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Text - Hellweger Anzeiger: Freispruch für den Pädophilen |
Freispruch für den Pädophilen
Nach Kündigung der Mietwohnung verbucht Ex-Unnaer juristisch Erfolg
Unna. Der als Pädophiler aus der Gartenvorstadt bekannt gewordene Mann ist vom Vorwurf, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben, freigesprochen worden.
Von Carsten Fischer
Das Oberlandesgericht Koblenz wertete den im Internet veröffentlichen Erfahrungsbericht eines Jungen nicht als pornografisch, wie ein
Gerichtssprecher gestern auf Anfrage erklärte.
Durch den Beschluss vom 28. September sind frühere Urteile des Amts- und Landgerichts Trier gegen den 49 Jahre alten Betreiber der Internetseite sowie einen Mitangeklagten aufgehoben. Nach je zwei Entscheidungen im
Berufungs- und im Revisionsverfahren steht fest: Der Pädophile muss keine einjährige Haftstrafe antreten, wie das Landgericht Koblenz zuletzt
geurteilt hatte. Die Kosten beider Revisionsverfahren muss die Staatskasse
tragen.
Nach Auffassung des 2. OLG-Strafsenats handelt es sich bei dem Erfahrungsbericht, der dem OLG erstmals in vollständiger Fassung vorlag,
nicht um eine pornografische Schrift. Der überwiegende Teil des Berichts schildere die Entwicklung der persönlichen Beziehung zu zwei erwachsenen Männern. Sexuelle Handlungen würden zurückhaltend und nüchtern beschrieben, so der Gerichtssprecher. In erster Linie gehe es um die Schilderung einer Liebesbeziehung.
Monatelang hatte der Angeklagte in Unna um seine Mietwohnung gekämpft. Das Unternehmen UKBS hatte ihm gekündigt, weil es den Mietfrieden durch die
Lobbyarbeit für die Legalisierung von Sex mit Kindern gestört sah. Im August verließ der Pädophile seine Unnaer Wohnung unter dem Eindruck einer bevorstehenden Zwangsräumung.
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