"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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(Update) Politische & mediale Instrumentalisierung der Kriminalstatistik 2017: BKA-Chef Münch & Kinderhilfe-Chef Becker präsentieren auf der Bundespressekonferenz zum 2. Mal in diesem Jahr die Kriminalstatistik 06.06.2018 [08:50:35]

In letzter Minute die rechtswidrige Ausstrahlung der Filmsequenz mit der K13online Startseite bei der ARD-Tagesschau verhindert: Rechtswidriger Sendebeitrag der Journalistin Iris Marx(ARD-Berlin) jedoch mehrfach bei tagesschau24.de ausgestrahlt

Einen Tag vor der heute beginnenden Justizministerkonferenz von Bund & Ländern wurde gestern bei der Bundespressekonferenz zum 2. Mal in diesem Jahr die Kriminalstatistik 2017 vorgestellt. Bereits am 8. Mai d. J. wurde diese Statistik vom BKA-Chef Münch & der Kinderhilfe Becker vorgestellt und die Mainstream-Medien haben groß und breit darüber berichtet. Die Dummheit der System-Medien oder sogar die vorsätzliche Instrumentalisierung aus politischen Motiven kennt offensichtlich keine Grenzen mehr. Das Motiv dieser Manipulation ist klar erkennbar: Die öffentliche und politische Meinung soll zur Justizministerkonferenz aufgeheizt werden, denn es soll weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht geben sowie die Grund- und Menschenrechte sollen weiter abgebaut werden. In diesem verwerflichen Kausalzusammenhang hat die ARD-Journalistin Iris Marx einen Sendebeitrag mit der rechtswidrigen Verwendung der K13online Startseite produziert, der bei tagesschau24 mehrfach ausgestrahlt wurde. Dank eines aufmerksamen Users(Gabriel) im Deutschen Jungsforum haben wir gestern um 17:17 Uhr einen Hinweis darauf erhalten. Unser sofortiger Telefonanruf bei der ARD-Tagesschau & tagesschau24.de hat zwar zur sofortigen Sperrung dieser Filmsequenz geführt, so dass die K13online-Startseite im Beitrag um 19 Uhr nicht mehr enthalten war, jedoch muss noch rekonstruiert werden, wie es dazu kommen konnte. Denn bereits im Januar d. J. wurde diese Filmsequenz in einem Beitrag des SWR-Freiburg rechtswidrig verwendet. Alle bundesweiten Sendeanstalten der ARD/Das Erste wurden aufgefordert, dieses Filmmaterial unverzüglich in ihren Archiven zu vernichten. K13online wartet gegenwärtig auf eine schriftliche Bestätigung. Ansonsten sehen wir uns veranlasst, eine Einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Zur gegebenen Zeit werden wir über diesen erneuten Medien-Skandal weiter berichten...(Update 7. Juni 2018: Sperrvermerk Filmsequenz) 

http://www.tagesschau.de/inland/gewalt-gegen-kinder-101.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

K13online Stellungnahme(Gieseking) an Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Ermittlungsverfahren gegen den Rädelsführer Andreas K. in der damaligen Zugangszelle 118 der JVA Kislau 05.06.2018 [11:09:38]

Schutzbehauptungen des Beschuldigten Andreas K. widerlegt * Drei Zeugenaussagen belasten Rädelsführer * Beantragung von vier Zeugen zur polizeilichen Such-Ausschreibung über den Aufenthaltsort mit Vorladung zur Vernehmung

