"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Eine Woche Stress: Gefangenentransport(Verschubung) vom Boylover Tobias M.(Zeuge) zum Gerichtstermin gegen den Psych. Michael G. vor dem Landgericht Frankfurt a. M. beginnt schon am 21. Februar 2019 20.02.2019 [07:39:13]

Wegen Personalnot erst ab 19. November 2018 auf der Warteliste: Boylover Tobias M. muss noch über vier Monate auf Verlegung in eine andere JVA zur Teilnahme an einer Therapie warten

Der von K13online betreute Gefangene Tobias M. wird am morgigen 21. Februar für eine Woche bis zum 28. Februar auf eine lange Reise gehen. Mit einem Transportbus wird er über eine Route zur Zeugenaussage in eine JVA nach Frankfurt gefahren. Solche Transporte sind immer mit einem enormen Stress verbunden.  Am 26. Februar beginnt der Prozess gegen den Psych. Michael G. vor dem Landgericht. Tobias M. muss in diesem Verfahren als Zeuge aussagen. Aufgrund von Personalnot in der aktuellen JVA ist eine Verlegung in eine andere JVA zur Teilnahme an einer dortigen Therapie erst in fünf Monaten möglich. Zuvor muss er die Konferenz zum Vollzugsplan abwarten. Die Therapie soll mindestens 18 Monate dauern. Tobias M. hat K13online auch per Briefpost mitgeteilt, dass die Aufstellung über die Gerichtskosten in Höhe von 20.300,00 Euro bei Ihm eingetroffen ist. Davon entfallen allein auf die Sachverständigengutachten 9.500,00 Euro. Wegen der zuvor schon angefallenen Verteidigerhonorare ist Tobias M. bereits jetzt pleite. Seine finanzielle Existenz ist zerstört. Es läuft ein Antrag auf Ratenzahlung. Sollte er im weiteren Strafvollzug in der JVA arbeiten können, dann werden diese Ratenzahlungen gleich vom "Arbeitslohn" einbehalten. Spätestens nach seiner Entlassung wird er gezwungen sein, eine eidesstattliche Versicherung auf Mittellosigkeit abzugeben. Dies wird das Resultat einer angeblichen Resozialisierung sein. Ungeklärt ist gegenwärtig noch, ob seine Zeugenaussage öffentlich sein wird oder ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. K13online wird beim Gerichtstermin für eine LIVE-Berichterstattung anwesend sein. Die K13online User & Mitglieder werden via WhatsApp unterrichtet. Interessierte Vertreter der Mainstream-Medien werden um eine frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten, um Interviewtermin zu vereinbaren.... 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Frankfurt

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) Ehemaliger Vorsitzender am Bundesgerichtshof(BGH) Prof. Dr. Thomas Fischer(a.D.) zum Positionspapier der CDU/CSU Bundestagsfraktion: Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung 19.02.2019 [16:39:22]

Das muss man den lieben Bürgerinnen und Bürgern erst einmal in die zitternde Wählerhand drücken: 90 Prozent des Positionspapieres scheinen mir eher der Rubrik "Rhabarber, Rhabarber" anzugehören

Bei Spiegel-Online(Spon) hat der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Thomas Fischer wieder eine Kolumne publiziert. Diesmal beschäftigt sich der Kolumnist & Strafrechtskommentator Fischer mit dem unsäglichen Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit einer Ausnahme von 10% pflückt er die 26. Punkte dieses Propaganda-Papieres auseinander und beschreibt die 90% als "Rhabarber, Rhabarber". Der Spiegel titelt den Artikel mit "Kinderschutz-Vorstöße der Union - Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung. Das wertlose Stück Papier soll die ohnehin schon aufgeheizte Stimmung & Hetze weiter anfachen. In regelmäßigen Jahresabständen wurden in den letzten 25 Jahre immer wieder die Gesetze verschärft. Das Motto lautet: Scharf, schärfer, am Schärfsten. Die politischen Parteien im Deutschen Bundestag sind davon überzeugt, dass ihnen die Verfolgung von Pädophilen Wählerstimmen bringen. Parteien & Fraktionen überbieten sich bei jeder Strafverschärfung. Das Wahlvolk soll beruhigt werden. Dabei wird es niemals eine Lösung durch Verschärfungen geben. Die Leidtragenden werden immer die Pädophilen sein. Kein Kind wird durch solche Verschärfungen besser vor tatsächlicher sexueller Gewalt geschützt. K13online zitiert Auszüge von Fischer und kommentiert diese mit einem Klick auf weiterlesen. Wir vertreten weitgehend die gleichen Rechtsauffassungen zum Positionspapier. Jedoch gehen unsere Positionen & Forderungen zum Sexualstrafrecht weit über die Positionierung von Fischer hinaus. Es bedarf einer grundlegende Strafrechtsreform, die allen Beteiligten gerecht wird. Genaue Einzelheiten können den News-Archiven entnommen werden... (Update: Pforzheimer Zeitung - Fischer im Forum Hohenwart) 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/cdu-und-csu-wollen-schaerfere-gesetze-gegen-sexuellen-missbrauch-kolumne-a-1253362.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

