"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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Text - Tagebuch einer Gefangenschaft:119. Tag

Tagebuch einer Gefangenschaft: 119. Tag, Dienstag, den 13. September 2016 in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

Heute wird es wieder sehr stickig heiß in der Zelle werden. Am Morgen lese ich im Buch von Thomas Mann weiter. Meine Gliederschmerzen gehen weiter, und ich muss mal wieder Tabletten einnehmen. Nach dem Mittagessen ist wieder Einkauf. In meinem Einkaufskorb finde ich eine Tüte mit mir bis dahin unbekannten Marken. Es sind Eismarken für den Einkauf. Spontan weise ich den Beamten daraufhin. Schließlich bin ich ein ehrlicher Gefangener. Irgendjemand hat mir diese Marken also "zufällig" in den Korb gelegt. Das könnten auch die Mitarbeiter der Firma Massek gewesen sein, die mir zu meinem morgigen 61. Geburtstag ein Geschenk machen wollten. Andererseits könnte es allerdings auch eine Falle gewesen sein, um Sanktionen gegen mich verhängen zu können. Wer braucht schon ein leckeres Eis im Knast?

Am Nachmittag ist wieder Duschen angesagt. Unter der Dusche steht schon der Gefangene "Maler", der mich schon mal beim Schänzer des Abendbrots angeschwärzt hatte. Der alte Schleimer. Am Abend schaue im TV die Sendung "In der Höhle des Löwen". Ich weiß nicht genau warum, aber diese Sendereihe gefällt mir. Am heutige Tage wurde mir auch die Niederschrift zur Anhörung bei der StVollK ausgehändigt. Dieses wichtige Dokument wird jetzt auf meinen Webseiten dokumentiert und veröffentlicht. Beachten Sie auch meine Richtigstellung und weiteren Erläuterungen unter der Niederschrift: 

Richtigstellungen und Erläuterungen zur Niederschrift

Die Richterin Görlitz hat bei der Anhörung einige Schildungen etwas falsch verstanden oder nicht vollständig wieder gegeben. Dazu gehört, dass die interne Verlegung zur Schutz meiner Person nicht vom Revierbau in den Schlossbau erfolgt war, sondern genau umgekehrt. Bei der persönlichen Anhörung hat sich herausgestellt, dass die Richterin NICHT über die Vorfälle in der JVA Kislau informiert war. Daraus kann geschlossen werden, dass sich meine vielen Meldungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den Gefangenenakten befunden haben, sondern erst nachträglich hinzu gefügt wurden. Dies stellt ein schweres Dienstvergehen dar. Die Richterin Görlitz hat somit erst durch meine Schilderungen von den Vorfällen erfahren. Sie musste eine ergänzende Stellungnahme von der JVA Kislau einholen. Die JVA Kislau hat diese Stellungnahme über mehrere Wochen vorsätzlich verschleppt, so dass Ihre Entscheidung über 2/3 erst am 21. Oktober 2016 erfolgen konnte. Der 2/3 Termin(16.9.2016) war zu diesem Zeitpunkt schon über einen Monat verstrichen. Auch dies ist ein schweres Dienstvergehen. Der Beschluss wurde mir erst am 16. Oktober 2016 in der JVA Bruchsal ausgehändigt und damit einen Monat vor Endstrafe. Gegen diesen Beschluss hatte ich noch am gleichen Tage sofortige Beschwerde eingelegt. Laut Beschluss des Oberlandgerichtes Karlsruhe soll diese Beschwerde dort erst am 21. November 2016, also nach meiner regulären Entlassung eingetroffen sein. So wird im OLG-Beschluss vom 28. November 2016 als Grund für die Abweisung angeführt, dass sich eine Entscheidung über die Beschwerde erledigt hat. Ingesamt muss festgestellt werden, dass das gesamte Verfahren zu 2/3 mit einem rechtstaatlich korrekten Verfahren nichts mehr gemeint hat. Man hat verschiedene Möglichkeiten genutzt, um eine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Mein Vertrauen in den Rechtstaat ist erneut erschüttert worden. 


Tagebuch einer Gefangenschaft: 115. bis 118. Tag

http://krumme13.org/text.php?id=1343&s=read

geschrieben am 24.10.2017
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Autor K13online
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