanten Inhalte im Artikel sind mit Stand von heute weiterin auf der Webseite von BILD-Online verfügbar. Je länger diese dort verfügbar sind, je höher werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zur gegebenen Zeit werden wir darüber und die kommenden Strafanzeigen/Strafanträge weiter berichten...(Update 20. März 2018: Heute tagt der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates)

http://www.presserat.de/presserat/plenum-und-traegerverein/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Schweizer Tagesanzeiger: Bleibt Pädophilie unentdeckt, steigt die Gefahr von Übergriffen - Thomas N. dachte erst, homosexuell zu sein. Dann merkte er aber, dass er auf vorpubertierende Buben steht 19.03.2018 [09:58:59]

Monika Egli-Alge(Forio) nimmt die Schulen in die Pflicht: «Es sollte zur Aufklärung gehören, dass man nicht nur hetero-, homo- oder bisexuell sein kann, sondern eben auch pädophil»

Im Schweizer Tagesanzeiger ist ein interessanter Artikel zum gesellschaftlichen und pädagogischen Umgang mit Pädophilen erschienen. Monika Egli-Alge, Leiterin des Forensischen Instituts Ostschweiz (Forio), arbeitet mit Pädophilen. Sie sagt: «Sich einzugestehen, dass einen kindliche Körper erregen, löst tiefe Schamgefühle aus.» Daher würden sich die wenigsten jemandem anvertrauen. Ihrer Neigung werden sie sich bereits als Teenager bewusst. Die Psychologin geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert: "Es sollte zur Aufklärung gehören, dass man nicht nur hetero-, homo- oder bisexuell sein kann, sondern eben auch pädophil." K13online hält diese Aufforderung nur dann für wichtig und notwendig, wenn die Pädophilie im Schulunterricht nicht nur im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch thematisiert wird, sondern die Pädophilie/Pädosexualität auch als gleichberechtigte sexuelle Identität neben Hetero- Homo- und Bisexualität dargestellt wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte mit dieser Form der Aufklärung bei Jungen & Mädchen in den Schulklassen der Vierfach-Mord von Thomas N. verhindert werden können. Erst dachte er, homosexuell zu sein. Am Ende der Schulzeit merkte er aber, dass er auf vorpubertierende Buben steht. Er flüchtete sich in sexuelle Fantasien. Seine sexuelle Orientierung hielt er bis zuletzt geheim. Hilfe holte er keine. Aus «Angst und Scham», wie er letzte Woche vor Gericht gestand. Nichts rechtfertigt die Ermordung eines Menschen. Jedoch ist auch eine Therapie von Thomas N. im Strafvollzug möglich. Eine solche Therapie darf aber nicht das Ziel verfolgen, seine pädophile Identität wegzutherapieren, sondern seine Gewaltbereitschaft. Im Schweizer Strafvollzug stehen dafür hoffentlich kompetente und qualifizierte Therapeuten etc. bereit. Der unsägliche Spruch von Alt-Kanzler Gerd Schröder "Sperrt sie alle weg" darf jedenfalls keine Option sein.... 

https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/bleibt-paedophilie-unentdeckt-steigt-die-gefahr-von-uebergriffen/story/30038900

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Landgericht Bad-Kreuznach: Staatsanwältin Christine Mossem gräbt in der ehrenamtlichen Vergangenheit von Tobias M. herum und lässt mehrere Zeugen laden 18.03.2018 [20:52:57]

Boylover Tobias M. schickte nach einer Ferienfreizeit der Pfadfinder vor 18 Jahren einen Liebesbrief an einen achtjährigen Jungen und sagte der Mutter: "Ich habe den Jungen sehr lieb" 

