"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - Gigi 37: Geisteshaltung Mieturteil Unna
Die Zeitschrift für sexuelle Emanzipation -Gigi- berichtet in seiner 37. Ausgabe(Mai-Juni 2005) zum Urteil des AG Unna und der Presseberichte in der WAZ/WP in der Mietsache UKBS ./. Dieter G. wie folgt:

Geisteshaltung: Einen "Schritt aus der Unsicherheit und Angst vieler Mieter" wähnte am 31.März 2005 die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung(WAZ)" nach dem Urteil des Amtsgerichtes Unna gegen Dieter Gieseking und frohlockte: " Pädophilen-Aktivist verliert Prozeß... Dieter G. muß ausziehen."

Gieseking war vor Gericht einer Kündigungsklage der für seine Wohnung zuständigen "Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft"(UKBS) unterlegen. Diese hatte Klage mit Verweis auf Giesekings "Geisteshaltung" eingereicht, nachdem lokale Zeitungen - unter anderem die Ruhrgebietsausgabe der taz- eine Kampagne gegen den dort zurückgezogen lebenden Gieseking gestartet und dabei auch dessen Porträtfoto und die vollständige Wohnadresse veröffentlicht hatten. Daraufhin war es zu einer Demonstration erregter Anwohner vor Giesekings Haus gekommen. "Der Fall hat Präzedenz-Charakter. Wegen seiner secuellen Neigung zu Kindern muß der Mann aus dem Familienhaus in der Gartenvorstadt ausziehe", so die WAZ. Die UKBS hatte vor Gericht argumentiert, "der Inhalt der von dem Beklagten öffentlich(im Internet-Gigi) verbreiteten Ansicht zur Legalisierung der Pädosexualität" wirke sich "unmittelbar negativ auf den Hausfrieden" aus. Es sei "nach wie vor das erklärte Ziel des Beklagten"(was in einer Demokratie völlig legal ist - Gigi) "diesbezügliche Vergehens- und Verbrechenstatbestände aus dem StGB zu tilgen". Erschwerend sei "die offenenkundige Tatsache, daß der Beklagte seine Einstellung zur angeblich gebotenen Legalisierung der Pädosexualität natürlich auch nicht im geringsten relativiert" habe. Richterin Barbara Lorenz-Holzmann hielt Gieseking vor, ein Engagement für die Akzeptanz der Pädophilie könne "doch wohl nur " durch " "die sexuelle Misshandlung von Kindern" oder " Anschauen von Kinderpornographie" geschehen und empfahl dem Beklagten, sich eine kinderfreie Nachbarschaft zu suchen. " Was sie da tun ist nicht nur freie Meinungsäußerung. Sie stellen geltenes Strafrecht in Frage", so die Richterin laut WAZ. Und weiter: " Wenn ein Neo-Nazi in einem Haus mit Ausländern wohnt und öffentlich zum Mord an ihnen aufruft, kann er dort auch nicht wohnen bleiben." (vgl. Gigi Nr. 36, S. 19)


Links neben dem Artikel wurde ein Pressefoto von Dieter Gieseking gedruckt.

Gegen dieses Gesinnungsurteil mit einer rechtswidrigen und verfassungswidrigen Geisteshaltung der Richterin wurde Berufung vor dem Landgericht Dortmund eingelegt. Weitere Berichterstattung folgt....

Ein Kauf bzw. Abo wird empfohlen hier:

http://www.gigi-online.de/start.html

Die Gigi-Ausgaben ab der Nummer 25 können auch bei K13online bestellt werden. Einige Restexemplare sind hier noch vorhanden.
geschrieben am 07.05.2005
gelesen 4245
Autor K13online
Seiten: 1
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