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Text - Bericht zur BSchK-LINKE am 11. Juli 2009 |
Mündliche Berufungsverhandlung Gieseking ./. BAG.queer -LV in BW - OV Pforzheim und den Schiedsspruch der Landesschiedskommission der Partei die LINKE am 11. Juli 2009 von 10 - 11:30 Uhr in der Bundesgeschäftsstelle Karl-Liebknechthaus Berlin
Zur Sitzung erschienen waren von den regulären neun BSchK-Mitgliedern lediglich sieben. Als Protokollführerin war Frau Böttcher anwesend. Stellvertretend für den Bundessprecherrat der BAG.queer Andreas Günther & Monika von der Lippe war Benjamin Krüger( http://www.benjamin-krueger.net ) erschienen. Dieter Gieseking war mit dem Bahn aus Pforzheim angereist. Sein Beistand kam mit dem Flugzeug aus Düsseldorf. Als Gast/Partei- und Queermitglied & LitV e.V. war weiter Kurt H. gekommen. Der Ortsverbandvorsitzende Claus Spohn aus Pforzheim und der Landesgeschäftsführer Strasdeit aus Stuttgart war nicht erschienen.
Der Vorsitzende der BSchK Henry Turne eröffnete die Sitzung und erteilte Dieter Gieseking sogleich das Wort. Er beantragte den Beschluss der LSchK in Baden-Württemberg aufzuheben und damit eine weitere Mitgliedschaft in der LINKEN zu ermöglichen. Gieseking verwies auf seine vorliegende schriftliche Berufungsbegründung, die nicht verlesen wurde, und bat die Kommissionsmitglieder um Fragen dazu. Als nächstes hatte Benjamin Krüger das Wort. Er wiederholte den bereits bekannten Antrag der BAG.queer, Gieseking aus der Partei auszuschließen. Als Nächster äußerte sich Gieseking-Beistand Hermann S., der sich später nochmals zur Wort meldete. Drei Mitglieder der Kommission stellten jeweils mehrere persönliche und themenbezogene Fragen. Die Antworten fielen recht ausführlich aus und Gieseking hatte mit Abstand den größten zeitlichen Redeanteil. Nach einer guten Stunde wurde die Sitzung unterbrochen und die BSchK trat in Ihre abschließende Beratung ein. Nach nur 15 Minuten Pause verkündete der Vorsitzende den einhelligen Beschluss: Parteiausschluss mit zusätzlichem Hausverbot bei allen Parteiveranstaltungen. Während der Sitzung gab es keine unfairen persönlichen Angriffe, Beleidigungen etc. gegen die Person Gieseking. Überwiegend ging es immer um die Pädophilen in ihrer Gesamtheit und um die Themenkomplexe der Pädophilie und des "sexuellen Missbrauchs".
Kein Platz für sexualpolitische Debatten mit Sexualwissenschaftlern zum Thema Pädophilie innerhalb der LINKEN-Partei
Gieseking hatte vor und auf der Sitzung die Anhörung der Experten Seikowski und Giesemer beantragt. Sie sollten Auskunft über den aktuell modernsten Stand von Sexualwissenschaft & Psychologie zum Thema Pädophilie geben. Vor Eröffnung der Sitzung hatte die BSchK den diesbezüglichen Antrag bereits abgelehnt. Eine Diskussion dazu fand nicht statt. Mit diesem Beschluss deutete sich bereits ein Sitzungsverlauf an, der weit weg von sexualpolitischer und sexualwissenschaftlicher Kompetenz der Bundesschiedskommission lag. Seikowski und Griesemer hätten alle unqualifizierten Meinungen und Glaubsfragen der BSchK weitgehend widerlegen können. Der Vorsitzende Turne äußerte er habe sich selbst kundig gemacht. Auch wurde der für diesen Ablehnungsfall vorgesehene mündliche Vortrag von Gieseking zu acht mitgebrachten Büchern von Fachliteratur und Studien abgewiesen.
Drei Mitglieder der BSchK stellten Fragen(Kurzfassung sinngemäß)
1)BSchK: In welcher Partei war Gieseking zuvor Mitglied ? Und wie kam es zur Verquickung von Gieseking - K13online - Die LINKE
Gieseking: Bis zum Umzug bzw. Vertreibung von Trier nach Hamburg war Gieseking passives Mitglied in der SPD. Bis zum Eintritt in die LINKS-Partei am 17.09.2007 war er in keiner Partei. Weitere Erläuterungen folgten. Gieseking stand und steht seit vielen Jahren im öffentlichen Interesse und dabei wurde schnell der Zusammenhang zwischen der Privatperson, K13online und seiner Mitgliedschaft deutlich. Die Medien hatten diese Verbindung aufgriffen und berichtet. Weder Gieseking noch sonst Jemand konnte und kann eine Berichterstattung von Journalisten verbieten.
