"Jede Liebe ist Liebe - Heinz Birken(Heinrich Eichen)
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Weblog Ketzerschriften.net - Buchtipp: Ronny - I am a Winner - vom niederländischen Autor Hans van der Geest, erschienen im Himmelstürmer-Verlag Hamburg 22.07.2018 [21:44:42]

Ein Roman über die “Karriere” eines “minderjährigen” männlichen Prostituierten, der sich selbstbestimmt für diesen Weg entschieden hat: Der Junge wird hier nicht als “Opfer” in einem sexuellen Kontext dargestellt, sondern als selbstständig handelnder Protagonist

Auch das Weblog "Ketzerschriften.net" hat das neue Buch "Ronny - I am a Winner" vom niederländischen Autor Hans van der Geest aufgegriffen. Der im Hamburger Himmelstürmer-Verlag erschienene Roman über den 14-jährigen Knaben "Ronny" hat natürlich auch eine gesellschafts-politische Bedeutung. Und JA: Die erzählte Geschichte tangiert sogar die sexuelle Selbstbestimmung im Schand § 182 StGB, der solche Sexualkontakte mit Strafe bedroht. Der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - ist ohnehin eine Lüge des Gesetzgebers und in Folge auch Unrecht der Justiz. Denn die Gesetze in den §§ 176 + 182 + 184 StGB fragen nicht nach der sexuellen Selbstbestimmung des jüngeren Partners, sondern stellen immer und jede Form von sexueller Einvernehmlichkeit mit älteren Partnern unter Strafandrohung. Die tägliche Lebensrealität steht der Gesetzgebung völlig entgegen. In der Literatur und in Spielfilmen gibt es neben "Ronny" weitere Beispiele von Relevanz, die K13online(Dieter Gieseking) beim Interview im RTL-Hessen-Studio vortragen konnte. Im produzierten Sendebeitrag ist eine Kurz-Vorstellung von "Ronny" enthalten. Zwei weitere Bücher und drei DVD-Spielfilme werden in den Filmsequenzen eingeblendet. Der komplette Sendebeitrag liegt uns bereits als MP4-Datei(300 MB) vor. Sogar die vollständigen Filmaufnahmen(1,25 GB) vom Interview wurden uns für das private Heimkino überlassen. Ein neues Interview-Projekt mit einem 1-stündigen Smalltalk zum Pädophilie-Thema in einem Internet-TV-Studio steht kurz bevor. Bei der Aufzeichnung dieses Sendebeitrages werden u.a. auch Bücher und Spielfilme zur Sprache kommen, die sie mit einem Klick auf weiterlesen anschauen können. Darüber hinaus wird es Verlagsgespräche geben. Ebenso finden Treffen mit anderen Aktivisten und gleichgesinnten Boylovern statt. K13online freut sich auf ein Wiedersehen...       

http://www.ketzerschriften.net/2018/07/buchtipp-ronny-im-a-winner-von-hans-van-der-geest/#more

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) +++ K13online Aktivitäten - Bildergalerie: Dieter Gieseking mit dem Thema der Pädophilie zu Gast im RTL-Hessen-Studio in Frankfurt a. M. +++ 22.07.2018 [11:24:14]

RTL-Reporter Cord Eickhoff im Interview mit dem Pädophilie-Aktivisten Dieter Gieseking: Erstmals kommen in einem Mainstream-Medium auch kritische & kontroverse Meinungen zum Ausdruck

