Gefangenen-Post aus den USA: Stephen D.(4a) | |
In Cooperation Nambla/USA & K13online hatten wir zum Weihnachtsfest 2007 & 2008 & 2009 & 2010 & 2011 & 2012 eine Gefangenen-Aktion an Boylover/Girllover in amerikanische Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Wir veröffentlichen hier den 4. Brief von Stephen D. Mein lieber Dieter, herzlichen Dank für die Zusendung Deiner Grußkarte! Unglücklicher Weise wurde es mir durch die Gefängnisaufsicht nicht erlaubt, sie zu sehen. Das kam daher, dass ein Teil der Karte zugeklebt war. Alles Zugeklebte ist verboten. Die Regeln im Gefängnis können so obskur und auch so trivial sein. Aber trotzdem herzlichen Dank dafür, an mich gedacht zu haben. In diesem Jahr, erstmals seit Jahren, habe ich die von unserer Gefängnisverwaltung von Minnesota angebotenen Weihnachtskarten gekauft. Bitte entschuldige deshalb die alltägliche Natur dieser Karte, die ich für Dich mit diesem Brief zusende und übernehme meine besten Weihnachtswünsche verbunden mit einem erfolgreichem Jahr 2013. Ebenso lege ich ein Bildchen bei, das ich aus einem vorgefertigten Bildsammlung entnommen habe. Ich kann aus dem Gefängnis keinen Infobrief (Newsletter) drucken, deshalb ist das, das beste was ich tun kann. Vor einigen Monaten habe ich vielleicht erwähnt, dass ich ein Buch am Schreiben war, das im Gegensatz steht, zu dem offensichtlich legal taktischen Handbuch der Staatsanwälte in 20 amerikanischen Staaten, zum Buch „Gesellschaftliche Empfehlung für Sexualstraftäter“ (das gemacht wurde für die, die unheilbar sind). In Fall von Sexualstraftätern wurde das am Ende ihres Gefängnisaufenthaltes gemacht, offensichtlich nur um ihre Entlassung zu verhindern. Ich bin sicher, dass Du längst weißt, dass die meisten Personen, die in den USA für Sexualstrafdelikte eingesperrt werden, Pädophile sind, einschließlich BL, und dass niemals bei dieser Art Verbrechen Macht, Gewalt, oder Zwang angewandt wurde. Trotzdem sind ihre Gefängnisstrafen sehr lange. Aber genau für diejenigen mit einem vornehmlichen Sexualverbrechen oder bei jenen bei denen aus anderem Grund befürchtet wird ein weiteres Sexualverbrechen zu begehen, legen die Staatanwälte am Entlassungstag ein solches Ersuchen an den Richter für solch eine Empfehlung. Der vorgegebene Grund für dies ist die „Behandlungsnotwendigkeit“ für die vermeintlichen Sexualstraftäter, doch das wirkliche Ziel ist dabei die weitere Inhaftierung – vorbeugende Schutzhaft. Wirklich nur wenige dieser so Behandelten werden jemals freigelassen; in Minnesota wurde nur 1 von 600 solchen Sexualstraftätern wirklich entlassen, und in diesem Fall, erst nach fast 20 Jahren so genannter „Behandlung“. Vielleicht hast Du von einem Fall in England von diesem Jahr gehört, bei dem ein US-Auslieferungsantrag für Jemanden mit Sexualstrafverbrechen mit jungen Mädchen angeklagt vom Britisch Hohen Gerichtshof abgelehnt wurde. Solche Anklagen erhoben sich aus Minnesota. Diese englischen Richter notierten die gesetzlichen Empfehlungen für Sexualstraftäter und das Protokoll der Nichtentlassung. Sie stellten abschließend fest, dass dies ein Verstoß gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Individualrechte darstelle. Es ist bezeichnend, dass dieser Ansatz denjenigen ärgerlich erscheint, die nicht selbst kriminalisierte Sexualstraftäter sind. Die Empfehlungen werden unverhältnismäßig auf Pädophile angewandt, mit der Behauptung, dass Pädophilie eine „sexuelle Störung“ sei, zur vorbeugenden Verhütung durch die Kontrolle des „Triebes“, mehr Sexualverbrechen zu begehen. Genau ebendiese Sprache der sogenannten „Experten“ ein „Bedürfnis“ für die “Empfehlungen“ erklärend, ist extrem dogmatisch und genau unrichtig unheilbar. Schlechter noch: diese Überlegungen sind oftmals kaum versteckter Hass. BL werden überproportional mit solchen “Empfehlungen“ taktiert. Ich