K13online gratuliert Jungsforum.net: Größtes deutschsprachiges Forum für Boylover feiert 19. Geburtstag 18.02.2019 [08:17:13]

https://www.jungsforum.net/

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Im ewigen Gedenken: Der polnisch-deutsch-französischen Maler BALTHUS(Balthasar Kłossowski de Rola) verstarb am 18. Februar 2001 in Rossinière Schweiz 18.02.2019 [07:37:32]

Balthus Bilder sind hinreißende Kinderporträts: Der heutige Zeitgeist zur künstlerischen Malerei mit Kindergemälden ist ein Rückfall in die verbrecherischen Zeiten des Nationalsozialismus der 1930er Jahre

Zum 18. Todestag erinnern wir am 18. Februar 2019 an den polnisch-deutsch-französischen Maler von Mädchen-Akten BALTHUS(Balthasar Kłossowski de Rola), der im Jahre 2001 in Rossiniere Schweiz verstorben war. 1991 erhielt er für sein Lebenswerk den Praemium Imperiale. Balthus Bilder sind hinreißende Kinderporträts(Mädchen). Von September 2001 bis Anfang Januar 2002 wurde im Palazzo Grassi in Venedig eine Ausstellung hauptsächlich erotischer Werke von Balthus gezeigt. Das Kölner Museum Ludwig veranstaltete vom 18. August bis 4. November 2007 die erste große Einzelausstellung Balthus in Deutschland mit rund 70 Gemälden und Zeichnungen, vorwiegend aus der Zeit zwischen 1932 und 1960. Anlässlich des 100. Geburtstags von Balthus zeigte die Fondation Gianadda in Martigny von Mitte Juni bis Ende November 2008 eine Ausstellung mit gut 100 Ölbildern und Zeichnungen aus der gesamten Schaffenszeit des Künstlers. Das Museum Folkwang in Essen sagte Anfang 2014 eine für April vorgesehene Ausstellung mit Fotoarbeiten von Balthus ab, da wegen Pädophilie-Vorwürfen „ungewollte juristische Konsequenzen“ und die Schließung der Ausstellung drohten. Es war geplant gewesen, Polaroid-Fotos eines zu Beginn der Aufnahmeserie achtjährigen Mädchens, teils halbnackt, oft dazu mit gespreizten Beinen, zu zeigen. Daraus wird deutlich, das der heutige Zeitgeist zur künstlerischen Malerei mit Kindergemälden ein Rückfall in die verbrecherischen Zeiten des Nationalsozialimus der 1930er Jahre ist. Der hysterische Pädosexuelle-Blick des Betrachtes bestimmt das Denken & Handeln in der Gesellschaft, Politik und Mainstream-Medien. Der vermeintliche "Kinderschutz" und die Opfervereine etc.. tragen ihren Anteil an der Verteuflung kinderlicher Erotik & Sexualität bei. Ein Ende dieses Wahnsinns ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieser Wahnsinn neue Höhepunkte erreicht....

http://de.wikipedia.org/wiki/Balthus

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Jetzt völlig durchgeknallt: Julia von Weiler (Verein Innocence in Danger) fordert tatsächlich ein Smartphone-Verbot für Kinder unter 14 Jahren 17.02.2019 [12:41:04]

Mitten aus dem realen Leben gegriffen: Schon 9- bis 11-Jährige schauen sich pornografische Bilder an, produzieren "Kinderpornos" von sich selbst oder verbreiten Selbstbefriedigungsvideos unter Gleichaltrigen...