Erstmals seid dem Bestehen von K13online vor 15 Jahren hat ein Interview mit dem Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking in einem TV-Studio stattgefunden. Auf Einladung des RTL-Hessen-Reporters Cord Eickhoff konnte auch das Studio besichtigen werden und es wurden zehn Fotos gemacht, die wir vorab als Bildergalerie veröffentlichen. Das rund 2-stündige Interview mit  Gesprächen fand in angenehmer und freundlicher Atmosphäre statt. Inzwischen ist der 9-minütige Sendebeitrag fertig produziert, liegt uns vor und steht für eine mögliche Ausstrahlung in bestimmten RTL-Sendeformaten bereit. Eine Freigabe ist von uns jedoch noch nicht erfolgt. In dem Sendebeitrag kommt neben Dieter Gieseking von K13online auch ein Gegenpart, Prof. Dr. Klaus Beier als Leiter des Präventionsprojektes "Kein Täter werden(KTW)", mit vier Statements zu Wort. Dadurch enthält der Beitrag Pro & Contra Positionen zum Pädophilie-Thema. Die überwiegend unterschiedlichen Aspekte sind den Besuchern/Innen unserer Webseiten schon gut bekannt. Aus Sicht von K13online ist dieses Interview-Projekt bereits ein voller Erfolg, denn es hat bisher noch keine Filmaufnahmen in einem TV-Studio gegeben. Viele Fragen zur Pädophilie-Thematik wurden vom Reporter Cord Eickhoff abgefragt und konnten von Dieter Gieseking beantwortet werden. Ein solch vereinbartes Sendekonzept hat es mit unserer Beteiligung noch nicht gegeben. Offen ist gegenwärtig noch, ob wir die Freigabe für die RTL-Mediengruppe erteilen. Denn der fertige und durchaus gut gelungene Sendebeitrag/Interview soll bei einer Ausstrahlung im RTL-Hauptprogramm nochmals von neun Minuten erheblich gekürzt werden. Dadurch könnten wichtige Positionen von Dieter Gieseking nicht gesendet und damit das Sendekonzept zu unserem Nachteil beeinträchtigt werden. Aus diesem Grunde sind Nachverhandlungen notwendig geworden. Zur Bildergalerie über das faire, konstruktive und kontroverse Interview gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Einen möglichen Sendetermin des Beitrages werden wir in einem weiteren News ankündigen...(Update 12. Juli: Freigabe an zwei RTL-Sendeformate erteilt.)( Update 22. Juli: Internet-TV-Unternehmen - Dreharbeiten für Smalltalk zum Pädophilie-Thema finden am 25. Juli im TV-Studio statt )   

https://www.rtl-hessen.de/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Kriminalität im rechtsfreien Raum Z118 der JVA Kislau: Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verweigert die Erhebung der öffentlichen Anklage gegen den strafrechtlich Beschuldigten Andreas Körber 20.07.2018 [22:20:42]

Geschädigter Dieter Gieseking(K13online) geht mit Privatklage vor: Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung des Beschuldigten Andreas Körber sowie den Zeugen Levin Altunashvili, El Mokhtar Echanghoufi, Tiberius Ludescher und Terry Ray Goins 

Die Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe hat der begründeten Beschwerde vom Geschädigten Dieter Gieseking(K13online) keine Folge gegeben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird deshalb keine öffentliche Anklage gegen den kriminellen Beschuldigten Andreas Körber erheben. Die GSta verweist auf die Privatklagedelikte der §§ 185 + 240 + 241 StGB. Der Geschädigte wird diesen Weg der Privatklage nun beschreiten müssen, weil die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht willig und fähig sind, Straftäter in Justizvollzugsanstalten(Kislau Z118) und damit in der Obhut des Staates anzuklagen. Völlig unzureichende Ermittlungen in rechtsfreien Räumen haben dazu geführt. Die strafrechtliche Privatklage kann gemäß StPO auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft betrieben werden und kommt einer Anklageschrift bei einem Gericht gleich. Vor Erhebung der Privatklage gegen den Beschuldigten Andreas Körber muss jedoch ein Versuch der Sühne bei einer Schiedsstelle eingeleitet werden. K13online hat bereits mit eigenen Ermittlungen begonnen. Der Beschuldigte Körber ist gegenwärtig offenbar ohne festen Wohnsitz. Vier Zeugen konnten von den Ermittlungsbehörden nicht polizeilich vernommen werden. Es gab keine erfolgreichen Anstrengungen, die ladungsfähigen Anschriften dieser Zeugen zu ermittelt. Aus diesem Grunde hat sich K13online dazu entschlossen, eine öffentliche Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung zu publizieren. Wer sachdienliche Angaben & Hinweise über den aktuellen Aufenthaltsort/Anschrift des strafrechtlich und zivilrechtlich gesuchten Körber machen kann möge sich mit uns in Verbindung setzen. Ebenso bei den vier Zeugen. Diskretion wird zugesichert. Die persönlichen Daten des Beschuldigten & der Zeugen sowie den aktuellen Ermittlungsstand können mit einem Klick auf weiterlesen entnommen werden. K13online hat spätestens jetzt das Vertrauen in den "Rechtsstaat" völlig verloren, wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, die gegen einen Pädophilie-Aktivisten während einer Gefangenschaft begangen wurden. Wir werden über den weiteren Verlauf dieser Verfahren fortlaufend berichten... 

