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von K13online am 26.10.2014 |
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von K13online am 04.05.2014 |
Der Referenten-Entwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas(SPD) mit den Vorschlägen zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht kann auf dem Weblog von Rechtsanwalt Stadler als PDF-Datei downgeloadet werden hier:
http://www.internet-law.de/wp-content/uploads/2014/04/Entwurf-Sexualstrafrecht_2014.pdf
Dieser Entwurf befindet sich gegenwärtig in den Beratungen der Gremien und wurde entsprechenden Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Heiko Maas hat angekündigt, einen fertigen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen und diesen im Bundeskabinett zur Abstimmung einzureichen. Im Kabinett befinden sich alle Minister/Innen der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Das Gesetzgebungsverfahren sieht als nächsten Schritt das Einbringen des fertigen Gesetzentwurfes in den Deutschen Bundestag vor. Im Bundestag kommt es zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes und die zuständigen Politiker/Innen aller Fraktionen nehmen dazu in Reden Stellung. Im Anschluss wird der Entwurf in den Rechtsausschuss zur Beratung verwiesen. In der Regel läd der Ausschuss dann Experten zur Anhörung. Je nach Fraktionsstärke nehmen diese Experten sodann in einer öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss in schriftlicher und mündlicher Form Stellung. Die Mitglieder des Rechtsausschuss debattierten über die Expertenmeinungen. Die Fraktionen der Opposition können Änderungsanträge stellen oder einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Die Opposition kann den Gesetzentwurf auch einfach ablehnen. Änderungsanträge oder eigene Gesetzentwürfe kommen dann in der 2. und 3. Lesung im Bundestag zur Abstimmung. Diese Anträge/Entwürfe werden von der Regierungsmehrheit jedoch fast immer abgelehnt. Die Bundesregierung verabschiedet sodann die neuen Gesetze. Die neuen Gesetze werden dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt und wenn der Bundesrat einigen Gesetzen zustimmen muss, stimmt der Bundesrat dem zu oder lehnt ein Gesetz ab. Wird ein zustimmungspflichtiges Gesetz vom Bundesrat abgelehnt besteht die Möglichkeit eines Vermittlungsausschusses. Stimmt der Bundesrat allen Gesetzen zu werden die beschlossenen Gesetze dem Bundespräsidenten zur verfassungsrechtlichen Prüfung und Unterschrift vorlegt. In der Regel unterschreibt der Bundespräsident alle Gesetze. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten alle Gesetze in Kraft. Damit ist das politische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
In den vergangenen Jahren wurden auf diese Weise bereits mehrere Gesetze verabschiedet, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren waren. Als Beispiel nennen wir hier nur die bekannte Sicherungsverwahrung. Sofern der Deutsche Bundestag den vorliegenden Referenten-Entwurf Gesetz( § 201a + 184b StGB) werden lässt, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Verfassungsbeschwerde eingelegt werden wird. Das BVerfG kann und wird dann hoffentlich solche Gesetz als verfassungswidrig erklären. Damit würden die Gesetze wieder aufgehoben und das Gesetzgebungsverfahren steht wieder auf NULL. Die bis zur Endscheidung des BVerfG betroffenen Justizopfer hätten Anspruch auf Schadenersatz. In den Fällen der verfassungswidrigen Sicherungsverwahrung haben die Justizopfer Schadensersatz erhalten. Ein solcher Schadenersatz kann jedoch niemals das erlittene Leid und Unrecht ausgleichen. Die Politik hätte sich an diesen Justizopfern schuldig gemacht. Der Rechtsstaat wäre außer Kraft gesetzt. .
