„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - TV-Trier; Pornographie: Richter ziehen weite Grenzen
Pornographie: Richter ziehen weite Grenzen vom Samstag 07.10.2005

"Krumme 13": OLG kassiert Trierer Urteile

TRIER. (DiL) Juristischer Erfolg im fünften Anlauf: Zwei Männer aus dem Umfeld der Pädophilen-Initiative "Krumme 13" sind vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Koblenz korrigierte in letzter Instanz die Urteile mehrerer Trierer Gerichte.

Dieter G. und Ilja S. waren zunächst vom Amtsgericht und dann vom Landgericht Trier wegen eines im Internet veröffentlichten Textes verurteilt worden. Dort hatte ein Autor sexuelle Kindheitserlebnisse mit Erwachsenen geschildert. In einem Revisionsverfahren verwies das Oberlandesgericht den Fall nach Trier zurück, wo die beiden Angeklagten im April 2005 ein drittes Mal wegen Verbreitung pornographischer Schriften verurteilt wurden. Die dagegen erneut eingelegte Revision war erfolgreich: Das Oberlandesgericht hob nicht nur das Trierer Urteil auf, sondern sprach die Angeklagten gleich in einem Aufwasch frei, ohne die Trierer Justiz noch einmal mit dem Fall zu behelligen.
Die Begründung offenbart tief greifende Unterschiede in den Rechtsauffassungen zwischen Trier und Koblenz. Der inkriminierte Text sei definitiv keine Pornographie, befanden die Oberrichter einstimmig. Zwar seien dort im Rahmen der Schilderung einer "in erster Linie sexualfreien ‚Liebesbeziehung’" zwischen einem elfjährigen Jungen und einem Erwachsenen auch sexuelle Handlungen beschrieben. Die Darstellung sei aber weder grob aufdringlich noch reißerisch, sondern "relativ nüchtern und zurückhaltend". Von einer "Entmenschlichung der Sexualität", wie sie zur Pornographie gehöre, könne "keine Rede sein".

Für die beteiligten Trierer Gerichte hat das oberste Gericht des Landes wenig Schmeichelhaftes in der Urteilsbegründung vermerkt. Die rechtliche Prüfung habe an "entscheidenden Mängeln gelitten", das Landgericht sei "Missverständnissen erlegen", habe "gewichtige Kriterien nicht einbezogen" und maßgebliche Gesichtspunkte "einseitig und verkürzt gewürdigt". Von einer "Abstrafung" für das Gericht sprach der Verteidiger von Ilja S., Claus Pinkerneil, gegenüber dem TV. Die Trierer Justiz habe versucht, nach Volkes Stimme zu urteilen, aber dabei das geltende Recht nicht berücksichtigt.

Der Fall "Krumme 13" hatte in Trier für besonderes Aufsehen gesorgt, weil der Haupt-Aktivist der Pädophilen-Organisation, Dieter G., zeitweilig im Stadtteil Biewer gewohnt hatte.


Alle Artikel im TV Trier sind online nur als Abo-Plus verfügbar. Der Originalartikel aus der Printausgabe kann als pdf-datei angefordert werden. Erschienen auf der Titelseite des TV. Hier geht es zur Hautpseite-Online:

http://www.intrinet.de/
geschrieben am 31.01.2006
gelesen 3270
Autor K13online
Seiten: 1
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