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K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat hat Beschlussfassung wegen der beim Landgericht Berlin anhängigen Zivilklage verschoben |
22.04.2018 [09:03:20] |
BILD-Online verstößt weiterhin gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates: Schadensersatzansprüche beim Landgericht Berlin erhöhen sich bei Zivilklage täglich
In dem Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat gegen die Print- und Onlineausgabe der Bildzeitung hat der Beschwerdeausschuss 1 seine Beschlussfassung verschoben. Die letzte Sitzung des Ausschusses fand am 20. März 2018 statt. Grund für diese Verschiebung ist der § 12 Abs. 6 Nr. 1 der Beschwerdeordnung: Die Behandlung einer Beschwerde kann ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Entscheidung den Ausgang eines anhängigen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens beeinflussen könnte. Dies ist hier der Fall. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hatte zeitgleich beim Landgericht Berlin Zivilklage auf Unterlassung & Schadensersatz eingereicht, worüber noch nicht entschieden wurde. Der Presserat hat die Bildzeitung schon zu einer Stellungnahme aufgefordert, die uns jedoch noch nicht vorliegt. In der Printausgabe der BILD war am 29. Januar 2018 unter der hetzerischen Titelschlagzeile "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern" ein Artikel erschienen, der nicht nur presse- und zivilrechtlich relevant ist, sondern auch strafrechlich. Bei BILD-Online ist dieser Artikel mit dem Kontext "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" weiterhin verfügbar. Damit erhöhen sich die Schadensersatzforderungen im Zivilverfahren beim Landgericht Berlin täglich. K13online hat einen sehr langen Atem und kann warten. Der vorläufige Streitwert für die Unterlassung und das Schmerzesgeld liegt bei 17.500 Euro. Je länger die BILD diesen Artikel in ihrem Online-Angebot bereit hält, je größer werden die Erfolgsaussichten. Auch der Deutsche Presserat wird sich sicherlich daran orientieren...
http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/ |
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(Update) Gerichtsprotokoll von Caroline Buchheim der Badischen Zeitung zur Urteilsverkündung vor dem Freiburger Landgericht: Markus K. zu 10 Jahren Haft und anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt |
20.04.2018 [14:33:11] |
Ulmer Kinderpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert: "Kinder wollen über Missbrauch reden * Es sei eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten * Dies sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt
Erwahrungsgemäß ist der geständige Angeklagte Markus K. im Staufener Missbrauchsfall zu einer hohen Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg ordnete unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin auch eine anschließende Sicherungsverwahrung(SV) an. Der Gesetzgeber legt bei zwei Vorstrafen eine SV fest. Markus K. hat jedoch nur eine Vorstrafe der gleichen Deliktsart. Eine SV liegt in diesem Fall im Ermessen des Gerichtes. Der Tatvorwurf der Zwangsprostitution wurde nicht bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb von einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) einlegen. In diesem ersten Gerichtsverfahren von insgesamt sechs Prozessen wurde der heute 9-jährige Junge nicht als Opferzeuge bei Gericht angehört. Damit bleiben viele Fragen offen. SWR2 hat dazu den ärztlichen Leiter der Ulmer Kinderpsychiatrie Prof. Dr. Jörg M. Fegert befragt: Noch immer werde Kindern oft nicht geglaubt, wenn sie Opfer von schwerstem Missbrauch geworden sind. Es sei aber eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten. Das stehe schon in der UN-Kinderrechtskonvention. In einem Konflikt mit den Sorgeberechtigten sei auch die Benennung eines Verfahrensbeistands für das Kind eine zentrale Vorgabe. Beides sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt. Fegert bezeichnete es im SWR als zentrales Missverständnis, wenn Richter meinen, ein missbrauchtes Kind dadurch zu schonen, dass man es nicht anhört. Im Fall Staufen sei das Kind auf brutalste Weise zigfach vergewaltigt worden. Als erfahrener Kinder- und Jugend-Psychotherapeut könne er nur sagen, dass diese Kinder bereit seien, darüber zu sprechen und es sei möglich, die Gespräche so zu gestalten, dass sie für die Kinder keine Zumutung seien...! K13online schließt sich dieser Meinung an. Es stehen bereits Spekulationen im Raum, dass der Junge etwas aussagen könnte, was bisher noch nicht bekannt ist. Auch aus diesem Grunde hatte K13online eine Anfrage an die Opferanwältin Ravat gerichtet, die bisher unbeantwortet blieb. Stattdessen äußerte sich Ravat gegenüber der Badischen Zeitung und dem SPIEGEL. Lesen Sie die Artikel und die legitimen journalistischen Fragenstellungen mit einem Klick auf weiterlesen... ...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.)