Die Staatsanwältin(Sta) Christine Mossem hatte zum 4. Verhandlungstag wieder mehrere Zeugen durch das Landgericht laden lassen. Sie gräbt weiterhin nach Asbach Uralten Bezugspersonen, die den Boylover Tobias M. irgendwie belasten könnten. Gefunden hat sie die Mutter des Jungen und zwei Geschwister. Nach einer Ferienfreizeit im Pfadfinderlager wollte Tobias M. den Jungen besuchen und sagte der Mutter: Ich habe den Jungen sehr lieb. "Da bin ich ausgeflippt", sagte die Mutter vor Gericht. Es kamen Liebesbriefe an den Jungen, die die Mutter gleich zur Kirchengemeinde geschleppt hat. Der Ortsvorsitzende der DRK erklärte, dass Tobias M. 25 Jahre ehrenamtlich bei Ihm tätig war. Als er im August 2017 davon erfuhr, dass gegen Tobias M. ein Verfahren läuft, hat er Ihn gleich zum Austritt "bewegt". Damit war auch dieses Ehrenamt zerstört. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde auch ein 13-jähriger Junge vernommen, den Tobias M. bei der Spielzeugausgabe am Mäuseturm in Bingen kennengelernt hatte. Wie aus informierten Kreisen bekannt wurde, konnte auch diese Zeugenaussage die Sta Mossem nicht befriedigen. Lediglich wurde geäußert, dass der Knabe oft bummelt. Aus solchen Ermittlungsmethoden wird deutlich, dass die Sta Mossem in 1. Linie die ehrenamtliche & persönliche Existenz von Tobias M. vernichten will. Auch der Gerichtsgutachter Dr. Ralf Werner stellte Fragen an die Zeugen. Fleißig machte er sich Notizen für sein Gutachten, welches natürlich für das Urteil von ganz entscheidender Bedeutung sein wird. Der nächste Verhandlungstermin findet bereits am kommenden Donnerstag, den 22. März um 8:45 Uhr, statt.      

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/stadt-bad-kreuznach/paedophiler-aus-kreis-bad-kreuznach-vor-gericht-auch-in-der-region-auffaellig_18584841.htm

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Vierfach-Mord in der Schweiz: Thomas N. vom Bezirksgericht Lenzburg zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender ordentlicher Verwahrung (Sicherungsverwahrung) verurteilt 17.03.2018 [09:44:56]

Zwei unabhängige Gerichtsgutachter bestätigen "Kernpädophilie" bei Thomas N.: "Pädophile sind nicht per se Monster",  sagt die Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz (Forio) Monika Egli-Alge

In der Schweiz wurde am letzten Freitag ein Vierfach-Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender ordentlicher Verwahrung verurteilt. Thomas N. hatte vier Menschen brutal ermordert und anschließend das Tathaus in Brand gesteckt. Zuvor hatte er laut mündlicher Urteilsbegründung einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht. Mit der Ermordung & Brandstiftung wollte Thomas N. offenbar seine sexuelle Gewalt verdecken. Während der Gerichtsverhandlung hatte sich Thomas N. zu seiner "Pädophilie" bekannt. Zwei unabhängige Gutachter haben Ihm eine Kernpädophilie bestätigt. Der gesamten Öffentlichkeit dürfte bekannt sein, dass ein solch furchtbarer Fall die großen Ausnahme und Einzelfall ist. Dennoch weist die Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz (Forio) Monika Egli-Alge nochmals daraufhin. Auch der Inhaber des Schweizer Weblogs "Tinjos" hat seine persönlichen Gedanken zu diesem Fall veröffentlicht. K13online vertritt die Ansicht, dass dieser Vierfach-Mord nur dadurch hätte verhindert werden können, wenn Thomas N. einen kompetenten Ansprechpartner wegen seiner "Pädophilie" gehabt hätte. Bei der andauernden Stigmatisierung von Pädophilen gestaltet sich eine Hilfe zur Selbsthilfe äußerst schwierig. Die Ausgrenzung und Verfolgung dieser sexuellen Minderheit hat diesen Gewalttäter offensichtlich zu dem Vierfach-Mord getrieben. Jede Form von Hetze gegen Pädophile & Pädosexuelle ist deshalb völlig kontraproduktiv und erhöht im Einzelfall das Risiko zu solch grausamen Taten. Auch in Deutschland wurde im Jahre 2012 ein Dreifach-Mörder von Knaben zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die pädophile Internetszene war schockiert gewesen. K13online trauert um die Mordopfer und steht voll auf der Seite der Angehörigen. Aber auch die Gesellschaft ist gefordert und trägt Mitverantwortung, dass sich solche Gewalttaten nicht wiederholen. Die beste Prävention vor sexueller Gewalt an Kindern ist eine Entstigmatisierung der Pädosexualität, so dass sich Pädophile ohne Angst zu ihrer sexuellen Identität bekennen können...

https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-zum-vierfach-mord-recht-gesprochen-statt-politik-gemacht

