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Text - Netzpolitik.org vom 3.03 + 30.3.2009
Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt - vom 3. März 2009

Die auf Wikileaks aufgetauchte Sperrliste von kinderpornographischen Websites der dänischen Behörden ist nun [Korrektur: einem Blogger, der einen Beitrag des Blogs schutzalter verlinkte, welcher auf die Sperrliste verlinkte] in Form einer Hausdurchsuchung am vergangenen Freitag zum Verhängnis geworden.

Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat” – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b. Udo Vetter hält diese Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker für “bemerkenswert”.

Annika Kremer schreibt dazu auf gulli.com:

Die auf Wikileaks verlinkte Kopie der Liste ist, wie es Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem lawblog ausdrückt “für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken.” Indirekte Links bedeutet in diesem Fall, dass auch der Link auf eine Seite, die wiederum die Sperrliste verlinkt, unter Umständen schon ein gewisses Risiko bedeutet. Was das in einem vernetzten Medium wie dem Internet bedeutet, kann sich jeder halbwegs erfahrene Nutzer desselben vorstellen.

Im Blog des Betroffenen ist nun zu erfahren, dass auch der Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Material erhoben wird:

Wie ich vorgestern durch eine polizeiliche Vorladung erfahren habe, wird nun auch gegen mich ermittelt, und war sogar wegen “Verbreitung von Kinderpornografie”. [...]
Ich muss sagen, dass ich dem Ausgang dieser Sache recht gelassen entgegen sehe. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich mich durch meinen Artikel strafbar gemacht haben könnte. Schlimm genug finde ich es allerdings, dass dieser Vorwurf überhaupt ernsthaft erhoben wird und im Raum steht. [...]
Bemerkenswert ist es übrigens, dass ich bis jetzt noch keinen Appel oder gar eine Aufforderung erhalten habe, diese behauptete Verbreitung von Kinderpornografie einzustellen. Ich meine, einem Irren, der mit einem Messer andere Leute verletzt, würde man doch auch erstmal zurufen “hör auf damit”, ihm zureden, ihm drohen oder Gewalt gegen ihn einsetzen. Oder würde man ihn zu einer Anhörung einladen und ansonsten gewähren lassen?

http://netzpolitik.org/2009/hausdurchsuchung-bei-blogger-der-daenische-kinderporno-sperrliste-verlinkt/

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LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft - vom 30. März 2009

Wir haben mal wieder ein juristisches Problem, wie Internet-Law berichtet: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

[...]
Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

Passend dazu auch das Datenschutz-Blog: Warnung: Hausdurchsuchung bei sämtlichen Blog-Betreibern denkbar?

Das heißt übersetzt: Verdächtig ist, wer zu einer (nicht “bösen”) Seite linkt, die zu einer Seite linkt, die “böses” bereit hält. Im konkreten Fall ging es um Wikileaks.de. Der Betroffene hatte aber nicht direkt dorthin gelinkt, sondern zu einer Seite, die wiederum auf Wikileaks.de verwiesen hat. Das reichte, mit obiger Begründung, für eine Durchsuchung. Mit dieser Argumentation ist letztlich jeder Link, der – gleich über wie viele Ecken – zu irgendeiner “bösen” Seite weiterleiten könnte. Das Problem nur: Zu Wikileaks.de hat auch Heise.de in einem Artikel verlinkt. Und ich möchte jetzt nicht darüber sinnieren, wie viele Blogs irgendwo mindestens einen Link zu heise.de gesetzt haben, somit in das obige Muster fallen. Das Feindstrafrecht zeigt seine Fratze.

http://netzpolitik.org/2009/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen-mittelbaren-links-auf-daenische-sperrliste-war-statthaft

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Das Weblog Netzpolitik.org gehört zu den größten politischen Blogs im Internet. Lesen zu den o.g. Artikeln auch die vielen Kommentare dort.
geschrieben am 20.09.2009
gelesen 3186
Autor K13online
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