StA Pforzheim: Verfahrenseinstellung gegen Pädoleaks
A b s c h r i f t(Auszüge)

Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim

Pforzheim, den 23.11.2010



Ermittlungsverfahren gegen Peter Hartmann & Hakan Karaboga

wegen Beleidigung


Sehr geehrter Herr Gieseking,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 22.11.2010 folgende Entschei­dung getroffen:

1. zu Peter Hartmann
2. zu Hakan Karaboga


Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.


Gründe:

Die Einstellung erfolgt mangels hinreichenden Tatverdachts.

Zwischen dem 09.08.2009 und dem 18.08.2009 hat ein unbekannter Täter bei dem US-amerika­nischen Domainanbieter "Domainsite.com" die Domain www.dieter-gieseking.info ohne Einver­ständnis des Anzeigeerstalters registrieren lassen. Am 31.08.2009 zog die Internetseite um zum türkischen Domainanbieter "MediaOn karaboga Net Group.int", sie wurde umbenannt in "pa­edoleaks". Im Impressum der Seite werden jeweils ohne Einwilligung des Geschädigten des­sen reale Wohnanschrift mit Wegbeschreibung aufgeführt, sowie Lichtbilder des Geschädigten verwendet. Weiter wird dort in einem Bericht über den Geschädigten bemerkt, er habe die Orga­nisation "krumme 13" gegründet, deren Ziel die Straffreiheit des sexuellen Missbrauchs von Kin­der sei "oder anders ausgedrückt: man wollte straffrei Kinder vergewaltigen dürfen". Weiter werde wahrheitswidrig behauptet, der Geschädigte habe Spenden, die er für eine Verfassungsbe­schwerde von Sympathisanten erhalten habe, für eine Fahrt nach Berlin "verschleudert". Schließlich werde ein Brief des Geschädigten von 1993 und ein weiterer Brief von XXXXXX an den Geschädigten von 1994 veröffentlicht, sie seien offensichtlich aus Ermittlungs- oder Gerichtsak­ten gestohlen worden. In einem weiteren Bericht mit dem Titel: "Dieter Gieseking als Kinder­schänder überführt" wird folgende Passage aus dem Brief XXXXXXX zitiert: "Ich könnte aber zwei oder drei Jungen aus Polen mitbringen. Keine Heimkinder, sondern aus ganz normalen Fa­milien, die ich kenne ... Du und die Gleichgesinnten müßt mir dann nur sagen, welche Wünsche ihr habt und was ihr erwartet - ich kriege das schon hin." Der unbekannte Täter schrieb daraufhin, der Brief offenbare schlimmes, nämlich die Planung von Vergewaltigungen polnischer Kinder.

Die Internetseite "paedoleaks" ist mittlerweile nicht mehr im Internet zu finden.

Der Täter ist nicht zu ermitteln. Beim Beschuldigten Peter Hartmann handelt es sich um eine nichtexistente Person, die niemals unter der angeführten Adresse gemeldet war. Der Beschuldig­te Hakan Karaboga ist demgegenüber der Geschäftsführer der Firma mediaon.de mit Sitz in Frankfurt. Diese Firma weist indessen keine rechtliche Verbindung zu dem oben angeführten tür­kischen Domainanbieter MediaOn karaboga Net Grup auf. Demgemäß besteht hinsichtlich des Beschuldigten Hakan Karaboga kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung.

Weitere Ermittlungsansätze, insbesondere Rechtshilfeersuchen zur Ermittlung des Rechnungs­empfängers des türkischen Domainanbieters sind nicht verhältnismäßig und versprechen keinen Erfolg. Dabei sind bereits die Erfolgsaussichten sehr vage, da es angesichts der durch die Ermitt­lungen des Geschädigten aufgezeigten konspirativen Vorgehensweise dieses Domainanbietes äußerst fraglich erscheint, dass der Ersteller der Internetseite dort seine wahre Identität angibt. Schließlich wird gerade damit geworben, dass die Bezahlung auch durch Bareinzahlung oder mittels Bargeld in einem Briefumschlag erfolgen kann. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Internetseite mittlerweile nicht mehr im Netz ist.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.


Beschwerdebelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Gene­ralstaatsanwaltschaft Karlsruhe erheben.

Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim einge­legt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwalt
(Unterschrift)


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Staatsanwaltschaft(StA) Pforzheim stellt Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber(Täter) des früheren Pädophilen-Prangers Pädoleaks ein - vom 25.11.2010
Kriminalität: Mutmaßlicher Täter konnte wegen nicht eingeleitetes Rechtshilfeersuchen in die Türkei hinsichtlich des Domainanbieters & Webhosters MediaOn nicht ermittelt werden
Die K13online Redaktion(Gieseking) hatte am 11. September 2009 beim Bundeskriminalamt(BKA) Strafantrag gegen einen unbekannten Inhaber der Webseite "pädoleaks" erstattet. Nach über einem Jahr Ermittlungen hat die StA Pforzheim das Verfahren nun eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Ein Rechtshilfeersuchen an die türkische Polizei wurde von der Behörde leider nicht eingeleitet. Diese Verfahrenseinstellung bedeutet allerdings keinen zukünftigen Freibrief für den Täter. Die Strafverfolgung wird unverzüglich fortgeführt, wenn neue Straftaten folgen sollten...
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geschrieben von K13online am 25.11.2010 - ID: 863 - 3710 mal gelesen Drucken

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