"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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Text - CareChild: Antrag auf Entzug Gemeinnützigkeit
A b s c h r i f t - vorab per Fax

Finanzamt Münster-Innenstadt
Münzstr. 10
48143 Münster

3. Januar 2010


Betreff: Antrag auf Entzug der Gemeinnützigkeit gemäß § 52 ff. Abgabenordnung(AO)
Bezug: Vereinsregistereintrag Amtsgericht Münster Nr. 3858 CareChild


Sehr geehrte Damen und Herren !

Der Verein “CareChild” ist beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister eingetragen. Gegenwärtig läuft ein Auskunftsersuchen zur Mitteilung eines vollständigen Auszuges aus dem Vereinsregister.

Die am 1. April 2009 gegründete Aktionsgruppe “STOPPT CareChild” hat Kenntnis davon erhalten, dass die Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß § 52 AO nicht mehr vorliegen. Der Unterzeichner beantragt im Namen der Aktionsgruppe, dem Verein “CareChild” den Status einer gemeinnützigen und mildtätigen Körperschaft zu entziehen. Gleichzeitig wird die Prüfung der gesamten Vereinsgeschäfte durch Einsichtnahme aller Vereinsunterlagen durch das Finanzamt Münster beantragt.

Eine ausführliche Begründung dieses Antrages erfolgt in einem separaten Schriftsatz. Der Begründung werden umfangreiche Beweismittel für diesen Antrag beigefügt. Einen ersten Teil legen wir bereits heute bei. Zur weiteren Begründung wird der Auszug aus dem Vereinsregister abgewartet werden.

Der Verein “CareChild” verfügt über kein Spendensiegel der DZI(Deutsches Zentralistitut für soziale Fragen). Auf der Webseite dieses Vereins wird die Verwendung von Spendengeldern nicht offengelegt. Eine gegen die Satzung gerichtete missbräuchliche Verwendung von Spendengeldern sowie gegen die Satzung gerichteten Aktivitäten werden im Laufe der obigen Verfahren genau zu prüfen sein.

Zur weiteren Bearbeitung und Zusendung der ausführlichen Begründung wird um Eingangsbestätigung dieses Antrages sowie um Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Unterzeichner gerne zur Verfügung.

Alle aufgeführten Verfahren und die Antwortschreiben des Antragsgegners “CareChild” sowie Entscheidungen des Amtsgerichtes & Finanzamt Münster werden auf den K13online Redaktions-Webseiten öffentlich publiziert.

Mit freundlichen Grüßen
Aktionsgruppe STOPPT CareChild

Anlagen


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Abgabenordnung(AO): § 52 Gemeinnützige Zwecke
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__52.html

Lesen Sie dazu auch das K13-News im folgenden Link hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1557
geschrieben am 03.01.2010
gelesen 4371
Autor K13online
Seiten: 1
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