Stellungnahmen
zu den Anträgen der Genossen Spohn(KV) / Strasdeit(LV) &
BAG.queer(Günther/Lippe) auf Parteiausschluss von Dieter
Gieseking aus der Partei Die LINKE
Gemäß
§ 4(4) der Bundesschiedsordnung[§ 3(4) Bundessatzung] i.
V. m. § 5(4)[§ 41] der Landessatzung Baden-Württemberg
sowie den §§ 6(1a) & 11(1) ff. beantrage ich, die
Anträge als unbegründet abzuweisen. Hilfsweise wird
beantragt, die zwei Anträge zu einem Verfahren zu verbinden.
Begründung
In § 6 Absatz 1a –
Rechte und Pflichten der Mitglieder – heißt es wie folgt:
Jedes Mitglied hat das
Recht, im Rahmen der Bundes- und Landessatzung und der beschlossenen
Geschäftsordnung a) an der Meinungs- und Willensbildung
mitzuwirken, sich über alle Parteiangelegenheiten zu
informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen.
In § 11 Absatz 1 –
Gleichstellung – heißt es wie folgt:
Die Förderung der
Gleichstellung der Mitglieder und die Verhinderung jeglicher Art von
Diskriminierung bilden ein Grundprinzip des politischen Wirkens der
Partei. Jeder direkten oder indirekten Diskriminierung oder
Ausgrenzung ist durch alle Parteimitglieder entschieden zu begegnen.
I.
Vorwort und Richtigstellungen
In den Anträgen der
Genossen Spohn/Strasdeit & BAG.queer befinden sich einige
sachlich-grundsätzliche Falschdarstellungen, die ich hier
richtig stellen möchte:
Zwischen meinen
Freizeit-Aktivitäten & Positionen als Verantwortlicher der
K13online Redaktion und meiner Privatperson als einfaches Mitglied
in der Partei Die LINKE bestehen erhebliche Unterschiede. Zu keinem
Zeitpunkt habe ich mich als Parteimitglied oder im Namen der Partei
zum Thema der Pädophilie öffentlich geäußert
oder sogar diesbezügliche Forderungen/Anträge aufgestellt.
Meine Tätigkeit als freier Journalist bei K13online ist
unabhängig von meiner persönlichen Parteimitgliedschaft.
In der politischen Landschaft ist es durchaus üblich, dass man
Mitglied einer Partei ist und gleichzeitig auch eine andere Funktion
ausübt.
Die ehemalige Selbsthilfegruppe
bzw. der Gefangenenhilfeverein „Krumme13“ existiert seid
etwa Ende 2003 nicht mehr. Seid
dem gibt es nur noch die interaktiven Redaktions-Webseiten K13online
zur Berichterstattung und Information zu den Themen der Pädophilie,
Päderastie und nahen Homosexualität. Auch die K13online
vertritt lediglich noch Positionen und stellt keine politischen
Forderungen zu diesem Themenkomplex mehr auf.
Mir
geht es bei der Thematisierung in erster Linie um die Einhaltung der
Menschenrechte für Pädophile. Eine innerparteiliche
Auseinandersetzung mit den Menschenrechten für sexuelle
Randgruppen ist aus meiner Sicht dringend geboten. Mit beiden
Ausschlussanträgen soll diese Debatte verhindert werden. Dies
stellt nach meiner Meinung einen Missbrauch der Parteistatuten dar.
Die Möglichkeit, ein Mitglied der Partei auszuschließen,
ist nicht dazu da, um inhaltliche Kontroversen zu lösen. Der
Geist in der Formulierung der Anträge offenbart eine Gesinnung,
die
zutiefst undemokratisch und für eine moderne LINKE
nicht angemessen ist.
II.
Zum Inhalt der Anträge
Der Grund für meinen
Eintritt in die Partei Die LINKE ist bei Weitem nicht nur auf mein
Themenschwerpunkt der Pädophilen-Thematik beschränkt. Wohl
jedes Mitglied der LINKEN hat Schwerpunktthemen, welche er in die
innerparteiliche Debatte einbringen und diskutieren möchte. Ich
stimme mit allen wesentlichen Programmatischen-Eckpunkten der Partei
überein. Insbesondere hebe ich an dieser Stelle auch den Schutz
vor dem Abbau der Grund- und Menschenrechte hervor. Dabei geht es
u.a. auch um die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, heimliche
Online-Durchsuchung(BKA-Gesetz) und Einschränkung der
Meinungsfreiheit. Ebenso geht es mir um den Erhalt des Sozialstaates
bzw. soziale Ungerechtigkeiten hinsichtlich Hartz4.