http://www.generalstaatsanwaltschaft-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite

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Einziehungsverfahren um den belgischen Aufklärungsfilm Puberty & de Menstruatie: Protokoll der öffentlichen Sitzung beim Amtsgericht Pforzheim am 7. Mai 2018 17.07.2018 [19:16:54]

Zeugenvernehmung vom Kriminalkommisariat Pforzheim: "Man hat schon den Eindruck, dass der Rahmen Aufkärung sein sollte * Ich hatte keine Übersetzung oder Dolmetscher für den Film"

Verspätet und erst auf Anforderung ist das Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Pforzheim bei K13online eingetroffen. Als Zeuge war ein KHK vom Kriminalkommisariat Pforzheim geladen, der den Aufklärungsfilm ausgewertet und einer rechtlichen Prüfung unterzogen hat. Nach seiner Rechtsauffassung hatte man schon den Eindruck, das der Rahmen Aufklärung sein sollte. Jedoch hatte er keine Übersetzung vom belgischen Ton & Text in die deutsche Sprache vorliegen. Ebenso wurde kein Dolmetscher hinzugezogen. Bereits an dieser Stelle werden die schwerwiegenden Auswertungsfehler deutlich. Bei der rechtlichen Bewertung ist der gesamte Kontext von entscheidender Bedeutung. Eine Reduzierung nur auf vermeintlich sexuelle Filmsequenzen ist rechtsfehlerhaft. Die vom KHK gemachte Inhaltsangabe ist darüber hinaus mangelhaft, denn es fehlen wichtige Elemente der Darstellungen. Der O-Ton wird nämlich überwiegend von einem Kind gesprochen. Der KHK meinte, dass er selbst den Film nicht als ausschließlich kinderpornografisch einordnet, aber die Szenen, die drin sind, dürfen nicht vorkommen. Es bedarf offensichtlich einer Nachschulung des Kriminalbeamten über die juristischen Begrifflichkeiten der Pornografie. Zumindest hat er ohne die Sprache zu verstehen richtig erkannt: "Sie tauschten Zärtlichkeiten aus, haben sich berührt und stimuliert. In dem Film geht es um die Entwicklung vom Baby bis zum Jugendlichen." Das Sitzungsprotokoll erwähnt auch, dass der Einziehungsadressat(Dieter Gieseking/K13online), notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wird. Eine solche Ankündigung rechtfertigt jedoch nicht, dass es eine rechtsfehlerhafte Beweisaufnahme geben darf. Eine gerichtliche Bewertung der Filminhalte ist auch in der kommenden Berufungsinstanz nur dann möglich, wenn das Landgericht eine schriftliche Übersetzung vorliegen hat bzw. ein Dolmetscher die Sprache simultan übersetzt. Eine stumme Inaugenscheinnahme stellt bereits einen förmlichen Revisionsgrund beim OLG Karlsruhe dar. Auch ein sexualwissenschaftliches Gutachten über den aufklärenden Charakter des Film muss bei der Berufungsverhandlung dem Langericht vorliegen. Im Übrigen fehlt noch immer der Beschluss mit der Begründung des Amtsgerichtes, warum die obigen Beweisanträge abgelehnt wurden. Auch darüber werden wir weiter berichten und alles auf unseren Webseiten dokumentieren...

