A
b s c h r i f t
Die
LINKE
Bundesschiedskommission
Kleine
Alexanderstr. 28
10178
Berlin
AZ:
84c-08
Lieber
Genosse Gieseking,
die
Bundesschiedskommission hat sich in ihrer Sitzung am 16. August 2008
mit deinem Antrag zur Anfechtung des BAG.queer-Treffens vom 6./7.
Juni 2008 in Hannover befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Ein
Verfahren wird nicht eröffnet, da der Antrag unzulässig
ist. Die BSchO sieht eine Antragsfrist von einem Monat vor §
6(3).
Die
Beschlüsse des Bundestreffens vom 8.6.2008 hätten damit
spätestens am 8.7.2008 angefochten werden müssen.
Die
Anfechtungsschrift ist aber erst am 10.7.2008 bei der BSchK
eingegangen.
Mit
freundlichen Grüßen
(Unterschrift
i.A. Maritta Böttcher)
Hendrik
Thome
Vorsitzender
Berlin,
1. September 2008