Stellungnahme zum 1. Verhandlungstag | |
Stellungnahme und Erläuterungen zum 1. Verhandlungstag am 20.4.2005 in der Revision vor dem LG Trier.
Vorwort und Rückblick Für uns stand von Anfang an fest, dass die Urteile der beiden Vorinstanzen Unrecht und Rechtsbeugung waren. Die Revision vor dem OLG Koblenz mußte daher zum Erfolg führen. Das neue Trierer Landgericht war bisher bemüht, die begangenen Verfahrensfehler nicht erneut zu begehen. Der Staatsanwalt Albrecht hat nichts zu dieser Verhandlung beigetragen. Er lehnte die Einstellung des Verfahrens ab. Zur Aussage der Zeugin Renate K. Frau K. hatte laut Akten die damalige Anzeige bei der Kripo in Borken erstattet. Sie sagte aus, dass Sie in einem Forum einen Link auf die K13 gefunden hatte. In diesem Forum war auch ein User, der AKP-Blumental in seiner Signatur hatte. Es wurde offenbar gegen unsere Web-Seiten gehetzt. Die User wurden aufgefordert Anzeige zu erstatten und dafür zu sorgen und mitzuhelfen, dass unsere Homepage aus dem Internet verschwindet. Die Zeugin tat dies, obwohl Sie sich den Inhalt der K13Seiten nicht richtig angesehen hatte. So die Antwort auf die Frage des Richters. Sie druckte einige Seiten aus und brachte diese zur Kripo Borken. Von AKP bekam Sie dafür wohl einen "Orden". Das Sie hier nun als Zeugin auftreten mußte hatte Sie wohl nicht bedacht. Fazit: Man überlege immer vorher bevor man unsinnige Anzeigen erstattet. Es könnte nämlich sein, dass man von Fanatikern für dessen verachtenswerte Zwecke missbraucht wird.(Namen und Anschriften der Redaktion bekannt) Zur Aussage des Zeugen Ehrlichmann - Kripo/STA Trier Der Kripobeamte aus Borken hat die Anzeige von Frau Renate K. angenommen und erste "Ermittlungen" angestellt. Er erläuterte wie er den Stefan-Text gefunden hat. Dabei muß Ihm klar gewesen sein, dass sich dieser Text in einer Datensammlung befunden hat. Offensichtlich ist jedoch nach Aktenlage, dass Er diese Tatsachen nicht berücksichtigt hat, sondern leglich diesen einen Text als pornografisch eingestuft hat. Er hätte erkennen müssen, dass dies nicht der Fall war. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätten die Ermittlungen eingestellt werden müssen. Aber dies tat er nicht, sondern leitete seine falschen Ermittlungsergebnisse an die zuständige Kripo Trier weiter, die ebenfalls die Legalität nicht erkannt hat und bei der Staatsanwaltschaft Trier einen Durchsuchungsbeschluss bei einem Richter erwirken konnte. Mit konstruierten und falschen Beweisen war es den Ermittlungsbeamten und der STA gelungen eine rechtswidrige Durchsuchung mit Sicherstellung zu erwirken. Mit Ausnahme der zwei Computer wurden alle damals sichergestellten K13 Akten und Unterlagen usw.. bereits vor drei Jahren wieder herausgegeben. Zur Aussage des Zeugen Frank F. Das damalige Vorstandsmitglied des Gef-Hilfevereines und heutiger Verantwortlicher des Internet-Projektes "Seventeen6" machte in den wesentlichen Punkten richtige Angaben zur Sache. Er erklärte insbesondere, dass Dieter G. keine Kenntnis vom "Stefan-Text" hatte. Das der PRD in der alleinigen Verantwortung von Ilja S. lag, so wie es auch im Impressum stand. Dieter G. habe Ihn sofort nach der HD angerufen, um nach diesem Text zu suchen. Er und zwei weitere Freunde hätten den Text dann im PRD gefunden. Dieter G. habe auch keine Kenntnis von der Technik gehabt und keine Zugänge auf den Server für den PRD. Ilja S. habe den PRD selbst dort abgelegt. Auch Frank F. habe den Stefan-Text zuvor nicht gekannt, weil die Datensammlung mit über 1300 Texten einfach zu groß gewesen