„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - O-Brief an SWR zur Sendung 20.05.2010
**** Weiterleitung an den Intendanten des SWR ****

Sehr geehrter Herr Brillen(Autor),
sehr geehrter Herr Kamm(Red. zur Sache BW) ,
sehr geehrter Herr Peter Boudgoust(SWR-Intendant),

als Erstes habe ich zur gestrigen Sendung mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass Sie meinen Wohnort im Beitrag nun doch nicht gesendet haben. Mit dieser positiven Feststellung beginnt allerdings schon meine Kritik.

1. Sie haben Ausschnitte meiner früheren Interviews im TV und insbesondere vom Trierer Gerichtsverfahren verwendet. Bei Ihrer Moderation haben Sie es jedoch versäumt, dass es bei diesem UNrechtsverfahren einen klaren Freispruch vom OLG Koblenz mit eindeutiger Rüge gegen die Gerichte der Vorinstanzen geben hat:

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=383&s=read

Ihre Art und Weise der nicht vollständigen Darstellung suggeriert zumindest dem unwissenden Zuschauer, dass es eine Verurteilung gegeben hatte.

2. Sie weisen in Ihrer Moderation auf ein laufendes Ermittlungsverfahren hin und das bisher noch keine Anklage erhoben wurde. Eine weitere Erläuterung erfolgt von Ihnen nicht. Eine solche ebenfalls unvollständige Darstellung ist äußerst unfair, wenn man den Sachverhalt doch kennt. Es geht dabei um eine Linksetzung von K13online auf das legale Schutzalter-Blog. Das AG und LG Pforzheim hatte rechts- und verfassungswidrige Beschlüsse beschlossen. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, die allerdings nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Es befindet sich nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Vorbereitung. Alle Dokumente finden Sie hier:

http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=59

Dem Zuschauer wurden lückenhafte Sachverhalte suggeriert, die nicht dem aktuellen Stand der Ereignisse & Sachstand entsprechen.

3. Sie zeigen von meiner Webseite den Bereich zur Registrierung als Benutzer gepaart mit den Aussagen von Kappe-CareChild wird weiter suggeriert und behauptet, dass man danach in einen illegalen Bereich kommt. Ich stelle fest, dass meine Webseiten auch bei einer Registrierung vollkommen legal sind. Der Benutzer erhält lediglich erweiterte Funktionsmöglichkeiten - z.B. das Schreiben von Kommentaren zu den News. Diese Fakten hätten Sie selbst ausprobieren können. Offensichtlich haben Sie diesen einfachen technischen Vorgang nicht getan, sondern unterstellen eine mögliche kriminielle Handlung. Eine solch falsche Darstellung ist vollkommen inakzeptabel.

4. Sie haben in dem Beitrag neben meiner Person/K13online auch über den "Verein" CareChild Michael Kappe berichtet. Zunächst einige wichtige Hintergrundinformation zu diesem dubiosen "Verein", die Sie u.a. den folgenden Webseiten entnehmen können:

a. http://www.troll-forum.de/Forum03/viewforum.php?f=13&sid=123887067796ac6f38179e6b4085315e

b. http://www.whk.de/Mitteilungen48.htm

c. http://www.whk.de/OLG-Urteil%20Carechild.htm

d. http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1268

e. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20885/1.html

Der Verein hat in der Vergangenheit bereits mehrere Zivilklagen mit Urteilen verloren. Das OLG Düsseldorf hat z.B. festgestellt, dass dieser "Verein" als dubiose Kinderschutz-Sekte bezeichnet werden darf. Der gesamte seriöse Kinderschutz hat sich schon seit Jahren von diesem "Verein" distanziert. Der M. Kappe denunziert Inhaber von Webseiten bei deren Webhostern und verbreitet dort Lügen und Verleumdungen mit dem Ziel, die Verträge zu kündigen. Gerade aktuell versucht Kappe unseren Webhoster zur Kündigung des Vertragen zu "überreden", allerdings vollkommen erfolglos. Der Verein betreibt vorwiegend keinen aktiven Kinderschutz, sondern betreibt eine menschenverachtende Hetzjagd auf Pädophile und deren Sympatisanten. Eine Aktionsgruppe STOPPT CareChild hat beim Finanzamt Münster bereits einen Antrag auf Entzug der Gemeinnützigkeit gestellt. Beabsichtigt ist auch, diesen Verein als sittenwidrig aus dem Vereinregister streichen zu lassen. Die von diesem Verein angewandten Methoden kommen einer Volksverhetzung gleich.