In dem Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) nach persönlicher Akteneinsicht eine Stellungnahme abgegeben. Darin wurden die Schutzbehauptungen des Rädelsführer auf Z118 durch drei Zeugenvernehmungen widerlegt. Das ermittelnde Polizeirevier in Bad Schönborn hat selbst und in Amtshilfe anderer Polizeireviere im Auftrag der Staatsanwaltschaft den Beschuldigten und die Zeugen vorladen und vernehmen lassen. Bei vier Zeugen konnten die aktuell ladungsfähigen Anschriften bisher (noch) nicht ermittelt werden. Der Beschwerdeführer hat nun bei der Staatsanwaltschaft beantragt, diese Zeugen zur Aufenthaltsermittlung polizeilich ausschreiben zu lassen. Wurde die aktuelle Wohnadresse ermittelt, sind diese Zeugen zur Vernehmung vorzuladen. Kommen diese Zeugen einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nicht nach, dann droht ein Ordnungsgeld bis zu 1 Tsd Euro oder bei nicht Bezahlung Ordnungshaft bis zu 6 Wochen. Bei einem geladenen Zeugen liegen diese Voraussetzungen bereits vor. Inzwischen dürfte ein Haftbefehl gegen diesen Zeugen erlassen worden sein. Darüber hinaus wurden drei Zeugenvernehmungen von Bedienstete der JVA Kislau beantragt. Diese werden durch die Meldungen des Geschädigten & Anzeigeerstatters die begangenen Beleidigungen(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) bestätigen können. Schon die momentane Beweislast reicht aus, die öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten Andreas K. zu erheben. Die weiteren Ermittlungsergebnisse werden die dringenden Tatverdachte erhärten. Inzwischen hat auch die 2. Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen vier ehemalige Gefangene auf Z110 am 4. Juni 2018 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stattgefunden. Sobald auch diese 62 Seiten Aktenkopien hier eingetroffen sind, wird der Beschwerdeführer & Geschädigte dazu Stellung nehmen und entsprechende Anträge stellen. Das Motto lautet weiterhin: Keine rechtsfreien Räume in der JVA Kislau. Gegen die Knasthierarchie in allen JVAs, wo auch immer diese in Erscheinung tritt. Jeder Täter muss dienstrechtlich, strafrechtlich und zivilrechtlich mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt und verurteilt werden....

http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite

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Neues Literatur-Projekt geht an den Start: Leseblitz.net * K13online wird auch im Jahre 2018 wieder die Frankfurter Buchmesse besuchen 01.06.2018 [00:45:00]

https://leseblitz.net/index.php

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(Update) Druckerei zerrt Rosa von Zehnle vom 175er Verlag vor das Amtsgericht Döbeln: Einspruch gegen Strafbefehl führte zu zweifelhaftem Urteil von 60 Tagessätzen je 15 Euro Geldstrafe 31.05.2018 [10:28:40]

Verfahrensgegenstand waren 1.750 Exemplare des Buches "Das Beiderwandkleid" der verstorbenen Autorin Waldtraut Lewin: Verkaufserwartungen konnten bisher nicht erfüllt werden, was sich jetzt aber ändern könnte

Im Jahre 2015 präsentierte der Verleger Rosa von Zehnle(Künstlername) zusammen mit seiner neuen Autorin Waldtraut Lewin das Buch "Das Beiderwandkleid" auf der Leipziger Buchmesse. Eine Druckerei hatte 1.750 Exemplar gedruckt. Schon während der Buchmesse wurden zwei Lesungen vom Veranstalter abgesagt. Als Grund wurde "Pädophilie-Verdacht" genannt. Die einkalkulierten Verkaufserlöse schmolzen dahin. Die vereinbarten Zahlungsziele konnten nicht eingehalten werden, eine Ratenzahlung lehnte die Druckerei ab. Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Druckerei nicht nur die berechtigten Forderungen auf Bezahlung stellt, sondern gleichzeitig auch Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Die Autorin Lewin ist in der Öffentlichkeit ziemlich bekannt und hat bereits über 60 Bücher in anderen Verlagen veröffentlicht. Damit durfte der Verleger Zehnle vom 175er Verlag nach Rechtsauffassung von K13online davon ausgehen, dass sich dieses Buch auch gut verkaufen lässt und damit die Rechnung an die Druckerei bezahlt werden kann. Es sollte jedoch völlig anders kommen. Nach der Strafanzeige der Druckerei wurde ein großer Teil der Lagerbestände von der Polizei beschlagnahmt bzw. von der früheren Hausbesitzerin der Mieträume des 175er Verlages vernichtet. Rosa von Zehnle war vor rund drei Jahren nach Ungarn ausgewandert. Dort betreibt Zehnle seinen kleinen Verlag weiter und hat schon Pläne für weitere Buchprojekte. Restbestände von "Das Beiderwandkleid" können noch bei AMAZON.de gekauft werden. Diese dürften jedoch bald vergriffen sein, denn trotz eines unseriösen Artikels in der Leipziger Volkszeitung wurde "kostenlose" Werbung für das Buch gemacht. Der LVZ-Journalist Dirk Wurzel schreibt in seinem Bericht auch etwas von "Reichsbürgern". Rosa von Zehnle sieht sich jedoch nicht als Reichsbürger. Dennoch hätte der Journalist Wurzel dieses Thema nicht in seinen Artikel einfließen lassen dürfen. Er unterschlägt in seinem Bericht auch die Einspruchsbegründung und das Klärungsangebot von Rosa von Zehnle. Beides wurde von Zehnle nun auf seinen Webseiten veröffentlicht. Lesen Sie seine Begründung & Erklärung mit einem Klick auf weiterlesen...

