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Text - Hellweger Anzeiger: Pädophiler kämpft um sein Geld |
Pädophiler kämpft um sein Geld
Aktivist sieht sich nach verlorenen Gerichtsprozessen in Finanznot
Unna: Der bekennende Pädophile aus der Gartenvorstadt ist nach mehreren Gerichtsprozessen finanziell angeschlagen und erwägt, die von ihm betriebene Internetplattform für Gleichgesinnte einzustellen.
Von Carsten Fischer
Laut Meldung, die am 8. Juli in der virtuellen Pädophilen-Postille erschien, gibt es „erhebliche Probleme bei der Finanzierung und Aufrechterhaltung des Internetprojekts“. Als Grund führt der selbst ernannte Chefredakteur unter anderem die Belastung durch Anwaltshonorare in Zusammenhang mit den Prozessen in Trier und Unna an. Zudem habe ihm das Sozialamt zum 1. Juli das Arbeitslosengeld II gestrichen, wie der 49-Jährige gestern auf Anfrage erklärte.
Der Pädophilen-Aktivist, den Demonstranten in der Gartenvorstadt 2004 zur unerwünschten Person erklärten, wurde im April 2005 in Trier wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu sechs Monaten Haft verurteilt. Eben jene Internetseiten beschäftigten die Justiz. Das Gericht stufte einen veröffentlichen Erfahrungsbericht über sexuelle Beziehungen eines Elfjährigen zu zwei erwachsenen Männern als Pornografie ein.
Bisher schaffte es der 49-Jährige nicht, für seine Neigungen einzutreten, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Bereits 1997 war er zu einem Jahr Haft verurteilt worden, nachdem die Polizei bei ihm Kinderpornomaterial beschlagnahmt hatte, unter anderem 1000 Aufkleber mit dem Slogan „Liebe Kinder – Kinderliebe“.
Der 49-Jährige wohnt trotz Kündigung seines Mietvertrags durch den Vermieter immer noch in der Gartenvorstadt. Zwar verlor der umstrittene Lobbyist am 30. März einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Unna gegen das Wohnungsunternehmen UKBS, doch indem er Berufung einlegte, gewann er Zeit. Eigentlich sollte der 49-Jährige laut Urteil zum 30. Juni ausziehen.
Der Arbeitslose wartet nun auf den Berufungsprozess und versucht, beim Sozialamt die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Streichung des Arbeitslosengelds II abzuwenden. Die Leistung war ihm nach eigenen Angaben wegen „fehlender Mitwirkung“ gestrichen worden. „Ich habe kein Einkommen und werde nur von Freunden unterstützt“, sagt er.
Falls die Pädophilen-Plattform im Netz tatsächlich eine Zwangspause einlegen muss, weil das Geld ausgeht, dürfte das genugtuuend für seine Gegner sein. Der 49-Jährige will das nicht wahrhaben. „Ihr könnt die drohende Offline-Stellung nicht als einen Erfolg für Euch verbuchen“, sagt er.
(erschienen am 11. Juli 2005)
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Richtigstellung-Stellungnahme zum Artikel und Sachverhalt
Der Artikel enthält einige Unkorrektheiten bzw. fehlen Sachverhalte. Hier der Reihe nach:
* Diese Internet-Plattform richtet sich nicht nur an Gleichgesinnte, sondern insbesondere an die ganze Öffentlichkeit.
* Bei der "Pädophilen-Postille" handelt sich es um die Newsletters-Pressemitteilungen, Rundmails und Kurzinfos, die über die jeweiligen Verteiler per Email versandt werden.
* Im Trierer Justizskandal läuft bekanntlich die II. Revision beim OLG Koblenz. Es geht in dem dortigen Verfahren nicht um dieses Internet-Projekt. Diese Web-Seiten sind vollkommen legal und rechtlich unangreifbar.
* Es fehlt vollständig die Begründung der Anwälte in der Mietsache Berufung beim LG Dortmund. Diese finden Sie hier im Infobereich dokumentiert.
* Weil die ARGE Unna die Sozialleistungen unrechtmäßig eingestellt hat ist Dieter G. mittellos. Für den Einkauf von Lebensmittel haben Ihm Freunde Geld auf Darlehnsbasis geliehen.
* Betrachtet man alles zusammen, so ist es ein weiterer Versuch die ohnehin geringe Existenz von Dieter G. zu zerstören.
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Zum damaligen NEWS mit weiteren Kommentaren gelangen Sie hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=339
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