Im Gegensatz zu den obigen Fakten stellen Sie diesen "Verein" mit seinem Herrn Kappe als eine seriöse Kinderschutz-Organisation beim Besuch einer Kinderschutz-Ausstellung in Karlsruhe dar. Sie kritisieren diesen Verein nicht mit einem Wort. Daraus schließe ich, dass Sie zu diesem "Verein" vor Ausstrahlung des Beitrages nicht recherchiert haben. Eine solche Verhaltensweise hat mit neutralem und objektiven Journalismus absolut nichts zu tun. Der Fairnishalber hätten Sie mich auch darüber informieren müssen, dass in dem Beitrag auch dieser "Verein" - Kappe zu Wort kommt. Denn umgekehrt haben Sie Herrn Kappe im Interview eine Frage zu meiner Person/K13online gestellt, die er wie folgt beantwortet hat:

Der SWR Sprecher sagt über Gieseking u.a.: ...mehrfach einschlägig vorbestraft und führender Propagandist der deutschen Pädophilenszene/ Schnittt/

Dann zeigen sie Kappe der sagt: "Er begeht Straftaten auf seinen Internetseiten. Das fängt bei Verleumdung an und hört bei der Verbreitung von Kinderpornografie auf. Ich mein', das spricht eigentlich für sich." /Schnitt/


Die Äußerungen von Herrn Kappe erfüllen Straftatbestände des StGB. Durch einen "cleveren" Schnitt der Filmsequenz begeht er diese Straftat zwar nicht direkt in der Öffentlichkeit, sondern lediglich gegenüber dem SWR beim Interview, aber ich werde diesbezüglich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Münster stellen. Sofern Sie mir diesen wahren Sachverhalt nicht schriftlich bestätigen, werde ich im Ermittlungsverfahren gezwungen sein, Sie als Zeugen laden zu lassen. Es besteht kein Zweifel daran, dass auf meinen Webseiten keine Verleumdungen oder gar Kinderpornos verbreitet oder gezeigt werden. Die Strafanzeige gegen Herrn Kappe ist daher unvermeidlich. Zivilrechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Darüber hinaus fordere ich den SWR zu einer diesbezüglichen öffentlichen Gegendarstellung in der nächsten Sendung "zur Sache BW" auf. Diesen offiziellen Schriftsatz erhalten Sie von mir noch auf dem üblichen Postwege. Sofern Sie dieser berechtigten Aufforderung nicht nachkommen sollten, behalte ich mir eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen Verstoß gegen den Pressekodex vor. Für die oben genannte Strafanzeige wird der Sendebeitrag zur Beweisführung auf DVD benötigt. Senden Sie diese DVD an: Dieter Gieseking xxxxx

Wären die oben genannten Sachverhalte nicht gewesen, dann hätte es durchaus eine gute Sendung mit einem korrekten Journalismus werden können. Bedauerlicherweise hat sich Herr Brillen nicht an seine Zusagen für einen fairen, objektiven und neutralen Journalismus gehalten. Teile vom gesamten Kontext waren tendenziös negativ dargestellt und haben dem Zuschauer durch "cleveres" Schneiden der Filmsequenzen Dinge vermittelt, die nicht der Realität entsprechen und damit vom Autor eigenwillig manipuliert sowie verzerrt dargestellt wurden. Einen solchen Journalismus bezeichne ich als einen Missbrauch der Pressefreiheit.

Ein ausführlicher Kommentar zur Sendung wird demnächst auf meinen Webseiten veröffentlicht und über meine Maillinglisten verteilt. Für einen zukünftig besseren Journalismus und Berichterstattung zu meiner Person/K13online, dem Thema der Pädophilie im Allgemeinen und aus aktuellen Anlässen verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking
K13online Redaktion
geschrieben am 21.05.2010
gelesen 4309
Autor K13online
Seiten: 1
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