http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Rosa-von-Zehnle-taucht-wieder-auf-im-Amtsgericht-Doebeln

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Himmelstürmer Verlag Hamburg präsentiert Buchneuerscheinung über einen 14-jährigen Strichjungen: Ronny - I am a Winner! 29.05.2018 [19:20:35]

Ronny(14): "Nach einem ertragreichen Abend in Bern kaufte Ronny sich ein neues T-Shirt. I am a Winner, stand darauf geschrieben. Bin ich ein Winner?, fragte er sich..."

K13online zitiert aus der Buchneuerscheinung im Himmelstürmer-Verlag vom Buchautor Hans van der Geest: "Jemand schien dem Jungen gewinkt zu haben, jedenfalls ging er weg. War der auf dem Strich gewesen? Ronny bemerkte, dass einer seiner Schnürsenkel locker war. Er kniete nieder und befestigte den Bändel. Als er sich aufrichtete, stand ein Herr neben ihm. Hallo, sagte er. Alles fest? Fest wie ein Brecheisen!, scherzte Ronny und blickte den Mann an. Gescheiter Knabe", lobte der Typ. Frisch aus dem Knast!, phantasierte Ronny. Der Mann war überrascht. Was? So jung? Sie glauben aber auch alles", spottete Ronny. Ja, ich kenne dich nicht, es hätte ja sein können. Die richtigten Knastbrüder verraten doch nie ihre Herkunft. Man soll nicht alles glauben, was die Leute schwatzen. Ronnys vergnügtes Gesicht regte den Mann an. Sie sehen doch, dass ich kein Krimineller bin? Mit dir kann man etwas erleben, sagt er. Nein, der Laden ist noch nicht geöffnet. Ich bin erst vierzehn. Gesetz ist Gesetz. Aha, natürlich. Ich meine, wir trinken etwas und plaudern ein wenig. Okay. Aber Time ist Money, nicht wahr? Klar. Ich zahle dir den Drink und gebe dir einen Fünfziger. Okay. Wo gehen wir hin? Unversehens war Ronny auf seiner ersten Strichtour... !" Das Buch von Hans van der Geest ist ein wahrer Lesegenuss für jeden Päderasten & Boylover. Der 14-jährige Knabe erlebt seine Sexualität durchgehend positiv und lustvoll. Es gibt sogar ein Happyend. Mehr wird an dieser Stelle jedoch nicht verraten. K13online spricht eine klare Kaufempfehlung aus. Offizielles Erscheinungsdatum im Hamburger Himmelstürmer-Verlag ist der 1. Juni 2018. Das Buch kann auch über die Projekte "MFoxes" und "Leseblitz" bei AMAZON.de gekauft werden. Wir wünschen dem Verlag & dem Autor möglichst hohe Verkaufszahlen, damit es auch in Zukunft weitere Bücher dieser Art geben kann.... 

https://himmelstuermer-verlag.com/produkt/ronny-i-m-a-winner/

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(Update) Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene(Z118) der JVA Kislau erfolgt: K13online hat mit der Veröffentlichung aller wichtigen Dokumente begonnen 28.05.2018 [17:56:59]

Hauptbeschuldigter & Rädelsführer Andreas K.(Andi) muss von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt werden: Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) 