http://www.landgericht-karlsruhe.de/pb/j1162656,Lde/Startseite

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

STIGMA - Die Geschichte eines Pädophilen: Präventionsnetzwerk - Kein Täter werden(KTW) - läßt Video bei Spiegel.tv im Internet verfügbar stellen 16.07.2018 [10:41:16]

Sendeformat "Spiegel.tv" gehört zu einer der schlimmsten Hatz-TV-Sendungen gegen Pädophilie: STIGMA-Film von Jens Wagner &  Peter Jeschke kommt unter die Räder eines Sendeformates gegen Pädophile/Pädosexuelle

Ausgerechnet bei "Spiegel.tv" hat das Präventionsprojekt "Kein Täter werden(KTW)" den Film STIGMA über einen Pädophilen als Online-Video verfügbar stellen lassen. Eine solche Art von "Kooperation" widerspricht dem Anliegen & Ziel des Films, einen Beitrag zur Entstigmatisierung der Pädophilie leisten zu wollen. In der Mediathek von "Spiegel.tv" findet man mehrere Sendebeiträge, die gegen Pädophile hetzen und desinformieren. Im Februar 2014 hatte ein Kamerateam dieses äußerst unseriösen Sendeformates, welches über RTL ausgestrahlt wird, die Privatwohnung vom K13online-Inhaber über zwei Tage belagert. Einen solchen Paparazzi-"Journalismus" verurteilen wir auf das Schärfste. In den letzten Wochen sind gleich zwei Reportagen zum Pädophilie-Thema bei anderen Sendern ausgestrahlt worden, die einen erheblich besseren und realistischeren Inhalt wie STIGMA haben: Unter Pädophilen(ARD-Rabiat) & Ich verliebe mich in Kinder(H1). Im RTL-Studio in FFM wurde ein Sendebeitrag produziert, der in absehbarer Zeit ausgestrahlt werden soll. Interviewpartner des Reporters Cord Eickhoff sind Prof. Dr. Klaus Beier(KTW) und Dieter Gieseking(K13online). Ganz aktuell wird zu Beginn der Sommerpause ein Smalltalk(Interview) von einer Stunde in einem Internet-TV-Studio aufgezeichnet. Das TV-Video zum Thema der Pädophilie soll Anfang August verfügbar sein. Mit einem solchen Sendeformat eines Smalltalks(Zweier-Dialog) betritt der Inhaber von K13online wieder Neuland. Erstmals kann in einem Internet-Medium von einem medialen & politischen Aktivisten umfangreicher in die Pädophilie-Thematik eingestiegen werden. Der Film STIGMA hingegen zeigt einen Pädophilen, der mit den Positionen von K13online nichts gemein hat. ER gehört zu einer ganz kleinen Minderheit in der pädophilen Minderheit(Pädophilenszene). Sogar beim KTW-Klientel dürfte der Mann, der von einem Schauspieler gespielt wird, eher eine Ausnahme sein. Aus diesem Grunde ist STIGMA noch nicht einmal ein "Werbefilm" zur Teilnahme von Pädophilen an einer KTW-Therapie. Es hätte sicherlich andere Protagonisten gegeben, die das KTW-Klientel hätten besser repräsentieren können. Die Filmemacher Jens Wagner &  Peter Jeschke sollten ein neues Filmprojekt starten, welches der Lebenwelt von Pädophilen näher kommt... 

http://www.spiegel.tv/videos/1542546-stigma

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Weblog Ketzerschriften.net zum Einziehungsverfahren Puberty & Menstruatie(Belgien): BRD Gesinnungsstrafrecht - Wenn ein Aufklärungsfilm zur Kinderpornographie mutiert 13.07.2018 [07:32:20]