seien. Damit wird bestätigt, dass Dieter G. keine wie von den vorinstanzlichen Gerichten behauptete "billigende Inkaufnahme" vorgeworfen werden kann. Damit ist Dieter G. bereits an diesem Punkt freizusprechen. Dazu wurde jetzt auch der Trierer Kripobeamte geladen, der die Aussagen von Dieter G. bestätigen wird. Zur Aussage des Zeugen Peter A. Das damalige Vorstandsmitglied im K13-Gef-Hilfeverein und jetziger Verantwortliche/Admin. des Girllover-Forums hat sich in einigen Sachverhalten zunächst widersprochen. Dieter G. und sein Verteidiger Grassmann mußten nachhaken und seine unkorrekten Angaben wieder richtigstellen. Das Verhalten von Peter A. ist in den letzten Monaten jedoch nicht mehr akzeptabel, sodass sich Dieter G. und K13online von Ihm distanziert hat. Einen Solidarbeitrag hat er nicht geleistet, obwohl er in dieses Verfahren voll verwickelt war und ist. Schlussbemerkungen Der Mitangeklagte Ilja S. wurde vollkommen unverhältnismäßig von den Justizbeamten mit Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Eine solche Demütigung ist menschenunwürdig. Ilja S. befindet sich in anderer Sache zur Zeit in der JVA Berlin und hält sich momentan nur wegen diesem Verfahren in der JVA in Trier auf. Auf diese Haftstrafe gehen wir an dieser Stelle nicht weiter ein. Die Berichterstattung in allen uns bekannten Medien ist bisher neutral, sachlich und objektiv. Die Journalisten und Redaktionen haben sich diesmal an den Pressekodex gehalten. Deshalb sprechen wir hier einen Dank aus. Wir gehen davon aus, dass diese neue Handhabung auch das Ergebnis unserer langen und intensiven Bemühungen ist. Die Beschwerden an den Deutschen Presserat sind offensichtlich an den Medien nicht ungehört vorbei gegangen. Wir hoffen, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. Das Zuschauer-Interesse war diesmal gering. Anwesend waren lediglich drei junge Frauen, zwei unbekannte Männer und ein Freund, ein Pressevertreter des TV Trier sowie des SWR. Hörfunk- und TV Medien waren nicht dort. Allerdings gehen wir davon aus, dass zum 2. Verhandlungstermin mit dem Sachverständigengutachten und den Plädoyes sowie der Verkündung des Urteils wieder mehr Medien teilnehmen werden. Abschließend zum 1. Prozesstag sei angemerkt, dass die gesamte Verhandlung ruhig und korrekt verlaufen ist. Diese positive Entwicklung macht das geschehene Unrecht alleine allerdings nicht wieder gut. Die ganzen furchtbaren Folgen dieses Unrechtsverfahrens und dessen existenz-zerstörenden Auswirkungen halten bis heute an. Es grenzt schon an ein kleines Wunder, dass alle Beteiligten bis jetzt stand und durchgehalten haben. Denn dieser Prozess ist bisher einmalig in Deutschland. Für pädophile Verhältnisse findet dieser Fall ein großes Interesse in der Öffentlichkeit. Bedauerlicher und schlimmer Weise ist dies in der sogenannten Pädophilenszene im Internet und darüber hinaus nicht so. Die Bedeutung dieses Prozesses ist den anonymen Pädophilen - Ausnahmen bestätigen die Regel - noch nicht bewußt und klar. Es mangelt daher in Relation zur Masse der Pädophilen in Deutschland eindeutig an Solidarität und Unterstützung. Wir danken den bisherigen Spendern und wünschen uns für die Zukunft weitere aktive oder passive Mithilfe und Unterstützung. Ein Dank geht auch an unsere zwei Anwälte, die engagiert die Verteidigung übernommen haben. K13online-Redaktionsteam Dieter Gieseking |
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geschrieben von K13online am 03.05.2005 - ID: 341 - 3858 mal gelesen |
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