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Einstellungsverfügung am 30. April 2018 persönliche Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. K13online hat heute mit der Onlinestellung der wichtigsten Dokumente begonnen. Der Hauptbeschuldigte(Rädelsführer) in diesem Verfahren ist der ehemalige Gefangene auf Z118 Andreas K.(Andi). Die anderen Insassen in der JVA Kislau sind Zeugen und wurden polizeilich vernommen. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat die Ermittlungen geleitet. Auch andere Polizeidienststellen an den jeweiligen Wohnorten der Zeugen wurden insolviert. Aus den Ermittlungsakten gehen auch die ladungsfähigen Anschriften hervor. Somit ist jetzt auch ein zivilrechtliches Vorgehen auf Schmerzensgeld gegen Andreas K. möglich. In den Ermittlungsakten ergibt sich in den Zeugenaussagen ein hinreichender Tatverdacht zur die Erhebung der öffentlichen Klage. In einem Gerichtsverfahren sind auch uneidliche Falschaussagen gemäß § 153 StGB mit Strafe bedroht. K13online hat nicht nur in diesem Fall der sogenannten "Knasthierarchie" den Kampf angesagt. Jeder Betroffene kann mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihm mit Rat & Tat zur Seite. Lesen sie die erste 5 Dokumente aus den Ermittlungsakten mit einem Klick auf weiterlesen...(Update 28. Mai 2018: Weitere Dokumente verfügbar. Zivilverfahren gegen den Rädelführer Andreas K. eingeleitet)

http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite

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Videos mit Jungs in Zeitlupe am Strand & Meer 28.05.2018 [10:14:16]

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Broschüre: Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heisst jetzt Ben 27.05.2018 [16:10:25]

Handreichung für pädagogische Fachkräfte der Kindertagesbetreuung: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik

Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin ist die Broschüre "Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heisst jetzt Ben" hier als Printausgabe eingetroffen. Herausgeber ist das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg und die Bildungsinitiative QEEERFORMAT im Rahmen der Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Auch wenn mit der Selbstbestimmung und der sexuellen Vielfalt nicht die Pädophilie gemeint ist, so begrüßen wir den Inhalt dieser Broschüre trotzdem. Jede Form Kritik von den sogenannten Aufklärungsgegnern weisen wir mit Entscheidenheit zurück. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern & Jugendlichen ist unabhängig der Pädophiliefrage ein Grundrecht und verfassungsrechtlich verankert. Der Diskiminierung mit all seinen widerwärtigen Fasetten wirkungsvoll entgegen treten. Gerade im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist werden homosexuelle Jungen & Mädchen in den Schulen und Kindertagesstätten etc. noch immer gemobbt, ausgegrenzt und beleidigt. Auch diese Broschüre will diesem menschenverachtenden Verhalten im sozialen Umfeld der Kids entgegen treten. In allen Bundesländern sollte diese Broschüre Verwendung finden. Schwule Jungs und lesbische Mädchen müssen auf allen gesellschaftlichen Ebenen vor Diskriminierung geschützt werden. Die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern hat höchste Priorität. Diese stärkt auch das Selbstbewußtsein bei Jungen & Mädchen, so dass diese Kids selbst entscheiden können, ob und mit wem sie eine freundschaftliche - auch sexuelle - Beziehung eingehen wollen oder nicht. Der beste Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder besteht darin, dass diesen endlich das volle Selbstbestimmungrecht zuerkannt wird. K13online erklärt sich solidarisch mit diesen Forderungen...

http://www.queerformat.de/material/QF-Kita-Handreichung-2018.pdf

(Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie z. B. den Adobe Reader)

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Pfälzisches Oberlandgericht(OLG) Zweibrücken - Beschluss: Boylover Torsten J. wurde mit sofortiger Wirkung aus der Forensischen Psychiatrie der Pfalzklink entlassen 26.05.2018 [00:08:44]

Entlassung in Freiheit nach 14 Jahren unrechtmäßiger Unterbringung in einer Psycho-Anstalt abgelehnt: Boylover Torsten J. wurde gemäß OLG Beschluss am 25. April 2018 in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt

