BVerfG: Besucherplatz Urteilsverkündung SV 4. Mai 2011 | |
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - 76006 Karlsruhe 21. April 2011 Aktenzeichen: 1270 E - 384/11 Zusage Besucherplatz für die Urteilsverkündung zur Sicherungsverwahrung am 4. Mai 2011 Ihre eMail vom 21. April 2011 Sehr geehrter Herr Gieseking, im Hinblick auf die Urteilsverkündung zur Sicherungsverwahrung am 4. Mai 2011, 10 Uhr, teilen wir Ihnen mit, dass für Sie ein Besucherplatz zur Verfügung steht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass keine Platzkarten vergeben werden. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Eintreffens am Sitzungssaal im Innen- oder Außenbereich. Sollten die Plätze im Innenbereich des Sitzungssaales bei ihrem Eintreffen bereits belegt sein, steht für Sie ein Sitzplatz im Außenbereich zur Verfügung. Dort kann man durch eine Glasscheibe in den Saal blicken, der Ton wird durch Lautsprecher übertragen. Bitte finden Sie sich um 9:00 Uhr im Foyer des Gerichtes ein und bringen Sie Ihren gültigen Bundespersonalausweis mit. Mit freundlichen Grüßen Oberamtsrat (Unterschrift) ------------------------------------------------ Lesen Sie dazu auch das folgende News im Archiv hier: http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1951 |
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geschrieben von K13online am 28.04.2011 - ID: 893 - 3215 mal gelesen |
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