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Text - CareChild: Reaktion Amtsgericht Münster |
Amtsgericht Münster
Gerichts Str. 2-6
48149 Münster, den 08.08.2007
K13online Redaktion
z.Hd. Herrn Dieter Gieseking
Postfach 540465
22504 Hamburg
Verein CareChild, Münster
Ihr Schreiben vom 25.07.2007
Sehr geehrter Herr Gieseking,
zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann vom hiesigen Registergericht keine Stellungnahme abgegeben werden. Sofern Sie der Meinung sind, dass von dem o.g. Verein über das Internet unwahre Behauptungen über Sie verbreitet werden, haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtliche oder strafrechtliche Anträge etc. zu stellen. Eine Zuständigkeit des hiesigen Vereinsregisters ist jedoch insoweit nicht gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht vom Registergericht, sondern von dem zuständigen Finanzamt Münster-Innenstadt erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Wendt
Rechtspfleger
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Somit werden wir uns an das Finanzamt Münster wenden und einen Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit stellen. Weitere Infos zu diesem Fall auf der Übersichtsseite.
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