„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Petition an Bundestag
Wortlaut der Petition(Pet 4-17-07-45011-003886)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufzuheben bzw. der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte(EGMR) Application no. 19359/04 vom 17.12.2009 anzupassen. Der Bundestag hatte am 18. Juni 2004(BT-Drucksache 15/2887) und am 20. Juni 2008(BT-Drucksache 16/6562) die Nachträglichen Sicherungsverwahrungen verabschiedet. Nach meiner Rechtsauffassung stößt dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Begründung der Petition

Die Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht soll nach Auffassung der damaligen Bundesregierungen - 15. Wahlperiode SPD & Grüne 2004 + 16. Wahlperiode CDU/CSU & SPD 2008 - die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern schützen. Diese Form der Sicherungsverwahrung kann gegenwärtig gegen Straftäter im Strafvollzug angeordnet werden, wenn sich die Gefährlichkeit des Inhaftierten erst während des Strafvollzuges erweist.

Für die Anordnung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung ist somit keine neue Straftat des Inhaftierten notwendig. Damit wird der Gefangene über die eigentliche Haftdauer im verhängten Urteil hinaus auf unbestimmte Zeit im Gefängnis gehalten. Dies Widerspricht dem Rechtsprinzip: Keine Strafe ohne Gesetz bzw. Straftat. In der Rechtspraxis und im Strafvollzug bedeutet die Nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht selten das "wahre Lebenslänglich". Konkret geht es um die ersatzlose Streichung der §§ 66a und 66b STGB. Analog dazu auch das Jugendstrafrecht. Die aktuelle Entscheidung des EGMR vom 17. Dezember 2009 zur Verlängerung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung, worin die Bundesrepublik Deutschland im vorliegenden Einzelfall verurteilt wurde, deutet auch auf eine Menschenrechtswidrige Gesetzgebung zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung hin.

Die 15. und 16. Bundesregierung hatte die Gesetze zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen die Stimmen der damaligen Opposition verabschiedet. Insbesondere war damals die FDP-Fraktion mit mir der Rechtsauffassung, dass diese Paragrafen gegen die Menschenrechte verstoßen würden. In keinem Land des europäischen Rechtskreises gibt es ähnliche Paragrafen. Auch die Sachverständigen bei den Anhörungen in den Bundestags-Ausschüssen hatten erhebliche Bedenken und Kritik geäußert. Dies traf besonders auf die Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht zu. Die 17. Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine grundlegende Überarbeitung vereinbart.

Die Mitzeichner dieser Petition sowie meine Person fordern die neue Bundesregierung über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf, die §§ 66a und 66b STGB zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung/vorbehaltene Sicherungsverwahrung ersatzlos zu streichen bzw. entsprechend der Menschenrechtskonvention zu ändern bzw. der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anzupassen.

(Die Original-Petition kann als PDF-Datei bei uns angefordert werden.)
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Die obige Eingabe wurde am 20.12.2009 über die Webseite des Deutschen Bundestag als Öffentliche Petition eingereicht. Weiter Infos dazu im Folgenden:

Staatlicher ZENSUR entgegen wirken: Öffentliche Online-Petition an den Deutschen Bundestag jetzt im externen Petitions-Forum zur politischen Debatte verfügbar
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1590

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Öffentliche Petition zur Abschaffung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung wird vom Ausschuss wegen der Vielzahl von Eingaben nicht veröffentlicht - vom 09.02.2010
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1583
geschrieben am 20.06.2010
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Autor K13online
Seiten: 1
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