Der Boylover Torsten J. wurde laut OLG-Beschluss zwar nach jahrelangen Rechtstreit aus der Pfalzklinik entlassen, aber wurde am gleichen Tage in eine JVA des regulären Strafvollzugs überstellt. Das OLG rechnete von den 14 Jahren Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie nur 2/3 Zeit seines früheren Strafmaßes von fünf Jahren aus dem Jahre 2004 an. Die Reststrafe von 1/3(20 Monate) wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern diese Zeit soll Torsten J. nun weiterhin in Unfreiheit sein. 14 Jahre + 20 Monate Freiheitsentzug wegen eindeutiger Einvernehmlichkeit bei seinen sexuellen Beziehungen mit den Jungs hält K13online für einen Justizskandal. Als Jura-Student an einer Fernuni, wobei er das Studium jetzt unterbrechen musste, wird er mit einem Fachanwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. Darüber hinaus strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren des damaligen Fehlurteils aus dem Jahr 2004 an. Für K13online ist der Maßregelvollzug der 1. Fall, über den wir so ausführlich berichten. Wir betreten mit dem Fall Torsten J. Neuland. Auch das Pfälzische OLG verweist in seiner 20-seitigen Begründung, die uns vorliegt, auf Rechtsprechungen anderer OLGs, deren Rechtsauffasung zu einer sofortigen Entlassung hätte führen können. Die fünf-jährige Freiheitsstrafe aus 2004 hätte nach 14 Jahren Unfreiheit zu 100% angerechnet werden können und müssen. Das BVerfG wird sich nun damit beschäftigen müssen. Dem Justizopfer Torsten J. gebührt für seinen juristischen Kampf das höchste Maß an Respekt & Anerkennung, was K13oline verleihen kann. Er hat sich in all den Jahren nicht verbiegen lassen und hält standhaft an seinen Überzeugungen fest. Damit stellt Torsten J. eine große Ausnahme dar, denn zu viele Pädophile/Pädosexuelle unterwerfen sich dem Justizapperat oder lassen sind mundtot machen. Spätestens nach Endstrafe - bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde schon früher - wird K13online den Torsten J. herzlich in der Freiheit begrüßen.... 

https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen den Ex-Kindergartenleiter Kevin F. erhoben: Er soll über sechs Jahre eine pädosexuelle Beziehung mit einem Jungen gepflegt haben 25.05.2018 [12:00:13]

Wird der heute 12-jährige Junge als Zeuge vor Gericht angehört?: Nur wenn er die Einvernehmlichkeit einer pädosexuellen Beziehung bestätigt, kann das Landgericht das Strafmaß mildern

Der Ex-Kindergartenleiter in Heilbronn hat laut Mainstream-Medien weitere Sexualkontakte mit dem Jungen zugegeben, die den Ermittlungsbehörden bisher nicht gekannt waren. In drei von 19 Fällen liegt der Staatsanwaltschaft Videomaterial vor. Von drei Fällen hat der Junge erzählt. Die polizeilichen Anhörungen des Jungen liegen dem Landgericht Heilbronn auf Video vor. Ob der Junge vor Gericht als Zeuge aussagen wird, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Nach Ansicht von K13online hat der Verteidiger Thomas Amann mit seinem Mandaten Kevin F. nur dann eine Chance auf ein milderes Strafmaß, wenn der Junge bei der kommenden Gerichtsverhandlung eine einvernehmliche sexuelle Beziehung bestätigt. Denn nur dann kann nachgewiesen werden, dass dem Jungen kein psychischer Schaden entstanden ist. Geht die Verteidigung jedoch auf einen "Kuhhandel" ein, alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft durch ein Geständnis von Kevin F. im Sinne der Anklage abzulegen, dann bleibt dem Gericht aufgrund der Unrechtsgesetz nichts anderes übrig, ein hohes Strafmaß zu verhängen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz unterscheidet nicht zwischen Gewalt und Einvernehmlichkeit, außer bei der Strafzumessung. Es ist völlig lebensfremd und unrealistisch anzunehmen, dass eine pädosexuelle Beziehung über sechs Jahre anhält, wenn tatsächliche sexuelle Gewalt gegen die Selbstbestimmung des Jungen im Handeln gelegen hat. K13online liegen eine ganze Reihe von Urteilen vor, worin die Gerichte die Einvernehmlichkeit & Unschädlichkeit der pädosexuellen Beziehung bestätigen haben. Fast alle Mainstream-Medien berichten in der Art und Weise einer Hofberichterstattung im Sinne des Gesetzgebers & Justiz. Sie senden und schreiben von Kindesmissbrauch, obwohl es sich um Einvernehmlichkeit gehandelt hat. K13online beabsichtigt deshalb, an einem Verhandlungstag vor dem Landgericht Heilbronn als Prozessbeobachter zur Berichterstattung in einem News teilzunehmen. Nur auf diese Weise können wir mehr über die wahren Hintergründe erfahren und darüber berichten... 

https://tinyurl.com/y98gjk2p

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