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Rechtsprechung im Namen des Volkes: Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen zwei Jugendtrainer endete mit einer Verfahrenseinstellung/kein Freispruch 16.03.2018 [11:33:55]

Das Kinderspiel "Wahrheit oder Pflicht" bleibt strafrechtlich folgenlos: Die 26-Jährigen Trainer des BFC Dynamo können jedoch nicht mehr mit einer Fortsetzung ihrer Trainerlaufbahn rechnen

Ein Prozess um angeblichen versuchten Missbrauch und Demütigungen durch zwei Trainer beim BFC Daynamo wurden vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten eingestellt. Darauf hatten sich Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger geeinigt. Die Berichterstattung in den Mainstream-Medien hätten die Angeklagten genug geschadet. Bei der Einstellung gab es keine Geldauflagen und auch die Gerichtskosten müssen nicht von den zu Unrecht Angeklagten bezahlt werden. Ein Freispruch wäre allerdings gerechter gewesen. Gegen lediglich eine Verfahrenseinstellung gibt es kein Rechtsmittel. Die zwei Trainer haben ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Fußballtrainer verloren. Die Trainerlaufbahn dürfte zumindest in Berlin beendet sein. Aber nicht nur die beiden Trainer haben durch den Prozess etwas verloren, sondern auch die betroffenen fünf Jungs der Fußballmannschaft sind durch die polizeilichen Vernehmungen gebranntmarkt. Auslöser war das bekannte Kinderspiel "Wahrheit oder Pflicht" gewesen. Ein solches Kinderspiel ist nicht geeignet, überhaupt Ermittlungen einzuleiten. Die Kids nehmen in der Regel ganz freiwillig an einem solchen Spiel teil, weil es einfach Spaß macht. Und natürlich müssen bei dem Spiel ungewöhnliche Aufgaben ausgeführt werden, wenn man nicht die "Wahrheit" auf die gestellten Fragen sagen will. Jeder Spielteilnehmer hat die freie Wahl auf "Wahrheit oder Pflicht". Genau darin liegt ja der Reiz bei diesem Kinderspiel. Der seit langer Zeit andauernde Anti-Pädophilie-Zeitgeist hat sogar dieses Kinderspiel in Frage gestellt. Die angeblichen "Kinderschützer" und Opfervereine lassen grüßen. Die medial geschürte Hysterie zeigt ihre bitter-böse Fratze. Wir schreiben das Jahr Anno 2018...

https://www.welt.de/newsticker/news1/article173825808/Kinder-Prozess-um-Demuetigungen-bei-Berliner-Fussballnachwuchs-laesst-viele-Fragen-offen.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

UNRECHT im Namen des Volkes: 18-jähriger Jugendlicher wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit seiner 12-jährigen Freundin zu 50 Stunden Sozialarbeit verurteilt 15.03.2018 [11:24:02]

"Schwerer sexueller Kindesmissbrauch": Der Schand § 176 ff StGB führt nicht nur zu Verurteilungen nach Jugendstrafrecht, sondern auch bei Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr zu einer Mindeststrafe von mehr als zwei Jahren Knast

