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Text - K13online Prozessbericht: Freispruch für 54-jährigen Mann in Pforzheim

Prozessbericht aus dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 30. November 2015

Die K13online Redaktion hat am 2. Prozesstag gegen einen 54-jährigen Mann aus Mühlacker vor dem Landgericht Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - im großen Sitzungssaal 1 teilgenommen. Die Verfahrensbeteiligten und Anwesenden waren:

Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Heidrich

Beisitzender Richter Stier

Zwei Schöffen(w/m)*

Staatsanwältin Regina Schmid

Sachverständiger Prof. Dr. Günter Köhnken(Kachelmann Prozess) http://www.koehnken.psychologie.uni-kiel.de/index.php/prof-guenter-koehnken.html

Verteidiger des Angeklagten Rechtsanwalt Wolf-Dieter Fuchslocher http://www.kanzlei-fuchslocher.de

Angeklagter Mann(54)*

Opferzeugin im Nebenraum*

Zwei Zeugen der Kripo Mühlacker

Protokollführerin

Gerichtsbeamter Video-Übertragung

 

Journalist der Pforzheimer Zeitung Dennis Krivec

Journalistin des Pforzheimer Kuriers Viehweg

K13online Dieter Gieseking

* Namen der Reaktion bekannt

 

Der Vorsitzende Richter Heidrich eröffnete den 2. Tag der Hauptverhandlung und rief als 1. Zeugen den Kripo-Beamten in den Zeugenstand, der die Ermittlungen gegen das vermeintliche "Missbrauchs-Opfer" wegen Diebstahls von Schmuck bei Ihren Großeltern geführt hatte. Die damals 15-jährige Jugendliche erwähnte bei der polizeilichen Vernehmung, dass sie als 7 bis 8-jähriges Mädchen von dem Angeklagten vergewaltigt worden sein will. Nähere Angaben zu den Details wollte Sie jedoch gegenüber diesem Ermittlungsbeamten nicht machen. Die Vernehmung der Oma/Großeltern war erfolgreicher. Diese belasteten den Angeklagten und warnten das jugendliche Mädchen vor seiner Pädophilie. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass hier ein Mann nur wegen seiner pädophilen Orientierung/Identität verurteilt werden sollte. Frühere Gutachten über das Mädchen wurden verlesen, wo aus hervor ging, dass das Mädchen psychische Auffälligkeiten hatte. In einem Sorgerechtsverfahren wurde das Sorgerecht auf die Mutter übertragen.

Als 2. Zeuge sagte die Kripo-Beamtin aus Bruchsal aus, die das angebliche "Missbrauchsopfer" genauer befragt hatte. In der Vernehmung machte die damals 15-Jährige widersprüchliche Angaben. Der Angeklagte solle Sie gezwungen haben, sich auszuziehen und habe Sie dann aufs Bett geworfen und Sie vergewaltigt. Tatort und Tatzeit konnte Sie nicht mehr nennen. Richter Heidrich kritisierte die Kripo-Beamtin und legte offen, dass hier schwere Ermittlungsfehler vorlagen. Mehrfach sprach die Beamtin von einem Pädophilen & Kinderschänder. Auch wurde die 15-Jährige Zeugin nicht auf Ihr Aussageverweigungsrecht hingewiesen, wenn Sie sich selbst belastet. Auch eine Falschaussage bzw. falsche Anschuldigung ist mit Strafe bedroht. Die Kripo-Beamtin hätte erkennen müssen, dass diese der Fall war. Denn es bestand schon zu diesem Zeitpunkt der Verdacht, dass die Anschuldigungen des "Missbrauchs" eine Rechtfertigung für Ihren Diebstahl und Drogenkonsum gewesen ist. Die Kripo-Beamtin und in Folge auch die Staatsanwältin hatten dem vermeintlichen "Opfer" aber Glauben geschenkt. So konnte Anklage erhoben werden. Das Verfahren hätte zu diesem Zeitpunkt aber schon eingestellt werden müssen.