Auch polizeiliche Ermittler beobachten den Trend, den von Weiler beschreibt: "Die Zahl der Anzeigen in diesem Bereich ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen", sagte Judith Dobbrow vom Landeskriminalamt (LKA) Berlin den Zeitungen. Die Ermittler seien inzwischen im Schnitt alle zwei Wochen in einer Schule, um dort einer solchen Anzeige nachzugehen. "Seit jedes Kind ein Smartphone hat, werden auch die Tatverdächtigen immer jünger." Diesem selbstbestimmten "Treiben" von Kindern & Jugendlichen will Julia von Weiler endgültig einen Riegel vorschieben. Sie fordert tatsächlich ein Smartphone-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Es reicht jedoch nicht aus, wenn die Kids Ihr den "Stinkefinger" zeigen oder die Jungs & Mädchen für "doof" erklärt. Zwei Jungs aus den Niederlanden demonstrieren mit Eis am Stiel ihr Flutschfinger Vergnügen. Aber auch DAS ist zu wenig, um Julia von Weiler paroli zu bieten, die offensichtlich jeden Bezug zur Tag täglichen Realität der Kids verloren hat. Es bedarf offenbar eines virtuellen Protestes der heutigen Jugend an die sogenannte "Kinderschützerin" vom Verein Innocence in Danger usw. Die aufgeklärten Kids von heute wollen ihren "Kinderschutz" nicht. Sie wollen auch keine Strafgesetze, die die Ermittlungsbehörden zur Anzeige gegen Jungs & Mädchen zwingt. Der Gesetzgeber hinkt der heutigen Lebenswelt der Jugend nicht nur völlig hinterher, sondern dieser will den Kinder- und Jugendschutz immer weiter verschärfen. Die Kids von heute werden schon im frühen Alter kriminalisiert, wenn sie ihren ganz normalen Bedürfnissen nach lustvoller Sexualität im Bild & LIVE nachgehen wollen. Sie lernen aufgrund einer repressiven Sexualpolitik, dass sie Ihren Freiheiten beraubt werden....

https://www.n-tv.de/politik/Smartphone-Verbot-fuer-Kinder-gefordert-article20858938.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Mit Kinderschutz vor sexueller Gewalt hat DAS nichts zu tun: CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Positionspapier zum weiteren Abbau von Grund- und Menschenrechten & erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht 13.02.2019 [21:02:00]

Politische Verfolgung der sexuellen Minderheit von Pädophilen erreicht neue Höhepunkte: Bisher strafbare Handlungen der Ermittlungsbehörden sollen legalisiert werden(u.a.)

Die letzte Strafverschärfung im Sexualstrafrecht ist gerade im Januar 2015 in Kraft getreten. Damals ging die Initiative vom Koalitionspartner SPD mit dem früheren Justizminister Heiko Maas(los) aus. Das heutige Positionspapier von CDU/CSU umfasst 26 Punkte. Der Schwerpunkt liegt bei der Anhebung des Höchststrafmaßes bei § 184 ff. StGB von 3 Jahren auf 5 Jahre Freiheitsstrafe sowie die Erhöhung der Mindesstrafe von 6 Monaten auf ein Jahr. Beim sogenannten Cybergromming soll auch der Versuch strafbar werden. Ermittlungsbehörden sollen legalisiert computergenerierte Kinderpornos anbieten. Auch soll Untersuchungshaft auch ohne besonderen Haftgrund angeordnet werden können. Die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung soll wieder eingeführt werden....! Die politische Macht von Kinderschutz & Opfervereinen durchzieht das gesamte Positionspapier und ist tief in die CDU/CSU-Fraktion verankert worden. Vom Koalitionsparter SPD ist kein Widerstand zu erwarten, sondern es wurde bereits Zustimmung signaliert. Die SPD-Justizministerin Barley wurde aufgefordet, entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen. Noch schärfere Gesetze können niemals das Problem von sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung Kindern & vermeintlicher Kinderpornografie lösen. Das Positionspapier von CDU/CSU dient primär nicht dem Kinderschutz, sondern fast ausschließlich der Diskriminierung, Kriminalisierung und juristischen Verfolgung der Pädophilen. Ein unsäglicher Opferkult hat sich etabliert. Mögliche Kritiker an solchen Gesetzesvorhaben werden konsequent mundtot gemacht: Opferschutz vor "Täterschutz". Die Oppositions-Fraktionen im Deutschen Bundestag aus GRÜNE, FDP, AfD und LINKE haben sich bisher noch nicht zu diesem Positionspapier öffentlich geäußert. K13online zitiert George Orwell: "Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen...." Oder: Wer Wind sät, wird Sturm ernten...

https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/kinder-besser-vor-missbrauch-schuetzen

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

+++ Weltpremiere auf der Berlinale 2019 in der Kategorie Generation Kplus: Spielfilm Driveways +++ 11.02.2019 [18:15:49]

Cody(Lucas Jaye/9/13 Jahr) & Del(Brian Dennehy/83 Jahre): Voller herzlichem Humor und zwangloser Leichtigkeit berührt ihre Freundschaft alle Aspekte des Lebens