2)BSchK: Warum ist Gieseking in die Partei eingetreten und wie steht er zu den anderen Themen, die die Partei vertritt ?
Gieseking: Jeder politische Partei-Aktivist hat sein Schwerpunktthema. Gieseking hat versucht, seinen Schwerpunkt in die innerparteiliche Diskussion und Debatte einzubringen. Er war der Meinung, dass dies nicht zu einem Parteiausschluss führen kann und darf. Gieseking hatte an demokratische Strukturen geglaubt, um ggf. einen Arbeitskreis zum Thema Sexualpolitik/Sexualstrafrecht bei den LINKEN zu gründen. Die BSchK bewertete ein solches Vorhaben jedoch als parteischädigend. Gieseking erklärte, dass er mit fast allen Prgrammatischen Eckpunkten der LINKEN übereinstimme und die Partei das derzeit beste Parteiprogramm, auch zu vielen anderen Themen hat.
3)Wo liegt der Unterschied zwischen einvernehmlichen Beziehungen und nicht-einvernehmliche Beziehungen?
Gieseking: Die Sexualität macht grundsätzlich jedem Menschen Spaß - also auch Kindern unter 14 Jahren. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz verbietet jedoch die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, weil sie eine solche Entscheidung angeblich noch nicht treffen können. Die Justiz und das Gesetz geht immer von einer Schadenvermutung aus, die nicht bewiesen werden muss. Deshalb ist der § 176 StGB Unrecht. Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder müssen natürlich auch weiterhin mit Strafe bedroht sein. Einvernehmliche und gewollte Beziehungen, die keinen Schaden anrichten, dürfen jedoch nicht strafrechtlich verfolgt oder gesellschaftlich geächtet werden. Auf weitere Erläuterungen wird an dieser Stelle verzichtet, aber wurden der BSchK in freier Rede vorgetragen.
Positionen: BAG.queer & Präventions-Projekt Berliner Charite
Auf die Wiederholung des Ausschluss-Antrages ist Gieseking nicht mehr erneut eingegangen. Im Laufe des Ausschlussverfahrens hatte die BAG.queer ihre radikale Position mit pauschaler Kampfansage gegen alle Pädophile relativiert. Pädophile, die auf das Ausleben ihre sexuellen Identität ihr Lebenlang verzichten, sollen jetzt nicht mehr diskriminiert, kriminalisiert und verfolgt werden. Diese Positionsänderung entspricht dem Projekt für Pädophilie an der Berliner Charite. Es mag dahin stehen, ob man diese "Annäherung" als eine positive Entwicklung bewerten kann. Weder Gieseking noch die überwiegende Mehrheit der Pädophilen wird dieser neuen Position zustimmen. Weil der Antrag zur Anhörung der Experten abgelehnt wurde gab Gieseking ein Bespiel von Kurt H. wieder. Der heute Homosexuelle hatte in seiner Kindheit eine positive Beziehung mit einem Pädophilen. Diese auch sexuelle Freundschaft hatte ihm damals bei seinem schwulen Coming-In und Out sehr geholfen. Dieses eine Bespiel von viele homo- und pädosexuellen Beziehungen wurde und wird immer weiter bestritten bzw. ignoriert. Eine Diskussion dazu hat nicht stattgefunden. Die Wahrheit wird geleugnet. Zum Schutz vor Schaden an der BAG.queer und der LINKEN Partei. Insbesondere heuchelt dabei die Queer wider besseres Wissen bis zur Selbstverleugnung. Deshalb: Keine gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Homosexuellen in der BAG.queer Die LINKE.