Regisseur des Films Ronald Deronge & alle Darsteller bisher unbehelligt: Eine deutsche Staatsanwaltschaft könnte jetzt auch gleich ein Verfahren gegen die internationale Filmdatenbank IMDb einleiten, denn dort wird der Film ebenfalls gelistet

Das Weblog "Ketzerschriften.net" berichtet ebenfalls über den belgischen Aufklärungsfilm "Puberty & Mentruatie". Neben der internationalen Datenbank IMDb ist der Film auch auf zwei weiteren Webseiten unbeanstandet gelistet, die über die Suchmaschine Google aufgerufen werden kann. Im Produktionsjahr 1991 führte Roland Deronge die Regie. Der Regisseur wurde in Belgien für seinen Aufklärungsfilm strafrechtlich nicht belangt. Ebenso wurde das Kamerateam, der Tontechniker und alle am Film beteiligten Erwachsenen nicht strafrechtlich verfolgt. Die Kinder- und Jugenddarsteller haben bei den realistischen Filmaufnahmen in keiner Weise irgend einen Schaden genommen. Zum Beweis der Tatsache, dass der Film einen aufklärenden Charakter beeinhaltet - und keine "Kinder- und Jugendpornografie" vorführen/verbreiten will - sollte man tatsächlich alle Darsteller & den Regisseur usw. als Zeugen benennen. Für die deutsche Staatsanwaltschaft, die diesen vorbildlichen Aufklärungsfilm als "Kinderporno" einstuft, sollte es eigentlich kein Problem sein, die ladungsfähigen Anschriften der namentlich bekannten Akteure zu ermitteln. Diese sind im Vor- und Abspann des Films aufgeführt. K13online & Rechtsanwalt wird im weiteren Einziehungsverfahren bei der Berufungsverhandlung entsprechende Beweisanträge stellen. Abgelehnte Beweisanträge stellen bereits einen förmlichen Revisionsgrund dar. Das Ziel dieses Verfahrens besteht jedoch darin, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, die unbestimmten Rechtsbegriffe im § 184 ff. StGB durch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklären zu lassen. Die Merkmale sexuell aufreizende Wiedergabe und unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. Niemand ist ein Hellseher und kann erahnen, was konkret legal ist oder verboten sein soll. Eine solch verfassungswidrige Gesetzgebung hat der Willkür Tor und Tür geöffnet. Wir rufen deshalb alle Bürger- und Menschenrechtler, Staatsrechtler an Universitäten & Rechtsanwälte, Humanisten & Verbände/Vereine und natürlich auch alle Betroffenen sowie die deutsche & internationale Pädophilenszene zur aktiven & passiven Unterstützung auf. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...  

http://www.ketzerschriften.net/2018/07/brd-gesinnungsstrafrecht-wenn-ein-aufklaerungsfilm-zur-kinderponrographie-mutiert/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Für ein damals 13-jähriges Mädchen & 34-jährigen Mann war es Liebe, für die Justiz schwerer sexueller Kindesmissbrauch 12.07.2018 [10:24:36]

Täter ohne Opfer: Mutter des Mädchens ließ das Liebespaar in ihrer Wohnung in einem Bett schlafen und erstattet dann Anzeige, obwohl SIE kein "Tatdatum" nennen konnte