Besonders deutlich wird die ungerechte Gesetzeslage des Schand § 176 ff. StGB am aktuellen Fall eines 18-jährigen Jugendlichen, der eine Liebesbeziehung mit seiner 12-jährigen Freundin hatte und dafür nun 50 soziale Arbeitsstunden ableisten muss. Das Jugendstrafrecht bietet dem Gericht diese relativ geringe Strafzumessung für einen nach dem Gesetz "schweren sexuellen Missbrauchs" eines Kindes an. Die Mitteldeutsche Zeitung schreibt dazu im heutigen Zeitgeist durchaus mutig und aufklärend: Das Gesetz legt fest, dass alle sexuellen Handlungen an oder vor Kindern unter 14 Jahren als sexueller Missbrauch gelten - egal, ob das Kind eingewilligt hat oder nicht. Nicht geahndet wird der Beischlaf, wenn beide Beteiligte unter 14 sind. Sie sind in diesem Fall noch gar nicht strafmündig. Der Gesetzgeber differenziert nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt gegen Kindern. Lediglich die Gerichte können im Strafmaß differenzieren. Bei der Strafbarkeit spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob der älter Partner in einer Liebesbeziehung pädosexuell, homosexuell oder heterosexuell ist. Wäre der 18-jährige Jugendliche in diesem Fall jedoch nachweisbar pädophil, dann hätte er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch Therapie-Auflagen bekommen. Und auch das Strafmass wäre sicherlich viel höher ausgefallen. Das es in diesem Fall und im Prinzip bei allen ähnlichen Fällen kein Missbrauchsopfer gibt, liegt klar auf der Hand. Gesetzgeberische und in Folge auch Justiz-OPFER sind jedoch beide Verfahrensbeteiligte geworden. Der Begriff "schwerer sexueller Missbrauch" beinhaltet den Geschlechtsverkehr von Personen über 14 Jahren mit Kindern unter 14 Jahren. Bei Erwachsenen-Strafrecht wäre die Mindesstrafe für einvernehmlichen Sex zwei Jahre gewesen. Kinder(Jungs und/oder Mädchen) unterhalb der "Schutzaltersgrenze" von 14 Jahren können strafrechtlich wegen ihrer Schuldunfähigkeit nicht belangt werden. Sie müssen aber mit der Einschaltung des Jugendamtes rechnen oder es andere negative Folgen für das Kind. Wird der ältere Partner in der Freundschaft/Beziehung/Kontakt jedoch 14 Jahre alt, so beginnt die Strafbarkeit und damit gibt es plötzlich keine Einvernehmlichkeit & Selbstbestimmung mehr. Der § 176 ff. StGB ist demnach und schon deshalb völlig lebensfremd und absurd. Auch Jugendliche werden mit diesem Schand § kriminalisiert, diskriminiert und strafrechtlich verfolgt. Sie landen in den Sexualstraftäter-Dateien und sind für den Rest ihres Lebens gebranntmarkt...(Update: Weitere Erläuterungen zur Kindersexualität und die Folgen im Deutschen Jungsforum.) 

https://www.mz-web.de/koethen/urteil-in-missbrauchsfall-18-jaehriger-zu-50-arbeitsstunden-verurteilt-29868210

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Deutscher Bundestag wählt Angela Merkel(CDU) zur alten/neuen Bundeskanzlerin: Erste Stimme zur weiteren Gesetzesverschärfung kommt vom Bayerischen Justizminister Bausback 15.03.2018 [08:03:06]

Bayerischer Justizminister Bausback(CSU): "Durch den Einsatz von eigens zu Zwecken der verdeckten Ermittlung hergestellten Fake-Bildern und - Videos mit kinderpornografischen Inhalten könne die Tarnung der Beamten aufrecht erhalten und zugleich Tätern besser das Handwerk gelegt werden"

Gerade hat der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen, schon werden die ersten Stimmen nach weiteren Gesetzesverschärfungen hinsichtlich der Jagd nach "Kinderpornos" laut. Der Bayerische Justizminister Bausback fordert, dass Ermittlungsbeamte selbst kinderpornografische Darstellungen anbieten dürfen, um Interessierte damit in die Falle locken zu können. Eine solche Legalisierung von Straftaten für Ermittlungsbeamte soll primär im sogenannten Darknet Anwendung finden. Verdeckte Ermittler sollen zukündigt an Kinderpornos Interesse besser verfolgen können. Diese "Kinderpornos" sollen zwar keine echten sexuellen Handlungen mit Kindern darstellen dürfen, sondern lediglich den Anschein erwecken, es seien reale Darsteller, jedoch müssten dazu erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die aktuelle Rechtslage legt fest, dass auch Ermittlungsbeamte keine Straftaten wegen Kinderpornos begehen dürfen, um Kinderporno-Interessierte strafrechtlich verfolgen zu dürfen. Bausback: "Durch den Einsatz von eigens zu Zwecken der verdeckten Ermittlung hergestellten Fake-Bildern und - Videos mit kinderpornografischen Inhalten könne die Tarnung der Beamten aufrecht erhalten und zugleich Tätern besser das Handwerk gelegt werden." Im Klartext: Der bestehende "Rechtstaat" soll also außer Kraft gesetzt werden, um mit dieser Legalisierung Kinderpornos besser bekämpfen zu können. Die letzte Strafverschärfung war erst Anfang 2015 in Kraft getreten. Der neue Vorstoß aus Bayern macht deutlich, was in der gerade erst begonnen Legislaturperiode hinsichtlich des Sexualstrafrechts zu erwarten sein wird. Dabei wird die neue Bundesjustizministerin Katarina Barley(SPD) natürlich eine gewichtige Rolle spielen. Auch Barley kann diese Initiative aufgreifen und ein eigenes Gesetzgebungsverfahren einleiten. Der Freistaat Bayern kann lediglich eine Gesetzes-Initative über den Bundesrat einleiten...  