Mündliche Begründung der BSchK durch den Vorsitzenden
Turne wies auf die Unfähigkeit von Kindern zur sexuellen Selbstbstimmung hin. Kindliche Sexualität spiele sich immer nur unter Gleichaltigen ab. Kein Kind hätte von sich aus das Verlangen, eine sexuelle Beziehung zu einem Erwachsenen aufzunehmen. Pädophile Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen seien grundsätzlich immer für das Kind schädlich. Es könne vielleicht im Einzelfall Ausnahmen geben(siehe Kurt H. oben), aber deshalb dürfe die strafrechtliche Norm nicht geändert werden. Der Kinderschutz sei eine zivilisierte Errungenschaft. Wenn man diesen Kinderschutz aufheben würde, dann gäbe es Barbarei. Pro und Contra Debatten könnten zwar außerhalb der Partei auf wissenschaftlicher Ebene geführt werden, aber nicht innerhalb der Partei Die LINKE. Auch dann nicht, wenn es in den Programatischen Eckpunkten keine klare Positionierung geben würde. Die Positionen von Gieseking würden auch gegen Art. 1 GG verstoßen. Damit hat sich auch die BSchK der vollkommen absurden Meinung des LSchK Baden-Württemberg angeschlossen. Wenn man keine fundierten Argumente mehr vorweisen kann, dann greift man bei den LINKEN zu solchen irrsinnigen Begründungen. Vermutlich wird die schriftliche Begründung anderes ausfallen wie die mündliche.
Vorsicht: Allen weiteren pädophilien Parteimitgliedern droht ebenfalls Parteiausschluss.
Wie in allen politischen Parteien gibt es mit Sicherheit noch weitere pädophile Parteimitglieder - auch in wichtigen Positionen der Partei. Nach diesem Beschluss steht definitiv fest, dass alle Pädophile bei den LINKEN, wenn sie denn öffentlich geoutet wurden, sofort ausgeschlossen werden. Auch aus diesem Grunde raten wir dringend von einer Parteimitgliedschaft ab bzw. rufen zum Austritt auf. Eine Alternative wäre natürlich, dass sich möglichst viele pädophile Parteimitglieder selbst outen und dadurch eine Vielzahl von Ausschlussverfahren in Gang gesetzt werden. Vielleicht ist es auf diese Weise möglich, die Ort- Landes- und Bundespartei für die Zukunft von ihrem ausgrenzenden Verhalten abzubringen.
Schlussbemerkungen
Dieser Parteiausschluss hat gezeigt, dass es gegenwärtig und bis auf unbestimmte Zeit für pädophile Aktivisten unmöglich ist, am partei-politischen Geschehen teilzuhaben. Bereits der Ansatz wird vorsorglich unterbunden. Diese Ausgrenzung im politischen Alltag hat schwerwiegende Folgen gegen die Demokratie in Deutschland. Wer eine sexuelle Minderheit auf diese Weise ausgrenzt handelt nicht im Sinne des Grundgesetzes. Mit diesem Verhalten befindet sich nun auch die LINKE in "guter" Gesellschaft mit allen anderen Parteien. Trotzdem: Den Versuch war es Wert. In den letzten Jahren gab es von Dritten keine diesbezüglich Versuche mehr. Die Dokumentation aller Ereignisse sind Bestandteil pädophiler Emanzipations-Bemühungen und wurden archiviert. Der Bekanntheitsgrad wurde erneut erweitert. Die Thematik der Pädophilie wurde über den Ort- und Landesverband in die Bundespolitik getragen. "Wer nicht kämpft, hat schon verlogen. Wer kämpft, kann gewinnen." Im diesem Sinne schließen wir das Projekt Die LINKE & BAG.queer ab.
Formalien zum Abschluss
Zur BSchK-Sitzung wird es in etwa 2 bis 3 Wochen ein schriftliches Protokoll geben. Die schriftliche Begründung bzw. der Schiedsspruch muss laut Bundessatzung innerhalb von 14 Tagen angefertigt und zugestellt sein. Sobald hier Beides vorliegt werden wir erneut ein News publizieren und den Schiedsspruch und das Protokoll veröffentlichen.
Der innerparteiliche Rechtsweg ist mit dem Schiedsspruch der BSchK(Parteigericht) zum Parteiausschluss abgeschlossen. Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit einer Zivilklage vor einem ordentlichen Gericht wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Gieseking wird mit seinem rechtlichen Beistand die schriftliche Begründung vom Schiedsgericht genau prüfen. Enthält der schriftliche Schiedsspruch Inhalte, die eindeutig gegen das Parteiengesetz, Grundgesetz oder die Menschenrechte verstößt, behält sich Gieseking die Möglichkeit einer Klage bei den zuständigen Gerichtsbarkeiten vor.
Wir haben einige Fotos aufgenommen, die wir demnächst in den Kommentaren veröffentlichen werden. Der Antrag zur Aufnahme eines Video-Clip wurde von Gieseking zurückgenommen. Berliner Gleichgesinnte hatten ein Treffen bzw. Grill-Abend mit 15 Freunden organisiert. Vielen Dank, dass Ihr so zahlreich gekommen seid.
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