TV-Trier: Hart an der Grenze zum Spektakel
Hart an der Grenze zum Spektakel

TRIER. Keine Chance auch in der zweiten Instanz: Die kleine Strafkammer des Landgerichts bestätigte das Urteil des Amtsgerichts über die bekennenden Pädophilen Dieter Gieseking und Ilja S.. Vorausgegangen war ein Verfahren, wie es das Trierer Landgericht selten erlebt hat.

Von unserem Redakteur
DIETER LINTZ

Berufung erfolglos: Ilja S. (links) und Dieter Gieseking unterlagen auch in zweiter Instanz.Foto: Friedemann Vetter

Richter Gernot Kieselbach war noch bei der Verlesung des erstinstanzlichen Urteils, da ereilte ihn der erste Antrag der Verteidigung: Die rechtliche Wertung solle nicht verlesen werden, "um eine Beeinflussung der Schöffen zu vermeiden". Es war die erste in einer schier endlosen Reihe von Interventionen aus der Verteidiger-Bank, die meist Beratungspausen zur Folge hatten.
In der Sache gab es wenig Neues: Der Richter verlas erneut den "Erlebnisbericht" aus einer von Ilja S. zusammengestellten Dateien-Sammlung zum Thema Pädophilie, der im Rahmen der Homepage von Giesekings Verein "Krumme 13" im Internet veröffentlicht worden war und den Vorwurf der Kinder-Pornographie begründet hatte.

Ilja S. antwortete mit einer 30-minütigen Erklärung, die, gespickt mit Auszügen aus Strafrechtskommentaren, belegen sollte, dass der Text, rückblickend die ersten sexuellen Erfahrungen eines 11-jährigen Jungen mit einem erwachsenen Mann schildernd, keineswegs pornographisch sei. So wie es negative Erlebnisberichte gebe, müsse es auch möglich sein, solche sexuellen Kontakte als positive Erfahrung zu schildern. Zu weiteren Aussagen, so teilte sein Anwalt mit, sei er nicht bereit.

Gieseking schloss sich den Ausführungen an, schob aber trotz anwaltlicher Begütigungsversuche heftige Attacken gegen das "skandalöse Unrechtsurteil der Amtsrichterin" nach, der er "vorsätzliche Rechtsbeugung" attestierte.

Danach nahm ein mehrstündiges Verfahrens-Pingpong zwischen Verteidigung und Gericht seinen Lauf. Die aus München angereisten Rechtsanwälte Claus Pinkerneil und Leonhard Graßmann bombardierten das Gericht mit Beweisanträgen. Überraschend bot man an, den Autor des inkriminierten Berichts als Zeugen zu hören - die mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzte Kammer lehnte es als "irrelevant" ab. Dann wollte man einen Pressevertreter als Zeugen über Gespräche auf dem Gerichtsflur hören - das Gericht blockte ab.

Als einer der Anwälte begann, hundert Seiten Auszüge aus dem Internet zu verlesen, packte Richter Kieselbach seinerseits in die Trickkiste des Verfahrensrechts: Zunächst wurde es den Angeklagten aufgegeben, das Material schriftlich einzureichen, dann wurden die säuberlich kopierten Seiten ohne viel Federlesens als "für das Verfahren bedeutungslos" eingestuft und ad acta gelegt.

Nach der achten Unterbrechung stand der Prozess hart am Rand des Spektakels. Aber welche Anträge auch immer kamen: Keiner fand Gnade vor den Augen der Kammer. Zwischendurch wurden zwei Zeugen verhört, ohne dass ihre Aussagen neue Aspekte erbracht hätten. So sah es nach viereinhalb Stunden danach aus, als ginge der Prozess plangemäß zu Ende. Doch als der Richter die Anwälte zum Plädoyer bat, gab es eine unerwartete Wendung: Beide legten ihr Mandat nieder, entledigten sich demonstrativ ihrer Roben und nahmen im Zuschauerraum Platz. Das Verfahren entspreche "nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen", erklärten sie später gegenüber der Presse. Die Angeklagten, die nicht sonderlich überrascht schienen, forderten nun die Aussetzung des Verfahrens, seien sie doch nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen.

Verfahrens-Ende ohne Verteidiger

Das aber half ihnen wenig. Weil die Staatsanwaltschaft ihre eigene Berufung kurz zuvor zurückgezogen hatte, drohte den Angeklagten maximal die Strafe der ersten Instanz, also acht Monate ohne Bewährung für Gieseking, sechs Monate mit Bewährung für Ilja S. Bei einem solch niedrigen Strafmaß schreibt die Strafprozessordnung aber keinen Anwalt vor. So setzte das Gericht das Verfahren kurzerhand ohne Verteidiger-Plädoyers fort. Staatsanwalt Albrecht sprach von einer "Provokation der Justiz", für die die Angeklagten in erster Instanz "die angemessene Reaktion erhalten" hätten. Es sei keine Einsicht zu erkennen. Im Gegenzug nutzte Ilja S. sein Schlusswort, um der Justiz den "Missbrauch des Strafrechts zur Unterdrückung einer sexuellen Minderheit" vorzuwerfen.

Das Urteil wurde zur Demonstration: Richter Kieselbach wies die Berufung ab und stellte sich in deutlichen Worten vor die Amtsrichterin, deren Urteilsbegründung ("ein gutes Urteil") aus erster Instanz er wörtlich übernahm. Die Revisionssicherheit des Spruchs werden die Verteidiger fraglos auf den Prüfstand stellen.

Trier, 30.09.2003

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geschrieben von K13-Online am 23.07.2004 - ID: 198 - 2339 mal gelesen Drucken

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