http://www.badische-zeitung.de/staufen/staufener-missbrauchsfall-markus-k-zu-10-jahren-haft-und-sicherungsverwahrung-verurteilt |
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Weiterer Teilerfolg im Beschwerde- und Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewährt Einsicht in die Ermittlungsakten |
20.04.2018 [10:36:36] |
Akteneinsicht wird zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen: Vernehmungsniederschriften der Beschuldigten & Zeugen sowie des Ermittlungsberichts der Polizei in Bad Schönborn etc...
Im Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Inhaber von K13online(Anzeigeerstatter Dieter Gieseking) bei der Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Teilerfolg erzielt. Ende April wird auf der Geschäftsstelle in Karlsruhe Einsicht in die Ermittlungsakten genommen werden. Darin enthalten sind u.a. die Vernehmungsniederschriften der angezeigten Beschuldigten und die Vernehmungen zahlreicher Zeugen. Ebenso wird darin das Ermittlungsergebnis der Polizei in Bad Schönborn enthalten sein. Auf der Grundlage dieser Dokumente werden die zwei Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen ergänzt werden. Ziel ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zwei beschuldigte Gefangene in der damaligen JVA Kislau, die in den Hafträumen 118 und 110 Straftaten gegen den Inhalber von K13online begangen hatten. Auch die Vernehmungen der Zeugen werden Aufschluss geben. K13online wird alle wichtigen Dokumente aus den Akten publizieren, damit die Öffentlichkeit alle Verfahren nachvollziehen kann. Inzwischen hat auch die "Nationalstelle zur Verhütung von Folter" unsere Meldung bestätigt und an die Länderkommission weiter geleitet. Wir gehen davon aus, dass die JVA Kislau in absehbarer Zeit einen unangemeldeten Besuch von der Kommission erhält und dabei die unzumutbaren Zustände in den zwei Hafträumen geprüft werden. Weiter interessiert sich inzwischen auch eine Journalistin der lokalen Zeitung Bruchsaler Rundschau(Badische Neuste Nachrichten) für dieses Verfahren und die damaligen Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau. Die beim Justizministerium anhängige Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit den obigen Dokumenten ergänzt. Weiterhin gilt der Grundsatz: Keine gewaltfreien Räume in der JVA Kislau. Keine Knasthierarchie zulassen und dulden, sondern mit allen rechtstaatlichen Mitteln durch alle Instanzen bekämpfen. Auch ehemalige und aktuell Betroffene können sich jeder Zeit an uns wenden...
http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite |
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(Update) Gerichtsprotokoll von Caroline Buchheim der Badischen Zeitung: Eine fast vorbildliche Berichterstattung über einen Prozess, der die Emotionen aller Verfahrensbeteiligten hochkochen läßt |
18.04.2018 [19:17:06] |
Zeugenaussage von Christian L: "Ich habe Ihm gesagt, dass der Junge auch Erfahrungen mit anderen Leuten gegen Geld hatte * Der Spanier hat für das erste Mal 10 Tausend Euro bezahlt * Er hat schon mal geäußert, dass er das ein oder andere Treffen nicht mehr haben wolle"
Die Badische Zeitung(Caroline Buchheim) berichtet in fast vorbildlicher Weise in einem Verhandlungsprotokoll über den 2. Prozesstag am Landgericht Freiburg gegen den Angeklagten Markus K. Wie auch am 1. Prozesstag wurde die Öffentlichkeit mehrfach ausgeschlossen. Die Aussagen des Gutachters Hartmut Pleines und eines Psychologen sowie die Mutter eines Jungen, mit dem Markus K. früher sexuelle Handlungen durchgeführt hatte, fanden hinter verschlossenen Türen statt. Öffentlich war hingegen die Zeugenaussage des Hauptangeklagten in diesem Mamutverfahren Christan L., der seinen Prozess gemeinsam mit der Mutter des Jungen N. im Juni d. J. haben wird. Ebenso hat ein weiterer Ermittlungsbeamter und ein Beamter von K.U.R.S ausgesagt. "Wie hat der Junge reagiert zwischen den Missbräuchen?" will Richter Bürgelin wissen. "Er hat schon mal geäußert, dass er das ein oder andere Treffen nicht mehr haben wollte", sagt Christian L. Manche Täter habe der Junge nicht gemocht. Über Markus K. habe er sich ihm gegenüber