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Text - K13-Verhandlungsprotokoll 2. Tag - II. Berufung & Urteil |
Verhandlungsprotokoll zum 2. Prozesstag am 26.4.05 in der Revision vor dem neuen LG Trier
* Der Vorsitzende Richter des LG Trier, Armin Hardt, eröffnet die Verhandlung. Den zwei Schöffen und Gerichtsprotokollführer wurde eine weitere Schriftführerin hinzugezogen. Der Gutachter ist ebenfalls wieder anwesend.
* Der Richter befragt den auf Antrag der Verteidigung(RA-Grassmann + Dieter G.) geladenen Kripobeamten Willems aus Trier über den Ablauf der damaligen Hausdurchsuchung bei Dieter G. Aussage und Erläuterungen dazu in den Stellungnahmen.
* Die Verteidigung, Anwalt Claus Pinkerneil, verliest einen umfangreichen Beweisantrag. Als Erstes stellt er einen Antrag den Gutachter(Rechtsmediziner) wegen Befangenheit abzulehnen. Weitere Zeugen sollen angehört und geladen werden. Der komplette Beweisantrag siehe Erläuterungen in der Stellungnahme.
* Die STA(Albrecht) stellt den Antrag, den Beweisantrag der Verteidigung abzulehnen.
* Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet folgenden Beschluss: Der Antrag der Verteidigung bezüglich des Gutachters wird als unbegründet zurückgewiesen. Die anderen Ablehnungen erfolgen später.
* Der Sachverständige(Urban) trägt das allen Verfahrensbeteiligte schriftlich vorliegende Gutachten zur PRD in mündlich ergänzter Form vor. Nach Fragestellungen und kurzen Diskussionen wird der Gutachter vom Richter auf Antrag der Verteidigung vereidigt. Das komplette Gutachten stellen wir separat online und kann in Kopie angefordert werden. Weitere Erläuterungen in der Stellungnahme.
* Das Gericht zieht sich zu einer 30min Beratung über die weiteren Anträge der Verteidigung zurück und verkündet folgenden Beschluss: Auch alle anderen Anträge weist das Gericht als unbegründet zurück. Genaue Erläuterungen in der Stellungnahme.
* Der Richter befragt den durch die STA kurzfristig geladenen Zeugen Hemmerling von der Kripo Trier, der auch als PC-Sachverständiger aussagen soll. Der Verteidiger von Dieter G. widerspricht und stellt klar, dass der Kripobeamte lediglich Zeuge ist. Der Beamte Hemmerling hatte damals des PC mit Festplatte von Dieter G. ausgewertet. Weitere Erläuterungen in der Stellungnahme.
* Der Richter verliest Auszüge der Emails von Dieter G. an verschiedene Personen. Ebenso verliest er Auszüge der damaligen Vereinssatzung. Alles wird zu Protokoll des Gerichtes genommen. Weiteres dazu in der Stellungnahme.
* Der Richter verliest Auszüge der Vorstrafen von Ilja S. aus den Akten. Erläuterungen dazu in der Stellungnahme.
* Der Richter verliest Auszüge der Vorstrafen von Dieter G. aus den Akten. Erläuterungen dazu in der Stellungnahme.
* Der Verteidiger von Ilja S. hält sein Plädoyer. Einzelheiten dazu in gesonderter Stellungnahme.
* Der Verteidiger von Dieter G. hält sein Plädoyer. Einzelheiten dazu in gesonderter Stellungnahme.
* Der Staatsanwalt hält sein Pädoyer. Einzelheiten dazu in gesonderter Stellungnahme.
* Ilja S. erhält das Schlusswort. Ausführliche Erläuterung in gesonderter Stellungnahme.
* Dieter G. erhält das Schlusswort. Ausführliche Erläuterung in gesonderter Stellungnahme.
* Das Gericht zieht sich zur ca. 1-stündigen Beratung zurück und verkündet das Urteil: Für Dieter G. wird das Strafmaß von 8 Monaten auf 6 Monate ohne Bewährung herabgesetzt. Für Ilja S. wird aus einer 6-monatigen Bewährungsstrafe eine 4-monatliche Haftstrafe, die auf eine 3-jährige Haftstrafe in anderer Sache aufgerechnet wurde, indem diese jetzt 3 Jahre und 4 Monate beträgt. Das schriftliche Urteil und Erläuterungen zum mündlichen Urteil lesen Sie in den gesonderten Stellungnahmen.
* Der Richter schließt die Sitzung nach ca. 7-stündiger Verhandlungsdauer und belehrt die Verfahrensbeteiligten über die 1-wöchige Frist zur Einlegung der Revision. Weitere Erläuterungen dazu in den Stellungnahmen.
* Nach Sitzungsschluss erklärt Dieter G. gegenüber den Anwesenden und der Presse: Revision gegen dieses erneute Unrechtsurteil wird umgehend eingelegt. Ich werde mit den Anwälten prüfen, ob und in welchem Umfang gegen diese erneute Rechtsbeugung strafrechtlich gegen den Richter und den Staatsanwalt vorgegangen wird.
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