selbst stand unter dem Leid dieser Empfehlungen, nicht zuletzt stehend unter der Falschheit einer offensichtlich zweifelhaften Anschuldigung, eingeschlossen mein momentaner Schuldspruch. Mein Buch zum Thema ist nun fertig. (Originalvorlage hat 300 Seiten). Es ist jetzt im Druck. Es enthält all die vorgetragenen gängigen Lügen dieser „Empfehlungen für Sexualstraftäter“. Es steigert sich zu einem augenöffnenden Knüller. Dieser englische Gerichtshof unterstützt den Fall. Im Moment bin ich dabei auf der Such nach Möglichkeiten es als E-Buch zu veröffentlichen, mit der Absicht es dem Publikum zugängig zu machen. Jede Information, jeder Vorschlag oder Referenzen die Du machen kannst in dieser Hinsicht werden dankbar angenommen. Du kannst gerne auf der K13 Webseite auf dieses Buch hinweisen. Es fehlt noch der Buchtitel, doch du kannst den Autor als „xxxxxxx“ bezeichnen. Um dieses Pseudonym zu schützen, benutze bitte nicht meinen Namen im Zusammenhang mit dem Buch. Es ist wichtig, dass potentielle Leser nicht verprellt werden, durch persönliche Mißcharakteristik meiner Person, die möglicherweise über mich veröffentlicht werden, mit der Absicht, das Buch zu diskreditieren. Wenn Du mehr Fakten noch über das Buch haben willst, zögere nicht mich zu fragen. Herzlichen Dank nochmals für die Zusendung des Ausdrucks der K-13 Webseite, als Du meinen Fall gebracht hast. Unglücklicher Weise hat das US-Gericht meinen Fall auf später vertagt, erlaubend, dass das unrichtige Urteil Bestand hat. Trotzdem gelobe ich, wann und wie immer es möglich ist, den Kampf aufzunehmen, für meine gerechte Entlastung. Ich habe eine kleine Freude durch den K-13 Ausdruck dieser Tage, obgleich ich kein Deutsch verstehe. Wenn es Dir/Ihnen möglich ist, dann sende mir weitere K-13 Ausdrucke der laufenden Seiten zu, von denen Du glaubst, dass sie interessant für mich sein könnten. Das einzige diesbezügliche Verbot hier ist ohne Nuditäten. Ich würde nicht erwarten, dass Ihre Seite (also die Homepage K13) einige enthält. Wenn Du beim nächsten mal eine sofort Übersetzung mit Google der Seiten ins Englische machen könntest, dann wäre das viel besser, doch ich bin auch schon glücklich mit einer deutschen Version über irgendein Ereignis. Herzlichen Dank und in Solidarität Stephen D. Gefangenen-Post aus den USA: Stephen D.(4) http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=993&s=read ------------------------------------------------- K13online Anmerkungen Wir werden Stephen D. erneut antworten und eine engliche Google-Übersetzung des Nambla-Weihnachts-News mit kompletter Startseite beilegen. In der Hoffnung, dass Ihm diese Anlage auch ausgehändigt wird. Die gesandte Weihnachtskarte, die Ihm nur verklebt ausgehändigt wurde, hat im Innenteil die K13online-Visitenkarte enthalten. Nicht selten müssen die US-Gefangenen mit solch verklebten Schikanen leben. Ob sich das Buch-Projekt von Stephen D. unter Mithilfe von K13online verwirklichen läßt, hängt natürlich maßgeblich vom Verhalten der US-Justizvollzugsanstalt ab. Es ist nicht auszuschließen, dass solche Post an uns nicht die Anstalt verläßt. Dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, und wir müssen auf seine Entlassung warten - wann immer dies sein wird. Wir bewundern Stephen D. für sein Durchhaltevermögen und seinen Kampfgeist. Andere Boylover wären sicherlich schon an seiner Situation zerbrochen. Deshalb helft auch Ihr mit, den gleichgesinnten Freunden in den USA Mut und Hoffnung zu geben. Gerade die Weihnachtszeit ist für die Gefangenen sehr schwierig. Schreibt den Boylovern - und wenn es nur eine Karte ist, denn dann wissen diese Menschen, dass jemand da "Draußen" an Sie denkt... |
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geschrieben von K13online am 19.12.2012 - ID: 995 - 2710 mal gelesen |
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