aber nicht beschwert. "Was ist ihre Motivation, hier auszusagen, quasi als Kronzeuge aufzutreten?", fragt Richter Bürgelin: "Ich sage aus, weil ich Scheiße gebaut habe. Ich kann es nicht rückgängig machen, aber ich will, dass da Leute einfach aus dem Verkehr gezogen werden, die da hingehören, wo ich jetzt auch bin." Die Interpretation dieser Aussage überläßt K13online dem kundigen Publikum. Wir zitieren weiter aus dem Gerichtsprotokoll der Journalistin Caroline Buchheim: Den sexuellen Missbrauch des Kindes in der Wohnung der Familie, der gefilmt wurde. Bei dieser Tat im Kinderzimmer sei die Mutter in der Wohnung gewesen, sie habe dem Täter sogar - wie zuvor von den beiden Männern abgesprochen - Fesselwerkzeuge für das Kind bereitgelegt. K13online steht bei einer solchen Gewalttat vollständig auf der Seite des tatsächlich sexuell missbrauchten Jungen N. Solche Gewaltaten, begangen von vermeintlichen Boylovern, richten gegen die gewaltlose und liebende Pädophilenszene einen unermäßlichen Schaden an. Die Öffentlichkeit und die gesamte Medienlandschaft möge zur Kenntnis nehmen, dass diese gesamten Staufener Fälle eine bitterböse Ausnahme sind, die K13online niemals dulden wird. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Freiburg auch gegen einen weiteren "Freier"(Spanier) Anklage erhoben. Das Urteil gegen Markus K. wird am morgigen Donnerstag um 15 Uhr erwartet......(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.)
http://www.badische-zeitung.de/staufen/haupttaeter-christian-l-sagt-emotionslos-im-ersten-staufener-missbrauchsprozess-aus--151663378.html |
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Darknet-Forum Elysium: Der 50-jährige Moderator/Administrator steht am 30. April 2018 wegen Kinderpornografie vor dem Landgericht im badenwürttembergischen Hechingen |
17.04.2018 [19:46:49] |
"Erfolgserlebnis zum größten Pädophilen-Ring & Elysium-Forum im Darknet mit angeblich 87 Tausend weltweiten Usern": Staatsanwaltschaft Hechingen klagt in fünf Fällen die Verbreitung & Besitz von Kinderpornos an
Im Juli 2017 überschlugen sich die Schlagzeilen in den Mainstream-Medien um einen weltweiten Pädophilen-Ring im Darknet. 87 Tausend User sollen im Elysium-Forum registriert gewesen sein. Von dieser Masse steht nun ein 50-jähriger Mann am 30. April vor dem Landgericht in Hechingen. Er soll ein Moderator des Forums gewesen sein. Die Ermittlungen haben offenbar ergeben, dass er Kinderpornos besessen und in fünf Fällen auch verbreitet hat. Ein 45-jähriger Mann aus Hessen soll der technische Betreiber des Elyium-Forums gewesen sein. Demnach konnten die Identitäten von 86.998 User dieses Forums bisher nicht ermittelt werden, weil die User anonym im Darknet mit dem TOR-Browser unterwegs waren. Diese beiden Fälle sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil es sich dabei um die Moderatoren/Adminstratoren eines Forums handelt. Es wird gerichtlich geklärt werden müssen, ob und welche rechtliche Verantwortung der Betreiber & Moderator trägt, wenn andere User dieses Forums Kinderpornos über Chaträume einstellen und verbreiten. Das Forum soll Verhaltensregeln für die User gehabt haben, die keine illegalen Handlungen zulassen. Die detaillierten Hintergründe wurden in den Mainstream-Medien bisher nicht kommuniziert. Der wahre Sachverhalt ist öffentlich nicht bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigt K13online als Prozessbeobachter an der Gerichtsverhandlung zur Berichterstattung teilzunehmen. Bei nur zwei Angeklagten kann von einem großen Pädophilen-Ring beim besten Willen nun wirklich nicht gesprochen werden. Wie K13online bereits im News 2017 berichtet hatte, wird auch diesmal am Ende nicht viel übrig bleiben. Genau diese Vermutung ist nun eingetreten. Wo bleiben also die Schlagzeilen in den Mainstream-Medien? Sie finden nicht statt. Durch die Unterdrückung solcher Nachrichten ist in der Öffentlichkeit ein Zerrbild entstanden, welches mit der Realität nichts mehr gemein hat. Wenn falsche Kinderporno-Skandale die Schlagzeilen beherrschen, aber die Wahrheit auf der Strecke bleibt, dann muss von Lügenpresse gesprochen werden....