Im Gerichtssaal ist zu einem Nebenraum eine Video-Konferenz mit der Opferzeugin geschaltet. Es findet eine audiovisuelle Vernehmung statt. Im Nebenraum ist auch eine Opferanwältin anwesend. Richter Heidrich befragt die heutige 17-Jährige über das damalige Verhältnis zum Angeklagten. Die Jugendliche macht gerade Ihr Abitur. Sie sagt aus, dass Sie im Nachhinein der Meinung ist, dass Pädophilie eine Krankheit ist, aber Pädophile auch Menschen sind. Solche Leute gehören in Therapie oder eingesperrt. "Er hat mich angetascht, mehr kann ich nicht sagen". Dabei bricht Sie mehrfach in Tränen aus. Richter Heidrich weist darauf hin, dass eine solche Aussage nicht ausreicht. Der Ausgang des Verfahrens hänge maßgeblich von Ihrer Aussage ab. Der Richter fordert Sie erneut auf, frei über das Geschehen zu erzählen. Auch Ihre Opferanwältin redet Ihr zu. Die Vernehmung und Verhandlung wird unterbrochen.

Nach der Pause: Ich will nichts mehr sagen! Die Opferzeugin wird unvereidigt entlassen. Der Sachverständige erhält alle Gerichtsakten zum Studium. Ebenso die Schöffen.

Der Sachverständige Prof. Dr. Günter Köhnken erklärt nach der Fortführung der Hauptverhandlung wie folgt und sinngemäß:

Die Opferzeugin zeigt erhebliche psychische Auffälligkeiten. Die Verlässlichkeit der Aussagen müssen in Frage gestellt werden. Im Vorfeld gab es aus dem familiären Umfeld Warnungen wegen der bekannten Pädophilie des Angeklagten. Dies hätte zu einer negativen Ansicht der Opferzeugin geführt. Bei der Vernehmung zum Diebstahl des Schmuckes geriet die 15-jährige Jugendliche offensichtlich unter Druck. Der Sterotyp einer Rechtfertigung könne nicht ausgeschlossen werden. Mit der Anschuldigung der Vergewaltigung im Kindesalter von 7 bis 8 Jahren wolle Sie sich möglicherweise aus der Affäre ihres Diebstahls ziehen. Für diese Tat wolle Sie den Angeklagten indirekt schuldig machen. Diese Hypothese würde nahe liegen, denn bei einer Vergewaltigung eines so jungen Mädchens hätte es massive Spuren geben müssen, worüber Sie aber nichts erzählt hatte.  

Die K13online Redaktion hat sich nach der Beweisaufnahme dem Sachverständigen-Gutachten voll inhaltlich angeschlossen. Der Sachverständige Prof. Dr. Günter Köhnken war auch Gutachter im Kachelmann-Prozess gewesen, der ebenfalls zu einem Freispruch geführt hatte. Wir empfehlen diesen Sachverständigen in allen vergleichbaren Fällen.

Die Verhandlung wurde erneut unterbrochen und am Nachmittag um 13:30 Uhr fortgesetzt:

Plädoyer der Staatsanwältin Regina Schmid: Es steht Aussage gegen Aussage. Die Opferzeugin hat sich nicht im Detail zum vermeintlichen "schweren sexuellen Kindesmissbrauch" geäußert. Die Aussagen der Kripo-Beamten können mit Ihrer damaligen Aussage keinen Beweis zum Tatvorwurf des § 176 ff. StGB liefern. Sie verweist auf den Sachverständigen und beantragt Freispruch.

Plädoyer des Verteidigers Fuchslocher: Er verweist ebenfalls auf den Sachverständigen.

Schlusswort des Angeklagten: Ich habe es nicht getan!

Die Verhandlung wurde zum letzen Mal unterbrochen und das Gericht zieht sich zu einer 10-minüten Beratung zurück. Der Vorsitzende Richter Heidrich verkündigt das Urteil: Der Angeklagte wird freigesprochen. Auf eine ausführliche Begründung wird verzichtet. Die Sitzung ist geschlossen.


 

Lesen Sie dazu auch unser News im Archiv hier:

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3191

(Ersteinstellung am 2. Dezember 2015)

geschrieben am 02.12.2015
gelesen 2439
Autor K13online
Seiten: 1
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