"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - SKANDALPROZESS Trier: Sachverständigengutachten
Landgericht Trier(LG II)- Schriftsatz

Das LG Trier II. hat zur weiteren Beweisführung am 17.03.2005 ein Sachverständigengutachten zur Bewertung des gesamten PRD in Auftrag gegeben. Dazu wurde die wissenschaftliche Datensammlung(PRD) an das Institut für Rechtsmedizin, Frau Bianca Navarro, in Mainz übersand. Die Rechtsmedizinerin soll ein schriftliches Gutachten zu der folgenden Frage abgeben:

Handelt es sich bei dem PRD um eine wissenschaftlich ernstzunehmende Darlegung anerkannter Psychologen oder Sexualwissenschaftler zu den schädlichen Folgen sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern ?

Zur Erstellung und Vorlage hat das LG mit einer Frist bis zum 12.04.2005 gebeten.

**************************************************

Anscheinend will dieses Gericht nun für ein formal faires Verfahren Sorge trage. Die rechtliche Bewertung des Kontextes PRD ist von entscheidener Bedeutung für die Bewertung es einzelnen Stefan-Textes, der bisher als kinderpornografisch eingestuft wurde. Das OLG Koblenz hat in seinem Revisonsbeschluss ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass wenn die wissenschaftliche Datensammlung als solches besteht und anerkannt wird, weder der einzelne Stefan-Text noch der gesamte PRD strafrechtlich relevant ist.

Wir werden das Gutachten mit unseren Anwälten noch vor der Verhandlung genau prüfen. Kommt das Gutachten zu einem negativen und damit falschen Ergebnis werden wir ggf. ein zweites Gutachten bei einem renomierten Rechtswissenschaftler beantragen. Uns ist momentan noch unklar und nicht ganz nachvollziehbar, warum das Gericht eine Rechtsmedizinerin mit einem ganz anderen Fachbereich bestimmt hat. Denn es geht in diesem Verfahren nicht um Rechtsmedizin, sondern um die rechtliche Bewertung, ob Pornografie oder nicht.

K13online wird bei aktuellen Ereignissen weiter berichten.

Das "Institut für Rechtsmedizin" in Mainz erreichen Sie über diesen Link:

http://www.rechtsmedizin.uni-mainz.de
(Zur Zeit nur Startseite online - Stand heute)
geschrieben am 18.03.2005
gelesen 5507
Autor K13online
Seiten: 1
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