Bei einer Strafanzeige wegen (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern sind die Ermittlungsbehörden aufgrund der bestehenden UNRECHTSgesetze in § 176 ff. StGB verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. In diesem Fall hatte die Mutter des Mädchens Strafanzeige gegen den Freund Ihrer Tochter erstattet, der nicht pädophil ist. Der 34-jährige Mann legte daraufhin ein "Geständnis" ab, denn die dürftige Beweiselage hätte wohl zu einem Freispruch geführt. Wäre das Mädchen 14 Jahre gewesen, dann sowieso. Das Amtsgericht in Spendal ist zwar an geltendes UNRECHT gebunden und kann bei solchen Liebesbeziehungen nicht freisprechen. Jedoch hat jedes Gericht die Möglichkeit, bei Einvernehmlichkeit ein sehr geringes Strafmaß zu verhängen. Davon hat das Spendaler Amtsgericht aber keinen Gebrauch gemacht, sondern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verkündet, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es bedarf deshalb einer Strafrechtsreform im Schand § 176 ff. StGB, die es einem Gericht ermöglicht, bei einvernehmlich sexuellen Beziehungen zwischen Kindern & Erwachsenen einen Freispruch zu verkünden. Weil alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind muss eine solche Strafausschlussklausel natürlich auch für Pädophile/Pädosexuelle gelten. Solange es keine politischen Mehrheiten für eine solche Strafrechtsreform gibt, bleibt allen Beteiligten nur die Möglichkeit, keine Strafanzeige zu erstatten. Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Die Mutter des Mädchens trifft deshalb eine erhebliche Mitschuld am Leid der Tochter & des Mannes. Auch solche Fälle von einvernehmlicher Sexualität fließen in die jährliche Kriminalstatistik von "Kindesmissbrauch" ein. Diese Statistik differenziert nicht zwischen sexueller Gewalttaten und Einvernehmlichkeit. Aus diesem Grunde sind die jährlichen Fallzahlen eine Verzerrung der Wahrheit und damit verfälscht. Die Verfahren mit tatsächlicher Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern liegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erheblich niedriger als die Kriminalstatistik ausweist. Auch bei der sogenannten "Dunkelziffer" dürfte die Einvernehmlichkeit überwiegen, denn sonst würde es Strafverfahren geben. Die vom Kinder- und Opferschutz medial verbreiteten Fallzahlen beruhen jedenfalls auf reiner Fantasie... 

https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/gestanden-liebe-zu-einer-13-jaehrigen

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Off-Topic-Bildergalerie aus Pforzheim: SWP-CityLauf 2018 am Sonntag 8. Juli 2018 08.07.2018 [18:51:34]

https://www.citylauf-pforzheim.de/home

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene(Z110) der JVA Kislau erfolgt: K13online hat mit der Veröffentlichung aller wichtigen Dokumente begonnen 07.07.2018 [11:36:24]

Drei Beschuldigte(Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K.) müssen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt werden: Körperverletzung(§ 223 StGB) - Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) 

In dem Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind hier die Ermittlungsakten in Kopie eingetroffen. Wir haben mit der öffentlichen Dokumentation aller wichtigen Dokumente begonnen. Ziel dieses Verfahrens ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch das Polizeirevier in Bad Schönborn. Mit momentanen Sachstand haben erst zwei polizeiliche Vernehmung stattgefunden. Dabei wurde der Zeuge Jurij G. fälschlicher Weise als Beschuldigter vernommen. Es wird beantragt werden, dass Verfahren gegen Ihn gemäß § 170 StPO einzustellen. Der Zeuge Dursunali Ü. hat eine umfangreiche Aussage gegen die drei Beschuldigten gemacht und diese teilweise stark belastet. Die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. sind den Vorladungen durch die jeweils zuständigen Polizeibehörden, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt sind, strafbewährt nicht nachgekommen. Die ladungsfähigen Anschriften sind hier jetzt bekannt, so dass zusätzlich ein Zivilverfahren gegen die drei Beschuldigten eingeleitet wird. Gemäß § 163a StPO sind Beschuldigte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verpflichtet, den polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten. Da die drei Beschuldigten dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Kann dieses nicht beigetrieben werden, kann Ordnungshaft festgesetzt werden. Außerdem kann ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Diese Maßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet, werden aber jetzt vom Anzeigeerstatter & Geschädigten Dieter Gieseking beantragt. Die drei Beschuldigten sind sich natürlich der begangenen Straftaten bewußt und wollen sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen. Dies wird Ihnen jedoch nicht gelingen. Darüber hinaus werden weitere Zeugen für Vernehmungen genannt. Inbesondere die diensthabenen JVA-Beamten im Kislauer Schlossbau & Sanitäter im Krankenrevier, die die festgestellten Verletzungen ärztlich dokumentiert haben. Ingesamt muss festgehalten werden, dass es den Ermittlungsbehörden am notwendigen Strafverfolgungswillen mangelt. Auch dies wird deutlich gerügt werden. Aus den Ermittlungsakten zu Z110 geht auch hervor, dass der Beschuldigte Andreas K. im Verfahren zu Z118 inzwischen obdachlos sein soll, wobei hier eine postalische Erreichbarkeit über einen Caritas Verband vorliegt. Damit können auch in diesem Fall strafrechtliche und zivilrechte Schritte weiterhin durchgeführt werden...

