"Jede Liebe ist Liebe - Heinz Birken(Heinrich Eichen)
  Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Suchen
Statistik
Datum: 14.08.2019
Zeit: 00:21:17

Online: 47
Besucher: 18213851
Besucher heute: 274
Seitenaufrufe: 141244503
Seitenaufrufe heute: 2212

Termine

Leider sind keine kommenden Ereignisse im Kalender vorhanden.

weitere Termine

Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Suchen
    Kalender
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Aktuelle Texte
1. Der pädosexuelle Komplex (Angelo Leopardi) (22581)
2. Bildergalerie: Impressionen Lichterfest 2019 (265)
3. Der große Kamerad (Meier-Jobst) (188)
4. Bildergalerie: Impressionen Rheinufer Bonn (335)
5. Bildergalerie 1+2: Michael Jackson Bundeskunsthalle (300)
6. Womit habe ich das verdient? (DVD) (361)
7. La Mala Educacon - Schlechte Erziehung(DVD) (4709)
8. K13online Video-Clip (1): Petition Tour41 (622)
9. Nur das Leben war dann anders (Dominik Riedo) (3787)
10. Bildergalerie & Impressionen: Zirkus GLOBULINI (474)
Aktuelle Links
1. Marthijn Uittenbogaard (NL-Aktivist) (1168)
2. Ketzerschriften.net (Weblog) (5295)
3. Pädoseite.home.blog (347)
4. Prävention Pädophile: Schutzengel Neli Heiliger (156)
5. Deutsches Jungsforum (13187)
6. CMV-Laservision(gesperrt) (4521)
7. ITP-Arcados (Infos zur Pädophilie) (8811)
8. Verband für Bürgerrechte und Objektivismus (VBO) (4795)
9. Wikipedia: Krumme13/K13online (3579)
10. Int. BOYLOVE-Day (IBLD) (5119)


Text - BVerfG zur Dienstaufsichtsbeschwerde
A b s c h r i f t

Bundesverfassungsgericht
Erster Senat - Präsidialrätin
Postfach 1771
76006 Karlsruhe


05.05.2010



Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 931/09
Ihr (Telefax-)schreiben vom 14. April 2010



Sehr geehrter Herr Gieseking,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, nicht möglich ist, alle Zuschriften selbst zu beantworten. Ihr Schreiben hat dem für das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 931/09 zuständig gewesenen Berichterstatter vorgelegen. Ich bin beaufttragt, Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Sie erwarten ein Tätigwerden des Präsidenten im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren. Der Präsident ist im Rahmen der Geschäftsverteilung Vorsitender des Zweiten Senats und damit nicht Mitglied der für das vorliegende Verfassungsbeschwerdeverfahren zuständig gewesenen 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Er kann daher keinen Einfluss auf deren Entscheidungstätigkeit nehmen und Ihr Schreiben zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 931/09 weder überprüfen noch eine Stellungnahme hierzu abgeben.

Auch kann Ihnen keine nähere Begründung für den Nichtannehmebeschluss vom 18. März 2010 gegeben werden. Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde kann ohne Begründung erfolgen(vgl. § 93d. Abs. 1 Satz 3 BVerfGG). Dies dient der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts. Dem Beschluss keine Gründe anzufügen, ist Teil der Entscheidung der Kammer, sodass eine nähere Begründung dem Kammerbeschluss zuwiderlaufen würde.

Weiter erheben Sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "die wissenschaftlichen Mitarbeiter/richterlichen Berichterstatter der 1. Kammer des Ersten Senats". Hierzu werden Sie darauf hingewiesen, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter keinerlei nach Außen gerichtete Kompetenz haben. Sie unterstützen lediglich die Richter, denen sie zugewiesen sind, bei deren dienstlichen Tätigkeiten(vgl. § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts - GOB-VerfG). Daher besteht für die Bekanntgabe der Namen von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Zusammenhang mit hier anhängig gewesenen oder anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren auch keine Veranlassung.

Der Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2010 wurde durch die Beschluss fassenden Richter der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts getroffen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts unterstehen im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit und als Mitglieder eines Verfassungsorgans keiner Dienstaufsicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Berichterstatter ist insoweit unstatthaft und damit ohne rechtliche Bedeutung.

Es kann Ihnen jedenfalls versichert werden, dass Ihr gesamtes Vorbringen zum Verfassungsbeschwerdeverfahren durch die Beschluss fassenden Richter umfassend geprüft und mit dem Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2010 verbeschieden wurde.

Er bleibt danach lediglich festzustellen, dass das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 931/09 durch den Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2010 endgültig seinen Abschluss gefunden hat. Weitere Anträge zum selben Beschwerdegegenstand können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor diesem Hintergrund ein weiterer Schriftwechsel in dem abgeschlossenen Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barnstedt
Beglaubigt
Held(Amtsrat)
Sachbearbeiterin
Frau Waldmann


-------------------------------------------------

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen wiss. Mitarbeiter BVerfG
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=790&s=read

Weitere Infos und Nachrichten in den News- und Textarchiven auf diesen Webseiten.
geschrieben am 15.05.2010
gelesen 3618
Autor K13online
Seiten: 1
[Text bewerten] [Druckansicht] [zur Übersicht]


Soziale Netzwerke

Externe Artikel


K13online Vote
Würden Sie dies Projekt unterstützen ?
JA, mit finanziellen Mitteln
JA, mit Sachspenden
JA, mit meinen technischen Kenntnissen
JA, mit allen meinen Möglichkeiten
Nein, auf keinen Fall
Vielleicht, kann sein



[Ergebnis]

Gegen Faschismus


Werbebanner

Copyright by www.krumme13.org