https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-tuttlingen/albstadt_artikel,-mann-aus-albstadt-soll-kinderpornos-vertrieben-haben-_arid,10853659.html |
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(Update) Frankfurter Rundschau: Feueralarm an der Goethe-Universität - Die Eröffnung des umstrittenen Kongresses Familienkonflikte gewaltfrei austragen musste unterbrochen werden |
14.04.2018 [13:22:37] |
Schwule & Lesben & Pädos im Zerrbild: Kinderwünsche Homosexueller werden als unethisch bezeichnet und mehrfach mit denen von Pädophilen verglichen
Die Eröffnungsveranstaltung des Kongresses „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“ an der Goethe-Universität in Frankfurt musste am gestrigen Abend unterbrochen werden. Während der Eröffnungsrede des umstrittenen Soziologen Gerhard Amendt wurde Feueralarm ausgelöst, der Veranstaltungsort musste geräumt werden. Rund 30 Personen protestierten gegen den Auftritt von Amendt. Am heutigen Samstag findet auf dem Unigelände eine Demo gegen die Veranstaltung statt. In einem Artikel in der FAZ hatte Amendt betont, wie "Pädophilie in ihrer homosexuellen Variante" Kinder schädige, es ist die Rede vom "hermetisch verschlungenen Netz von Pädophilen in Verbindung mit schwul-lesbischen Organisationen" – und es wird beklagt, in einem Absatz über "Perversionen", "dass das Selbstbild des Perversen auf die Gesellschaft ausgedehnt wird, etwa wenn Ehelichkeit und Elternschaft für Homosexuelle gefordert werden". Auf der DIJG-Webseite findet sich ein weiterer Text Amendts, "Kultur, Kindeswohl und homosexuelle Fortpflanzung", in dem Homosexualität u.a. als "Identitätsverwirrung", "Lifestyle" und eigener "Wille" dargestellt wird. Kinderwünsche Homosexueller werden als unethisch bezeichnet und mehrfach mit denen von Pädophilen verglichen. Queer.de fragt zu Recht: Ist das "Wissenschaft" oder schlicht Volksverhetzung? Nach Ansicht von K13online sind solche Statements nicht nur Volksverhetzung gegen Homosexuelle, sondern insbesondere auch gegen Pädosexuelle. Unklar ist, wen Amendts Rechtsanwälte neben dem Magazin "Merkurist", das als erstes über den geplanten Kongress berichtete, abmahnten, welche Forderungen sie jeweils stellten und wer alles eine strafbewehrte – und teure – Unterlassungserklärung abgegeben hat. Queer.de hat eine geforderte Unterlassunsgerklärung nicht abgegeben. K13online hat keine Unterlassungserklärung erhalten, die auch wir natürlich nicht anerkannt hätten. Unser neuer Fachanwalt für Medienrecht hätte das Mandat zur Wahrnehmung unserer Interesse erhalten. K13online ist nun auch rechtschutzversichert und damit werden alle medialen Bereiche im Zivilrecht sowie auch das Strafrecht bei z. B. falschen Verdächtigungen etc. abgedeckt sein...(Update 16. April: Und Gerhard ging zum Regenbogen)
http://www.fr.de/frankfurt/goethe-universitaet-massive-stoerungen-bei-amendt-kongress-a-1486539 |
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(Update) K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Angeklagter Freier/Kunde Markus K. legt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfassendes Geständnis im Sinne der Staatsanwaltschaft ab |
13.04.2018 [00:24:08] |
Zeugenvernehmung einer Kriminalbeamtin zum heute 9-jährigen Jungen N.: "Wenn er nicht zur Tat angesprochen wird, ist er ein intelligenter, aufgeweckter Junge"