Die Programmatischen-Eckpunkte
der Partei Die LINKE beinhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine spezifischen Positionen zum Thema der Pädophilie. Weder
die Eckpunkte noch die Bundes-oder Landessatzung verbieten die
Thematisierung dieses Themas. Eine Mitgliedschaft in der Partei darf
nicht davon abhängig gemacht werden, welche sexuelle Identität,
Orientierung oder Neigung das jeweilige Mitglied hat. Aus der
fehlenden Aufzählung der Pädophilie in Punkt 5 der
Eckpunkte kann nicht automatisch geschlossen werden, dass für
das Thema oder für betroffene
Einzelpersonen in der Partei
kein Platz sei.
In Punkt 4 der Eckpunkte
fordert die Partei einen besonderen Rechtsschutz von Kindern vor
allgemein definierter Gewalt. Dieser Forderung stimme ich
uneingeschränkt zu.
Die Problematik der
Kinderpornografie, Kinderprostitution und des tatsächlichen
sexuellen Missbrauches gegen die Selbstbestimmung von Kindern &
Jugendlichen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Eine
abschließende Bewertung von Pro oder Kontra Pädophilie
kann hier auch nicht vorgenommen werden. Die Diskussion und
politische Debatte um diesen Themenkomplex ist auf der Grundlage von
fundierten sexualwissenschaftlichen Studien innerhalb der Gremien
und Mitgliedschaft zu führen. Das Tabu sollte aufgelöst
werden und eine Ausgrenzung darf nicht stattfinden.
Aus
den Antragsanlagen der BAG.queer geht in einer eMail-Anfrage hervor,
dass sich ein angeblicher „Kinderschutzverein“ mit dem
Namen „Carechild“ an die Queer und wohl auch an die
Landesgeschäftsstelle der LINKEN in Stuttgart gewandt hat. Ich
möchte hier klarstellen, dass es sich bei diesem Verein mit
seinem Vorsitzenden Gabriel Gawlik NICHT um keinen Kinderschutzverein
handelt, sondern um einen Pädophilien-Jäger Verein.
Seriöse Kinderschutzvereine ordnen diesen
Verein mit seinen fanatischen Ansichten ins rechtsextremistische
Lager ein und haben sich weitgehend von deren menschenrechtswidrigen
Machenschaften distanziert. Das linke whk e.V. als Herausgeber der
schwul-lesbischen Zeitschrift Gigi hatte den „Verein“ in
einem Artikel als „dubiose Kinderschützersekte“
bezeichnet und bekam in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf
Recht(siehe Anlage).
III.
Zusammenfassung und Schlusswort
Aus
den obigen Darstellungen der Sachverhalte kann ich keinen Verstoß
gegen die Programmatischen Eckpunkte sowie ein parteischädigendes
Verhalten meiner Person feststellen. Im Gegenteil, ich bin der
Meinung, dass ich mein über viele Jahre erworbenes Fachwissen
konstruktiv in die politische Debatte einbringen und damit zu einer
modernen Sexualpolitik beitragen kann. Berücksichtigt man auch
die Schätzungen von Prof. Dr. Beier an der Berliner Charite von
etwa 200.000 pädophil-liebenden Menschen in Deutschland so
stellt diese hohe Zahl auch potenzielle Wählerstimmen dar. Es
ist bisher nicht erwiesen, dass es der Partei einen Schaden zufügen
würde, wenn sie sich mit dem gesamten Themenkomplex der
Pädophilie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern befassen
würde Weder die BAG.queer noch die Genossen Spohn/Strasdeit
haben für diese besorgte Vermutung einen konkreten Beweis
vorgelegt. Forderungen zur Abschaffung des Sexualstrafrechts, wie
sie von Teilen der Grünen in den 80-iger Jahren gestellt wurden,
werden von mir weder als Parteimitglied noch bei K13online erhoben.
Eine
Differenzierung auf der Grundlage der Bürgerrechte ist jedoch
dringend notwenig. Die von den Antragstellern befürchten Ängste
zur Parteischädigung sind reine Spekulation. Ein vermuteter
Schadenseintritt ist nicht nachgewiesen.
Die
Antragsteller Spohn/Strasdeit räumen die Bereitschaft zum
innerparteilichen Dialog über den gesamten Themenkomplex ein.
Beide Genossen vertreten zwar
gegensätzliche
Positionen, aber Diskussionen dazu haben bisher nicht stattgefunden.
Es ist an der Zeit, dass diese politische Debatte auf allen
Parteiebenen geführt wird. Soweit die BAG.queer SprecherInnen
meine Berichterstattungen auf den K13online Seiten kritisieren,
bleibt festzustellen, dass ich als freier Journalist über alle
Ereignisse in der Queer neutral, objektiv und korrekt berichtet habe.
Meine teilweise auch kritischen Kommentare sind legitim und fair. Als
Online-Redakteur nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung
war. Dies trifft auch auf das News zum BAG.queer Seminar zu.
Die notwendigen Voraussetzungen
für einen Parteiausschluss sind somit nicht vorhanden. Bei einer
mündlichen Verhandlung werde ich ggf. einen weiteren Vortrag
halten, Stellung beziehen und Fragen der Schiedskommission sowie der
Antragsteller beantworten.
Dieter Gieseking