Strafantrag gegen Mopo bei Sta Hamburg
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Strafantrag gem. §§ 185, 186, 187, 188 StGB gegen Mopo Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren !

Die Hamburger Morgenpost(Mopo) hat in Ihrem Artikel vom 4. Aug. 2006 in mehrfacher Weise die Straftatbestände der folgenden §§ im StGB erfüllt:

1. § 185 StGB - Beleidigung
2. § 186 StGB - Üble Nachrede
3. § 187 StGB - Verleumdung
4. § 188 StGB - Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens.

Es wird hiermit Strafantrag gestellt.

Begründung:

· Die Mopo behauptet in der Überschrift: „ Krumme 13 – Kindersexbuch angepriesen“. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Bei dem in Rede stehenden Buch – Loving Boys – handelt es sich um eine wissenschaftliche Studie des niederländischen Sexualwissenschaftlers, Buchautors, Juristen und ehm. Abgeordneten im niederländischen Unterhaus Dr. Edward Brongersma.

· Die Mopo behauptet, dass dieses Buch auf der Webseite von K13online angeboten wird. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. In der Online-Literaturliste wird der Klappentext des Autors bzw. Verlages lediglich zitiert bzw. dokumentiert. Bezugsquellen werden nachweislich nicht genannt, zumal das Buch vergriffen und im Handel nicht mehr erhältlich ist.

· Die Mopo schreibt weiter: „ Gieseking, klein und mit ergrautem Hitlerbärtchen...“. Dieser Hitlervergleich suggeriert und unterstellt einen Kausalzusammenhang mit einem der größten Naziverbrecher Deutscher Geschichte. Nachweislich habe ich mich als Verantwortlicher der K13-Online Redaktion zu jeder Zeit gegen neonazistische Gesinnung und Faschismus ausgesprochen. Es gab in Hamburg mehrmals Domos der Neonazis gegen K13 bzw. meine Person, die auch durch die gesamte Hamburger Presse gegangen sind.

Mit Schriftsatz von heute wurde beim Deutschen Presse Beschwerde gegen die Mopo Hamburg eingereicht. Es liegt ein mehrfacher Verstoß gegen den Pressekodex vor. Wegen Missbrauch der Pressefreiheit erwarten wir eine Rüge des Presserates gegen die Mopo. Bei Bedarf reichen wir die Endscheidung des Beschwerdeausschusses diesem Strafantrag nach.

Sofern die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren weitere Dokumente als Beweismittel benötigt, bitten wir um einen Hinweis. Ebenso bitten wir um Mitteilung über den Ermittlungsstand bzw. Zusendung von Vernehmungsprotokollen und Stellungnahmen der Beschuldigten sowie der Anklageerhebung in Kopie.

Die K13online Redaktion wird über diesen erneuten Journalisten-Skandal auf seinen Web-Seiten in den News ausführlich berichten und alles diesbezügliche dokumentieren. Über den K13-Presserverteiler werden wir die Öffentlichkeit über diesen unseriösen Fall der Mopo unterrichten. Ebenso werden wir über die juristischen Endscheidungen der Staatsanwaltschaft Hamburg informieren. Diese Straftaten liegen im öffentlichen Interesse und können daher auf rechtsstaatlichen Boden nur zu einer Anklage und Verurteilung durch ein rechtsstaatliches Gericht führen.

Gegen das in Rede stehende Unrechtsurteil des AG Hamburg wurde ein Rechtsmittel eingelegt.

In Erwartung über eine Mitteilung zur Aufnahme des Ermittlungsverfahrens verbleiben wir,


mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktionsteam

Hamburg, den 2. Sept. 2006


Anlagen
Artikel Mopo vom 4. Aug. 2006
Schreiben an Mopo vom 1.Sept. 2006
Schreiben an Presserat vom 1. Sept. 2006
Rechtsmittel Ra Grassmann im Loving Boys Verfahren
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geschrieben von K13online am 08.11.2006 - ID: 462 - 3025 mal gelesen Drucken

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