https://www.welt.de/regionales/bayern/article174487891/Fake-Kinderpornos-Bausback-will-Sexualverbrecher-koedern.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Klageschrift auf Unterlassung & Geldentschädigung an das Landgericht Berlin 14.03.2018 [20:37:47]

Antrag auf Geldentschädigung/Schmerzensgeld: Die Beklagte/Bildzeitung hat es zu unterlassen, die Behauptung aufzustellen, der Kläger sei "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" und das Foto mit Dieter Gieseking zu veröffentlichen 

Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hat über seinen Fachanwalt für Medienrecht mehrere Anträge an das zuständige Landgericht Berlin(Presserecht) gestellt. Zuvor hatte die Bildzeitung weder auf die persönliche Abmahnung von Gieseking reagiert noch auf die anwaltliche Abmahnung. In dem jetzt eingeleiteten Zivilverfahren gegen die Bildzeitung wird nun das Landgericht Berlin über unsere Anträge entscheiden. In der bundesweiten Printausgabe der Bildzeitung war am 29. Januar 2018 ein Artikel erschienen, der den Kläger in seinen Persönlichkeitsrechten mehrfach schwer verletzt. Diese Persönlichkeitsverletzungen beziehen sich zum Einen auf die Behauptung, dass Kläger & Inhaber von K13online sei "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" und zum Anderen in diesem Kontext ein geheim aufgenommenes Foto von Gieseking veröffentlicht wurde. Beide Rechtsverstöße halten bei Bild-Online weiterhin an. Das Recht auf Pressefreiheit findet dort seine Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies liegt im Bildartikel in zwei-facher Weise vor. Zweck des Anspruchs auf Geldentschädigung ist nicht nur der Ausgleich des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, sondern auch die Prävention. Es muss für die Zukunft unterbunden werden, dass der Kläger der Beklagten schutzlos ausgeliefert ist, wenn die Beklagte massiv in das Persönlichkeitsrecht des Klägers zum Zweck der Gewinnerzielung eingreift. Auszüge der Klageschrift können mit einem Klick auf weiterlesen eingesehen werden. Das nun eingeleitete Zivilverfahren wird sich voraussichtlich über mehrere Monate hinziehen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Klageschrift wurde auch an den Beschwerdeausschuss des Deutsches Presserates gesandt)

https://www.berlin.de/gerichte/landgericht/

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UNRECHT im Namen des Volkes: Schweizer Bundesgericht weist Wiederaufnahmeverfahren(Revisionsgesuch) von Beat Meier ab 12.03.2018 [10:28:13]

Stellungnahme von Beat Meier zu seinem 72. Geburtstag am 4. März 2018: Letztinstanzliche Abweisung des Revisionsantrages - ein moralischer Konflikt

Zu Beginn der Untersuchungen war Beat Meier 44 Jahre alt. Nach 28 Jahren konnte er in der JVA Pöschwies in der Schweiz seinen 72. Geburtstag "feiern". Bei der letztinstanzlichen Abweisung des Wiederaufnahmeverfahrens durch das Schweizer Bundesgericht stellt sich die berechtigte Frage, ob Meier jemals wieder aus der Verwahrung entlassen wird. Die Schweizer Justiz kennt offensichtlich keine Gnade. Selbst ein Mörder wäre schon wieder in Freiheit. Meier hat die Ihm vorgeworfenen "Taten" hingegen stets bestritten. Selbst wenn es zu sexuellen Handlungen mit drei Jungs gekommen wäre, dann müsste er nach über 25 Jahren aus der Verwahrung entlassen werden. K13online ist in Europa kein vergleichbarer Fall bekannt, wo die Justiz so unnachgibig handelt. Es bleibt die Option einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR). Ein solches Verfahren ist mit einem Rechtsanwalt nicht nur sehr teuer, sondern dauert in der Regel auch viele Jahre. Der Inhaber des Weblogs Tinjos setzt sich seit vielen Jahren für bessere Haftbedingungen, Vollzugslockerungen und Freilassung ein. Es ist menschenverachtend, Beat Meier in der JVA Pöschwies sterben zu lassen. Mit zunehmenden Alter wird sein Gesundheitszustand immer schlechter. Dabei noch immer von einer "Gefahr" für die Allgemeinheit & Kindern zu sprechen, ist völlig absurd. Sein Unterstützerkreis muss zuschauen und ist der Ohnmacht ausgeliefert. Auch K13online kann lediglich den Briefkontakt fortführen und über aktuelle Ereignisse berichten, damit Beat Meier nicht ganz in Vergessenheit gerät. Mit einem Klick auf weiterlesen finden Sie die Stellungnahme von Meier. Ebenso die Seite 1 + 11 der Urteilsbegründung des Bundesgerichtes, welches auch über das Weblog Tinjos erreichbar ist... 