Mit einem riesigen Medienaufgebot hat vor dem Landgericht Freiburg der Prozess gegen den Freier/Kunden Markus K. begonnen. Die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin war öffentlicht. Bei der folgenden Aussage von Markus K. wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin ausgeschlossen. Markus K. legte dabei ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklage ab. Damit wird der Junge N. nicht mehr als Opferzeuge vor Gericht aussagen müssen. Als Beweismittel der sexuellen Handlungen wurden drei Videoaufnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Augenschein genommen. Drei Ermittlungsbeamte/Innen machten Aussagen. Demnach kann von einvernehmlicher Sexualität zwischen Markus K. und dem heute 9-jährigen Jungen N. nicht gesprochen werden. Mit dem Hauptangeklagten Christian L. wurde eine Tatortbegehung auf Video aufgezeichnet und öffentlich vorgeführt. Auch die drei Zeugenaussagen der Kripobeamten/Innen Freiburg fanden öffentlich statt. Der Vorwurf der Kinderprostitution Sex gegen Geld hat sich demnach bestätigt. N. soll es an einem unbekannten Ort den Umständen entsprechend gut gehen. Das Landgericht hatte strenge Sicherheitsmaßnahmen bei der Einlasskontrolle angeordnet. K13online konnte mehrere Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude machen. Dazu gehörte auch die bekannte Gerichtsreporterin von die WELT Gisela Friedrichsen. Eine Bildergalerie und einen Bericht finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Der mit Abstand neutralste und objektivste Artikel ist als Verhandlungsprotokoll bei der Badischen Zeitung erschienen. K13online wird an den kommenden Gerichtsterminen am 18. und 19. April nicht mehr teilnehmen. Es ist zu vermuten, dass die Öffentlichkeit auch an diesen Tagen teilweise ausgeschlossen wird. Mit einer mündlichen Urteilverkündung ist am 19. April zu rechnen. Unsere Berichterstattung wird natürlich fortgesetzt...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.)
http://www.badische-zeitung.de/staufener-missbrauchsfall-haupttaeter-christian-l-soll-im-prozess-gegen-markus-k-aussagen |
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(Update) Protestaktion mit Demo an der Goethe Universität Frankfurt am 14. April 2018: Homophobie-Vorwurf gegen einen Kongress unter Leitung des Soziologen Gerhard Amendt |
11.04.2018 [09:05:39] |
Gerhard Amendt: " Es geht also punktuell um eine kleine Gruppe von Homosexuellen, die auf Kinder zugreift, die in ihre Obhut gegeben wurden. Wer die Augen vor der Pädophilie verschließt, der unterstützt letztlich den Missbrauch von Kindern"
Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) hat die Absetzung der Veranstaltung gefordert. Dem schlossen sich das "Bündnis für Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt" und die "Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität" an. Am 14. April findet eine Demo gegen den Kongress statt. Amendt: Und was die Pädophilie-Kritik angeht: In diesem älteren Aufsatz bezieht sie sich auf die Ereignisse an der Odenwald-Schule. Es geht also punktuell um eine kleine Gruppe von Homosexuellen, die auf Kinder zugreift, die in ihre Obhut gegeben wurden. Wer die Augen vor der Pädophilie verschließt, der unterstützt letztlich den Missbrauch von Kindern. Es gibt nämlich keine gute Pädophilie, nur weil sie ohne instrumentelle Gewalt vonstatten geht. Die psychische Gewalt ist in nichts besser. Schon ab den 1970er Jahren gehörte Amendt zu den Kämpfern gegen Pädophile & pädophilen Identität. Der heute 78-jährige Soziologe ist aus Anlass des Kongresse wieder aus der Versenkung aufgetaucht. Das Internet-Portal "Queer.de" bezeichnet Amendt als Pseudo-Wissenschaftler. K13online kann sich dieser Ansicht anschließen. So schrieb er in einem Aufsatz im Jahre 2004, der in der FAZ erschienen war, u.a.: Es fehlt nicht einmal an einem Versuch, Pädophilie auch wissenschaftlich als humane, ethisch unbedenkliche Sexualform zu begründen. So wurde 1995 unter dem eindeutigen Buchtitel „Die Lust am Kind“ versucht, auch der Pädophilie den Stempel der ethischen Unbedenklichkeit aufzudrücken. Damit rückt Amendt auch den Buchautor Prof. Dr. Rüdiger Lautmann ins falsche Licht der Pädophilie. Mögen die Protestaktionen und die Demo zum gewünschten Erfolg führen...(Update 11. April: K13online wird nicht an der Demo zur Berichterstattung in einem News teilnehmen)
