Transkription des NRZ Artikels
Perverse E-Mails
KRIMINALITÄT / Mülheimer bald vor Gericht.
Vereine, die gegen Kinderpornographie im Internet kämpfen, warnen vor einem 57-jährigen verheirateten Mülheimer, der via E-Mail an einen wachsenden Personenkreis eindeutig perverse Texte und Bilder zusenden und zu Sex mit Kindern aufrufen soll. Der Akademiker sehe sich offenbar als Kämpfer für eine gerechte Sache, denn ursprünglich habe er die Mails nur an Polizei, Staatsanwaltschaft und die Mülheimer Bundestagsabgeordneten gesandt. Mit äußerst drastischen, aber auch herabwürdigenden Formulierungen habe er für die Freigabe der Knabenliebe geworben. Der mehrfach wegen Beleidigung und Pornographieverbreitung Vorbestrafte steht bald wieder vor Gericht.
Perverse E-Mails. Ein Akademiker wirbt für Sex mit Knaben – und informiert sogar die Polizei darüber.
Versagt die Justiz?
Kriminalität/ einem Mülheimer wird vorgeworfen, Sex mit Kindern zu propagieren.
Seit Jahren schon provoziere der 57-Jährige mit der Zustellung eindeutig pornographischer Darstellungen nach Informationen der NRZ die Polizei, habe sie zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen eingeladen. Kein anderer Tatverdächtiger habe wohl so sehr die polizeiliche Energie gebunden wie er. Der Vorgang fülle mehrere Ordner, die Inhalte seines Computers seien ausgewertet, mehrere Verfahren initiiert worden.
G…k, der in Münster die Organisation "C…d" leitet, hat "in den vergangenen Wochen über 20 E-Mails des Mülheimers erhalten", die er an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Im Anhang enthielten sie, so G…k, Fotos von Kindern, die dort in eindeutigen Posen abgelichtet waren. Der Absender habe angekündigt: "Ich werde auch in Zukunft nicht von dem Versuch ablassen, Sie durch hübsche Knaben zu verführen." In vielen Formulierungen werde direkt oder indirekt zu Kindersex aufgerufen. Bereits so ein Aufruf ist strafbar.
In einer anderen Mail habe er versichert, dass er zu Sex mit Knaben bereit sei. Hinweise auf aktiven Kindesmissbrauch liegen nach NRZ - Informationen nicht vor. "Aber wenn jemand mit einer solchen Aggressivität die Freigabe von Kindersex fordert, ist die Gefahr groß, dass er einen sexuellen Missbrauch auch in die Tat umsetzt", meint G…s, der in Viersen eine Initiative gegen Kindesmissbrauch gegründet hat und wie weitere Gruppen in anderen Städten regelmäßig mit perverser Post belästigt wird. B…s und G...k werfen Polizei und Justiz Untätigkeit vor. "Es ist mir absolut unverständlich, dass sich so jemand noch auf freiem Fuß befindet und immer noch seinen Computer hat."
Zum Sachstand schweigt die Duisburger Staatsanwaltschaft. "Wir werden uns an dem Kesseltreiben gegen den Mann nicht beteiligen", sagte Sprecherin G…l. Auch die Abbildung der nackten Kinder will sie nicht überbewerten. Nach anderen Informationen soll eine schärfere Bestrafung bislang an den juristischen Tricks des Beschuldigten gescheitert sein, so dass er triumphierend die Justiz verhöhnen könne.
Die Strafe für Besitz oder Weitergabe von Kinderpornos: bis zu einem Jahr Haft. (stt)
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