http://www.tinjos.ch/blog/index.php?id=89pw8494

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

OB-Wahl in Frankfurt mit geschmackloser Hetze: Die Kandidatin Bernadette Weyland(CDU) versucht, den Feldmann-Unterstützer Daniel Cohn-Bendit in die Nähe von Pädophilen zu rücken 11.03.2018 [09:29:41]

Weyland: „Wer in den 70er Jahren zur sexuellen Befreiung ein Buch verfasst hat und mit ihm anvertrauten Kindern gearbeitet hat, da muss ich als Mutter von vier Kindern sagen, dass das jemand ist, von dem ich keine Unterstützung haben möchte“

Bei dem Buch von Daniel Cohn-Bendit handelt es sich um "Der große Basar". In der damaligen sexuellen Befreiungsbewegung der 1970er Jahre war es noch möglich, über Kindersexualität & Pädophile ergebnisoffen zu diskutieren. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist wurden diese Themen zum TABU erklärt. Die Tag tägliche Realität wird verleugnet und unterdrückt. Der "Kinderschutz" & die Opfervertreter bestimmen die politische Debatte. Es wird so getan, als gäbe es nur Kindesmissbrauch bzw. sexuelle Gewalt an Kindern. Bei einer Podiums-Diskussion beim Stadtgespräch zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters(OB) in Frankfurt kam es zu einem Eklat. Die OB-Kandidatin Bernadette Weyland(CDU) versucht, den Feldmann-Unterstützer Daniel Cohn-Bendit in die Nähe von Pädophilen zu rücken. Die Pädo-Keule schlug erneut und erbarmungslos zu: „Wer in den 70er Jahren zur sexuellen Befreiung ein Buch verfasst hat und mit ihm anvertrauten Kindern gearbeitet hat, da muss ich als Mutter von vier Kindern sagen, dass das jemand ist, von dem ich keine Unterstützung haben möchte“. Der Vorwurf der Pädophilie stand damit im Raum, auch wenn Weyland ihn nicht ausgesprochen hatte. Denn Hintergrund sind Äußerungen Cohn-Bendits in seinem Buch von 1975, in dem es auch um die Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern geht und Cohn-Bendit pädosexuelle Fantasien ausgebreitet hat. Mehrfach war Daniel Cohn-Bendit in den letzten Jahren bereits genötigt worden, sich von seinem Werk von vor 40 Jahren zu distanzieren. Besser wär es im Interesse der sexuellen Aufklärung gewesen, wenn er sein Buch in einer Neuauflage heraus gegeben hätte. Dazu benötigt es allerdings ein großes Maß an Mut. Es wäre ein Skandal-Buch und damit wäre eine hohe Auflage garantiert. So bleibt im Artikel der Frankfurter Rundschau nur die folgende Äußerung übrig: "Das sieht auch Medienmanager und SPD-Anhänger Bernd Reisig so. Auf Facebook empört er sich über „die verbale Attacke“ der CDU-Kandidatin. Cohn-Bendit in die Ecke eines Pädophilen zu stellen, „ist dumm, geschmacklos und dient ausschließlich der Hetze“. Wer Andersdenkende auf diesem Niveau zu diffamieren versuche, disqualifiziere sich für das Amt des Oberbürgermeisters....

http://www.fr.de/frankfurt/ob-wahl-frankfurt/ob-wahl-in-frankfurt-weyland-diskreditiert-sich-mit-paedophilie-vorwurf-a-1463817

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