Codys Sommer beginnt mit einem Roadtrip. Zusammen mit seiner Mutter Kathy fährt er zum Haus seiner verstorbenen Tante. Während Kathy das Haus ausräumt, muss sich der fast Neunjährige in dem fremden Ort die Zeit selbst vertreiben. Die Begegnung mit Del von nebenan ist für beide der Beginn einer besonderen Freundschaft. Hinter dem 83-Jährigen liegt bereits ein ganzes Leben. In Dels Gesellschaft blüht Cody auf, er beginnt sich für die Außenwelt zu öffnen und seine Ängste abzulegen. Im Gegenzug spendet er dem verwitweten Ex-Militär Trost und erinnert ihn daran, wie viel Spaß das Leben macht. Voller herzlichem Humor und zwangloser Leichtigkeit berührt ihre Freundschaft alle Aspekte des Lebens. Nach dem Film gab es im Kino am Sonntag ein Gespräch mit dem Regisseur Andrew Ahn und mit Lucas, der tatsächlich nach Berlin gekommen ist. Beide betonten noch einmal, wie wichtig es ist, dass die Generationen miteinander ins Gespräch kommen, sich kennenlernen und lieb gewinnnen. Vor allem Erwachsene sollten keine Scheu haben, Kinder kennenzulernen. Für diese Botschaft gab es Applaus vom ganzen Publikum. Der kleine Lucas hat übrigens im Verlauf der Dreharbeiten sich tatsächlich mit dem Darsteller von "Del" (Brian Dennehy) angefreundet. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist darf das böse Wort Pädophilie nicht fallen. Die tägliche Realität spricht allerdings eine andere Sprache...

https://www.berlinale.de/de/programm/berlinale_programm/datenblatt.html?film_id=201917269

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) K13online Prozessberichterstattung begonnen: Landgericht Frankfurt a. M. eröffnet Hauptverhandlung gegen den Dipl. Psychologen Michael G. wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB 11.02.2019 [14:46:40]

Gemeinsame "Therapie-Reise" nach Thailand: Zeugenvernehmung von Tobias M. vor der 4. Großen Strafkammer am 26. Februar 2019 um 10:20 Uhr

Das Landgericht Frankfurt a. M. hat den in gleicher Sache bereits verurteilten und im Strafvollzug befindenen Zeugen Tobias M. zur Hauptverhandlung geladen. Er soll dort im Saal 7 eine Aussage hinsichtlich einer gemeinsamen "Therapie-Reise" nach Thailand mit dem Dipl. Psychologen Michael G. machen. Die genauen Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft gegen Michael G. sind noch nicht bekannt geworden. Im gerichtlichen Aktenzeichen 5/04 KLs - 4881 Js 206559/18 (11/18) wird es vermutlich um den § 176 ff. und 184 ff. StGB gehen. Der Psychologe Michael G. ist Inhaber der Webseite F.P.E. und bietet dort Pädophilen therapeutische Hilfestellungen an. Er ist auch Autor des Buches "Das Protokoll". Seine wissenschaftlichen Arbeiten findet man u.a. auch auf der Webseite ITParcados. Auch war er zeitweise Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS). Zu welchem Termin der 1. Verhandlungstag mit der Verlesung der Anklageschrift anberaumt wurde, ist ebenfalls noch nicht bekannt. K13online wird zur LIVE-Berichterstattung in einem News zum Landgericht anreisen. Interessierte Journalisten der TV- Hörfunk- und Printmedien werden um eine frühzeitige Terminabsprache gebeten. Gleichgesinnte Pädophile/Pädosexuelle, die ebenfalls an der Gerichtsverhandlung als Zuschauer teilnehmen wollen, können mit uns ein Treffen in Frankfurt vereinbaren. Der Dipl. Psychologe Michael G. ist in der Pädophilenszene relativ bekannt. K13online hatte Ihn am Rande der Frankurter Buchmesse im Jahre 2008 zu einem persönlichen Gespräch getroffen. Bei aktuellen Ereignissen werden wir weiter berichten...(Update 11.2.2019: 1. Verhandlungstag 26. und 2. Verhandlungstag 28. und 3. Verhandlungstag 4. März....)