http://www.hessenschau.de/gesellschaft/interview-soziologe-amendt-bestreitet-homophobie-vorwurf,interview-amendt-100.html |
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(Update) K13online-Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg am 12. April 2018: Erste Gerichtsverhandlung im Staufener Missbrauchsfall gegen einen 41-jährigen Mann |
10.04.2018 [12:28:07] |
Drei Verhandlungstage, fünf Zeugen(Polizeibeamte) und ein Psychologe: Warum wird der 9-jährige Junge nicht als mutmaßliches Missbrauchsopfer als Zeuge gehört oder eine Video-Vernehmung vorgeführt ???!!!
Laut Pressemitteilung des Landgerichts Freiburg und einem Artikel in der Badischen Zeitung wurden drei Verhandlungstage angesetzt und dazu fünf Polizeibeamte als Zeugen geladen. Ebenso ein Psychologe, der den Angeklagten betreut hat. Auf der Zeugenliste findet man jedoch nicht den 9-jährigen Jungen, der von dem 41-jährigen Markus K. vergewaltigt, schwer sexuell missbraucht, der Freiheit beraubt und körperlich verletzt worden sein soll. So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft und diese Vorwürfe wurden medial groß verbreitet. Dieser Fall ist äußerst ungewöhnlich, denn es kommen neben dem § 176 ff StGB noch drei weitere Straftatbestände der Gesetze hinzu. Aus diesem Grunde wird K13online am 1. Prozesstag 12. April 2018 als Prozessbeobachter zur LIVE-Berichterstattung nach Freiburg anreisen. Es stellt sich auch die Frage, warum das mutmaßliche Missbrauchsopfer, der 9-jährige Junge, nicht auf der Zeugenliste steht. Das Gericht hat auch die Möglichkeit die polizeilichen Vernehmungen des Jungen per Videoaufzeichnung vorzuführen oder LIVE in den Gerichtssaal zu übertragen. Hat der Junge in psychologisch betreuten Vernehmungen alle Anklagepunkte bestätig? Welche psychische Schäden hat der Junge erlitten? Wie ist sein aktueller Gesundheitszustand? Auch die Mainstream-Medien stellen diese Fragen nicht bei ihrer Berichterstattung. Die unglaublich brutalen Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft werden bereits als bewiesen bewertet. Die mediale Vorverurteilung hat ohnehin schon stattgefunden. Eine Unschuldvermutung existiert nicht mehr. Nach dem Studium vieler Medienberichte hegt K13online die Vermutung, dass an diesem Fall etwas "faul" ist. Erinnerungen an den Missbrauchs-Skandal in Saarbrücken werden wach. Damals wurden die Anklagten zunächst verurteilt, dann jedoch freigesprochen. Beim Landgericht Freiburg wird ein riesen Medienrummel erwartet. Auch K13online wird in einem News berichten. Hoffentlich aus dem Gerichtssaal - und nicht vor einer verschlossenen Sitzungstür, denn die Plätze im Gerichtsgebäude sind begrenzt. Es finden ab 8:30 Uhr Einlasskontrollen statt.(Update 10. April: Opferschutzanwältin tritt als Nebenklägerin für den Jungen auf, der nicht als Opferzeuge/Missbrauchsopfer aussagen soll. NUR der Junge selbst kann jedoch die Tatvorwürfe bestätigen oder diesen widersprechen)
http://www.landgericht-freiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles_Presse/Staufener+Kindesmissbrauchsfaelle |
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