Spendenaufruf für Loving Boys beim BVerfG
Liebe BesucherInnen, liebe FrendeInnen!

Wir bedanken uns bei allen Geld- und Sachspendern für die bisherige Unterstützung im Gerichtsverfahren um das wissenschaftliche Werk von Dr. Edward Brongersma - Loving Boys.

Für die Beschwerde beim höchsten Deutschen Gericht - Bundesverfassungsgericht - gegen den Unrechtsbeschluss des Oberlandesgerichts Hamburg(AG Hamburg-Altona) rufen wir hiermit zu Spenden für das Anwaltshonorar von Ra Grassmann/München auf.

In der Verfassungsbeschwerde geht es um das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Weiterhin geht es um das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG.

Die Beschwerde mit ausführlicher Begründung durch unseren Rechtsanwalt wurde dem BVerfG zum 20.12.2006 vorgelegt. Der formelle Ablauf sieht eine Vorprüfung des Gerichtes vor. Wird die Beschwerde als begründet angenonmmen ist das Verfahren eröffnet und es wird zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem BVerfG in Karlsruhe kommen.

Bevor ein Rechtsfall auf diese höchst gerichtliche Ebene gelangen kann muss der Instanzenweg ausgeschöpft sein. In unserem Fall war die 1. Instanz das AG Hamburg, die 2. Instanz der Berufung vor dem Landgericht Hamburg wurde übersprungen, die 3. Instanz war das Oberlandesgericht Hamburg in der Revision. Der Bundesgerichtshof(BGH) wäre nur dann die 3. Instanz gewesen, wenn die 1. Instanz beim LG Hamburg gewesen wäre. Wir gehen davon aus, dass der BGH anders entschieden hätte wie die Hamburger Richter. Dieser Justizskandal bezieht sich also nur auf das Bundesland Hamburg.

Wir sind mit unserem Rechtsanwalt und weiteren Rechtsexperten der festen Überzeugung, dass wir vor dem BVerfG obsiegen werden. Es geht auch in diesem Verfahren nicht nur um K13online, sondern eine solche Fehlentscheidung Deutscher AG und OLG hätte weitreichende negative Folgen. In anderen Fällen könnten andere Gerichte sich auf diese Unrechtsurteile berufen. Auch dies muss durch die Beschwerde unbedingt verhindert werden. Der Beschluss des OLG Hamburg zum Begriff des "Anpreisens" darf keine endgültige Rechtsgültigkeit erlangen.

Dieser gerichtliche Kampf liegt somit im Interesse aller Pädophilen/Päderasten/Homophilen und aller Menschen, die sich für Gerechtigkeit, Humanität, Bürger- und Menschenrechte einsetzen. Natürlich hätten wir es viel einfacher haben können. Der damalige Strafbefehl wäre einfach bezahlt worden und Ende. Damit hätten wir eine "Straftat" anerkannt, die nach den Strafrechtskommentaren/Literatur keine ist. Oder in diesem Stadium jetzt aufzugeben wäre genauso ineffektiv. K13online zieht also bisher erstmalig als pädophile Online-Redaktion mit einer Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht.

Damit wir dieses Verfahren erfolgreich abschließen können bitten wir um Eure finanzielle Unterstützung !!!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking(V.i.S.d.P.)
K13online Redaktionsteam
geschrieben von K13online am 03.03.2007 - ID: 482 - 3602 mal gelesen Drucken

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