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Frankfurt

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

+++ Frohe Botschaft aus den Niederlanden: 56 AZOV-Filme(DVDs) mit FKK-Inhalten von Jungen-Darstellern sind keine Kinderpornos mehr und im Nachbarland ab sofort wieder legal 09.02.2019 [16:10:09]

Juristischer Kampf von zwei Boylover-Aktivisten bis zum höchsten Niederländischen Gerichtshof erfolgreich: K13online fordert für Deutschland ebenfalls  eine (Wieder-) Legalisierung aller FKK-Filme von ehemals AZOV-Films

Aus den Niederlanden hat K13online eine frohe und zukunftsweisende Botschaft erreicht. Nach acht Jahren juristischen Kampf durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichthof der Niederlande wurden 56 AZOV-FKK-DVDs für legal erklärt. Dies wurde durch die Staatsanwaltschaft & das Gericht in Dordrecht verkündet. Federführend bei diesem gerichtlichen Rechtstreit waren der Betroffene Boylover C. van V. und der ehemalige Vorsitzende der Niederländischen Pädophilen-Vereinigung MARTIJN, Ad van den Berg. Ein großes Lob auch an den Verteidiger Marcel Smit für seinen juristischen Einsatz für Gerechtigkeit. Der Betroffene C. van V. wurde zwar wegen anderer Gegenstände zu 180 Tagen auf Bewährung verurteilt. Jedoch hat sich der schwere Instanzenweg bis zur Legalität von völlig normalen Nacktfilmen mit Jungs dennoch gelohnt. K13online war zu Weihnachten 2016 auf Einladung des NL-Aktivisten Ad van den Berg in den Niederlanden zu Gast gewesen. Der positiven Entscheidung der niederländischen Justiz folgend fordert K13online für Deutschland ebenfalls eine Wieder- Legalisierung und damit verbundenen Strafrechtsreform des Schand & 184 ff. StGB. Seit der letzten Strafverschärfung im Jahre 2015 gehören zur "Kinderpornografie" auch ganz normale Nacktdarstellunen, wenn diese einen vermeintlich sexuellen Bezug haben sollen. Mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Solche Begriffe verstoßen gegen das Bestimmheitsgebot im Grundgesetz und sind damit verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wird zu einer Strafrechtsreform aufgefordet, die in den Niederlanden jetzt angewandt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen finden Sie eine Google-Übersetzung des niederländischen Artikels im AD...  

https://www.ad.nl/dordrecht/dordtse-pedo-van-80-jaar-krijgt-na-zeven-jaar-nieuw-proces-om-kinderporno-niet-te-oud-voor-straf~a300aa79/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

AZOV-Justizopfer im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Erfurt: 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für nicht gesichtete 191 Bilder mit angeblichen Posing-Jungs 08.02.2019 [11:25:52]

Mit Rechtsprechung hat DAS nichts zu tun: Richterin "erpresst" Justizopfer mit weiteren Verhandlungstagen, die zu hohen Gerichtskosten sowie hohen Anwaltshonoraren  des Verteidigers und hohen Fahrtkosten des Betroffenen geführt hätten

Das Justizopfer im AZOV-Fall Nr. 8 hat K13online einen Bericht zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht(LG) in Erfurt übermittelt. Von den anfangs 3000 Bildern mit Jungs waren am Ende nur 191 Fotos mit angeblichen Posing-Jungs übrig geblieben. Die Richterin am LG wollte alle Bilder in Augenschein nehmen, was zu vielen weiteren Verhandlungstagen geführt hätte. Dadurch wären hohe Gerichtskosten sowie hohe Anwaltshonorare und hohe Fahrkosten für den Betroffenen entstanden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nahmen daraufhin ihre Berufungen zurück. Am Ende erhilt das Justizopfer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Rücksprache mit dem erstinstanzlichen Amtsgericht sind 2000Euro Geldstrafe entfallen. Eine solche "Rechtsprechung" kann durchaus als eine Art von "Erpressung" der Richterin am Landgericht bezeichnet werden. Letztendlich ging es um eine Kosten- Nutzenrechnung im Sinne des Betroffenen. Eine wahrscheinliche Minderung der Bewährungsstrafe unter sechs Monaten hätten im keinem Verhältnis zu den hohen Verfahrenskosten gestanden. Auch das Landgericht hat die lange Verfahrensdauer von über 6 Jahren und die erlittene U-Haft des Justizopfers in Österreich im Strafmaß von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass kein Gericht die 191 Bilder mit Jungs einer rechtlichen Würdigung unterzogen hat. Lediglich die Staatsanwaltschaft war der Rechtsauffassung, dass von den rund 3000 Bildern 191 Foto strafrechtlich relevant sein sollten. Nach alter Gesetzgebung(§ 184 ff StGB) vor 2013 waren sogenannte Posing-Aufnahmen noch nicht mit Strafe bedroht. Dennoch war die Richterin am Landgericht nicht bereit, dass Verfahren wegen vermeintlicher "Kinderpornografie" einzustellen. Wieder einmal wurde der "Rechtstaat" außer Kraft gesetzt...

https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

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