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Koblenz - OLG spricht bekennende Pädophile frei
Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hat zwei Mitglieder der Pädophilen-Gruppe "Krumme 13" in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie freigesprochen. Das OLG entschied, dass ein entsprechender Internet-Text nicht pornografisch sei.
Die Richter hoben damit mehrere Urteile von Trierer Gerichten auf. Diese hatten den im Internet veröffentlichten Text über sexuelle Kindheitserlebnisse mit Erwachsenen als Pornographie eingestuft. Dieser Meinung folgte das OLG nicht und rügte die rechtliche Prüfung der Trierer Gerichte als mangelhaft. In erster Linie werde in dem Text eine Liebesbeziehung des Kindes zu zwei Männern geschildert. Es gebe zwar auch sexuelle Handlungen, die aber "relativ nüchtern und zurückhaltend" beschrieben seien, hieß es in der Begründung. Von einer "Verabsolutierung des sexuellen Lustgewinns" oder einer "Entmenschlichung der Sexualität" könne keine Rede sein.
Die beiden Männer hatten den Text vor mehr als drei Jahren im Internet verbreitet. Darin werden sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen unter anderem mit einem 30 Jahre alten Mann positiv dargestellt. Die zwei einschlägig vorbestraften Mitglieder der Gruppe Krumme 13 treten für die Legalisierung von Sex zwischen Kindern und Erwachsenen ein.
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=737278/lfavoi/index.html
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