Charite: Statement - Prof. Dr. Bosinski
Statement Prof. Dr. Hartmut A. G. Bosinski, Leiter der Sexualmed. Beratungsstelle am Universitätsklinikum Kiel

Sexualmedizin – auch im Kindes- und Jugendalter erforderlich

Sexualmedizin befasst sich mit der Erforschung, Verhütung, Erkennung und Behandlung sexueller Funktionsstörungen (die auch Folge anderer Erkrankungen sein können), sexueller Verhaltensstörungen (Stichwort Opfer/Täter sexueller Übergriffe) und Geschlechtsidentitätsstörungen.
Großangelegte epidemiologische Untersuchungen haben gezeigt, dass 20 bis 30% der Bevölkerung hochindustrialisierter Länder an einer behandlungsbedürftigen Störung aus einem dieser Problemkreise leiden, dass eine hohe Koinzidenz mit anderen psychosomatischen Störungen besteht und dass Überschneidungen zwischen den verschiedenen sexualmedizinischen Störungen häufig sind.

Deshalb birgt die isolierte Betrachtung nur einer Störungsgruppe die Gefahr, dass wesentliche Aspekte übersehen oder verkannt werden. So geschieht es gar nicht selten, dass sich Männer zunächst mit einer sexueller Funktionsstörung – z.B. einer Erektionsstörung – in der sexualmedizinischen Ambulanz vorstellen, die nähere Untersuchung dann aber ergibt, dass der Betreffende eigentlich wegen hochproblematischer, teilweise auch fremdgefährdender Neigungen (wie z.B. Pädophilie) ärztliche Hilfe sucht.

Die Begutachtung und Behandlung von Sexualstraftätern – eine zentrale Aufgabe der Forensischen Sexualmedizin – zeigt im Übrigen immer wieder, dass sich deviante (paraphile) Neigungen bereits im Jugendalter (zumeist zunächst in Masturbationsphantasien) manifestieren. Darum ist es eine weitere Präventionsperspektive der Sexualmedizin, gerade hier bereits Aufklärungsarbeit zu leisten und durch niedrigschwellige Hilfsangebote möglichst früh vorzubeugen. Sexualität und Geschlechtlichkeit als wichtiger Bereich menschlichen Erlebens erfahren ihre Grundlegung bereits in Kindheit und Jugend. Die dabei möglicherweise entstehenden Probleme können die weitere Entwicklung nachhaltig belasten. Dies gilt nicht nur für Erkennung und Behandlung kindlicher Opfer sexueller Übergriffe, sondern auch die Entstehung soziosexueller Verhaltensstörungen, sowie schließlich für die vielfältigen sexuellen Störungen im Gefolge anderer Erkrankungen (Stichwort: Intersex-Syndrome). Insofern muss die Forderung nach einer deutlichen Verbesserung der sexualmedizinischen Versorgung auch auf das Kindes- und Jugendalter ausgeweitet werden.
geschrieben von K13online & Projekt am 09.06.2005 - ID: 359 - 3955 mal gelesen Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion