TV-Trier zur Revision vom 8.10.2004
Krumme 13": Gericht legt nach

TRIER. (DiL) Das Landgericht Trier zieht Konsequenzen aus der erfolgreichen Revision der Angeklagten im Trierer Pädophilie-Prozess. Dieter G. und Ilja S. hatten sich beim Oberlandesgericht in Koblenz mit der Ansicht durchgesetzt, dass eine Verurteilung wegen Veröffentlichung eines mutmaßlich kinderpornographischen Textes auf der Internet-Website der Gruppe "Krumme 13" rechtswidrig sei, wenn das Gericht nicht das Umfeld und den thematischen Hintergrund des Textes geprüft habe. Das Landgericht hat nun zusätzliche Ermittlungen veranlaßt, um diesen Hintergrund zu untersuchen. Angesichts einer vierstelligen Zahl von zu überprüfenden Dateien ist mit einer Aufnahme des Verfahrens in diesem Jahr nicht zu rechnen.

Quelle(Artikel online nur für Abos)
http://www.intrinet.de


Journalismus

Wie macht man aus einer positiven Nachricht einen negativen Artikel und verdreht dabei die Tatsachen? Das können offensichtlich nur Journalisten, die schlecht recherchiert haben und von der Sachlage in blinder Unkenntnis sind.

1. Nicht das Gericht legt nach, sondern die zu Unrecht Angeklagten mit ihren guten Verteidigern.

2. In der Revision hat das OLG Koblenz die Trierer Gerichte zur Auflage gemacht, dass der Kontext - PRD - von erheblicher Bedeutung für Bewertung des nicht-pornografischen Textes-Stefan ist.

3. Dieser PRD-Kontext muss nun von den Trierer Gerichten mit in die Bewertung einfließen.

4. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits im letzten Sommer entschieden, dass dieser Stefan-Text nicht pornografisch ist. Demnach würde es auf den Kontext-PRD in Trier überhaupt nicht ankommen.

5. Das gesamte Ermittlungs- und Gerichtverfahren ist von Anfang an klare Willkür und Rechtsbeugung gewesen.

6. Die Trierer Justiz will dieses UNRECHT nicht eingestehen. Die Medien haben diesen Justizskandal nicht erkannt.

7. Vollkommen unnützig werden Steuergelder verschwendet.

8. Die zu Unrecht Angeklagten werden durch die Trierer Justiz verfolgt, gesellschaftlich gehetzt und durch die verfälschte Berichterstattung verleumdet.

9. Diese Handlungsweisen erinnern an düstere Zeiten Deutscher Geschichte.

10. Ein rechtsstaatlicher Freispruch kann den angerichteten Schaden, die Verfolgung und Hatzkampagnen nicht allein wieder gut machen.

Es muss Konsequenzen bei der Justiz geben, Entschuldigungen in den Medien mit Richtigstellungen und Schadensersatz an die Justizopfer. Erst dann ist der Rechtsstaat wieder hergestellt, die Bevölkerung richtig informiert und den Freigesprochenen Genugtuung wiederfahren.

geschrieben von K13 - Online am 19.10.2004 - ID: 261 - 2866 mal gelesen Drucken

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