Bei dieser Gelegenheit erinnern wir auch an die Endscheidung des Europäischen Gerichtshofes(EGMR) zur Sicherungsverwahrung. Damals hatte erst der EGMR die nachträgliche SV entgegen der früheren Endscheidung des BVerfG für menschenrechtswidrig erklärt. Sollte also die erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht zu den oben genannten §§ widererwartend vom BVerfG für verfassungskonform erklärt werden, wäre eine Beschwerde beim EGMR unumgänglich. Denn in keinem anderen Land in Europa würde ein solch menschenrechtswidriges Gesetz bestehen. Denn die Europäische Kommission hat eine solche Verschärfung im Sexualstrafrecht hinsichtlich von Kindernacktaufnahmen(FKK) nicht beschlossen. Deutschland plant also einen Alleingang, der nach unserer Rechtsauffassung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Deshalb: Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht!!
Die K13online Redaktion wird alle oben aufgeführten politischen Möglichkeiten und juristische Rechtsmittel aktiv fördern sowie daran mitwirken. Wir rufen alle demokratischen Kräfte in Deutschland auf, sich ebenfalls daran mitzuwirken.... |
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von K13online am 03.05.2014 |
STERN.de zur erneuten Verschärfung des Sexualstrafrechts: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Regeln für den Umgang mit Nacktbildern von Kindern verschärfen - vom 12.04.2014
Der Entwurf folgt dem Rat von Experten, die Strafbarkeit „harmloser“ Nacktbilder in einem erweiterten Tatbestand des Paragrafen 201a als „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ zu regeln.
Wie angekündigt hat der Bundesjustizminister Maas einen Referentenentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt. Neben den im Koalitionsvertrag vereinbarten Verschärfung des § 174 StGB(Obhutsverhältnis), der Neueinführung des sogenannten Cyber-Groomings und der Verlängerung der Verjährungsfristen(Beginn von 21 auf 30 Jahre) soll auch bestraft werden wer "unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person herstellt oder überträgt. In dem Reformentwurf ist auch vorgesehen, Bilder von "ganz oder teilweise unbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" als Kinderpornografie einzustufen. Letzteres wird allerdings bereits jetzt im § 184b StGB erfasst. Der Begriff des "Posing" soll deutlicher bestimmt werden. Die Mainstream-Medien widersprechen sich in Ihrer Berichterstattung - und deshalb kann von K13online noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Das heimlich oder gegen den Willen des Kindes gemachte Nacktaufnahmen nicht verwendet werden dürfen, steht schon jetzt außer Frage. Dies trifft jedoch nicht auf die AZOV-Filme und alle anderen FKK-Filme/Fotos zu. Demnach würden alle bisher legalen Inhalte im Handel & Tausch auch weiterhin legal bleiben. Der neue Begriff "unbefugt" spielt offenbar eine zentrale Rolle bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2792
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[update: Weitere Mitzeichner] Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg(Criminologia): Breite Allianz gegen weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht - vom 01.05.2014
27 Erstunterzeichner der Erklärung: Strafrechtler, Kriminologen, Rechtsanwälte, Sozialpädagogen, Psychiater, Sexualwissenschaftler, Soziologen, Erziehungswissenschaftler, Psychologen und viele mehr...
Als Reaktion auf den Referenten-Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht haben 27 Experten eine Gegen-Erklärung veröffentlicht. Koordiniert wird diese breite Allianz vom Institut für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg. Weitere Experten, die die Sichtweise der Erstunterzeichner teilen, können sich an den Initiator Michael Stiels-Glenn wenden. Die Erklärung wendet sich gegen eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht. "Der Diskurs über den sexuellen Missbrauch von Kindern ist weit über sein Ziel hinausgeschossen", erklären die Experten der Allianz. "Viele Experten verstummen aus Angst vor dem Verlust beruflicher und privater Reputation, vor öffentlichen und vor medialen Vorwürfen, man nehme das Leid der Opfer nicht ernst oder wolle Täter schützen. Mit diesem Schweigen wird der erregte Diskurs über Sexualdelikte immer mächtiger", stellen die Experten fest. Die K13online Redaktion begrüßt die inhaltliche Erklärung ausdrücklich. Das Sexualstrafrecht braucht kein euphemistisches "Schließen von Schutz- und Gesetzeslücken", sondern eine "Entrümpelung" von Straftatbeständen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Deshalb ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit diesem Diskurs erforderlich...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2794 |
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