http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Missbrauchsindustrie im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist, ein Beispiel als Spitze des Eisberges: Schwuler Modedesigner Harald Glöökler 04.07.2018 [16:47:33]

"Ich wurde als Kind sexuell missbraucht": Homosexueller Modedesigner Harald Glöökler startet in Kooperation mit BILD-Interview & dpa große Werbekampagne für sein neues Buch "Kirche, öffne Dich"

Die Masse der Mainstream-Medien, allen voran das Schmierblatt BILD(Blöd-) Zeitung, interessiert ganz offensichtlich das Buchthema "Kírche, öffne Dich" nicht die Bohne. Alle stürzen sich auf die Aussage von Glöökler in einem Bild-Inteview auf seine Aussage "Ich wurde als Kind sexuell missbraucht". Die Schuld daran gibt Glööckler zwar primär seinen Eltern und nicht dem "lieben Onkel" von Nebenan, jedoch spielt dies für die Medien keine Rolle. Ein neuer Missbrauchsskandal wurde aufgedreckt und trägt seine blühenden Früchte. Alle Beteiligte profitieren davon bereitwillig. Fehlt nur noch, dass Glööckler erzählt hätte, dass die Berührung seiner Hand an dem Penis des Onkels zu seiner Homosexualität geführt hätte. Erstaunlich ist auch, was aus einem "Missbrauchsopfer" alles werden kann: Deutschlands wohl berühmtester Modedesigner!!! Die über viele Jahre andauernde Verdrängung muss ja fürchterlich gewesen sein. Erst beim Schreiben seines neues Buches wurde er daran wieder erinnert. Der erfolgreiche Geschäftsmann Glööckler ist natürlich nicht auf den Kopf gefallen und weiß, wie man Schlagzeilen in den Medien erhält, um auf sein Buch aufmerksam zu machen. Einen solchen Bekanntheitsgrad können Buchautoren mit positiven Erlebnisberichten zum Pädophilie-Thema natürlich nicht erreichen, obwohl dies aus Sicht des Mainstraems auch ein Skandal wäre. Spätestens bei der Herausgabe des Buches "Die Sache mit Peter" vom Autor Max Meier-Jobst ist bekannt, dass Verlage sogar darauf bestehen, das der Autor einvernehmlich pädosexuelle Beziehungen als Kindesmissbrauch darstellen soll, um die Auflage zu erhöhen. Darauf hat sich der Autor Meier-Jobst nicht eingelassen und sein Werk selbst auf den Büchermarkt gebracht. Nun ist K13online natürlich auch nicht auf den Kopf gefallen und nutzt diese Gelegenheit um den Buchautor Harald Glööckle ebenfalls zu Werbezwecken für den Autor Max Meier-Jobst, um die Auflage bei seiner Druckerei zu erhöhen. Dieser wirklich realistische autobiografische Roman hat es bisher nicht in die Bildzeitung und über dpa an viele Mainstream-Medien geschafft. Politisch und medial unerwünschte Wahrheiten sind nicht gefragt und werden vom Mainstream systematisch unterdrückt und konsequent ignoriert. Wir schreiben das Jahr 2018...

https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_84041664/designer-harald-gloeoeckler-ich-wurde-als-kind-sexuell-missbraucht-.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

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