Mietsache: 2. Schriftsatz UKBS-RA Keuneke an AG Unna
Aufgrund der uneinsichtigen Position von UKBS wird die bisherige Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Schriftsätze der Gegenseite aufgegeben. Wir dokumentieren hier das 2.
Kündigungsschreiben bzw. Klageschrift an das AG Unna vom 26.10.2004 in den wesentlichen Auszügen:

.....Die Berichterstattung führte in der Öffentlichkeit, namentlich natürlich auch innerhalb der Mietergemeinschaft des von dem Beklagten bewohnten Hauses für helle Aufregung. Den berechtigten Sorgen und Ängsten betroffener Eltern wurde sodann anlässlich einer am 25.9.04 im Bereich der Straße durchgeführten, zuvor von den zuständigen Behörden genehmigten Demonstration Ausdruck verliehen: auch insoweit kann auf die beigefügten Presseartikel Bezug genommen werden.

Der Beklagte ist ein überzeugter Pädosexueller und macht hieraus auch gar keinen Hehl. Um sich und Gleichgesinnten ein öffentliches Forum zu bieten, hat er das Internetportal krumme13 eingerichtet. In den von ihm verfassten Kurzinfos bzw. Newslettern bezeichnet er sich selbst als aktiven Pädoaktivisten, welcher zur Verbesserung der Situation von Pädophilen beitragen will bzw. das Ziel hat, die Pädophilen zu emanzipieren und eine gesellschaftliche Akzeptanz aller Pädophilen zu erreichen. Hierbei bescheinigt sich der Beklagte selbst jahrelange Aktivitäten in der Sache Pädophilie und geriert sich als einer ihrer bekanntesten und bedeutensten Aktivisten. Die ihn betreffende Presseberichterstattung empfindet er als Vertreibungspolitik und Medienkampagne, welche menschenverachtend sei und seinen Existenzverlust zum Ziele habe. Damit daber nicht genug. Vielmehr ist der Beklagte jetzt sogar dazu übergegangen seine vermeintlichen Gesinnungsgenossen heftig zu kritisieren, da diese offenbar nicht bereit sind, ihn in seinem Kampf gegen den drohenden Existenzverlust finanziell zu unterstützen.

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Alle Mitmieter, aber natürlich insbesondere die insoweit betroffenen Eltern, sind über die Anwesenheit des Beklagten in ihrem Haus natürlich hell entsetzt. Soweit irgendwie möglich, begleiten bzw. beaufsichtigen Sie ihre minderjährigen Kinder quasi auf Schritt und Tritt......

Zu ergänzen ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Mieter des Hauses auch im Rahmen einer Unterschriftenaktion an die Klägerin gewand haben und diese aufgefordert habe, für eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Beklagten Sorge zu tragen.

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Schließlich erlauben wir uns die Bemerkung, dass sich der Beklagte mit dem Inhalt seines Widerspruches quasi nochmals selbst entlarvt, in dem er die Prinzipien unseres Rechtsstaates und der Grundrechte nur für sich reklamiert, andererseits aber die menschenverachtenden Handlungsweisen pädosexueller Straftäter gegenüber ihren bedauernswerten Opfern gerade nicht wahrhaben will.


An dieser Stelle weisen wir zum XX Mal daraufhin, dass von K13online oder Dieter G. in keiner Weise tatsächliche Gewalt gegen Kinder verharmlost wird. Solche falschen Behauptungen sind reine Lügen und Verleumdung ! Der kluge und wissende und informierte Leser wird leicht erkennen, welche verwirrten Gedanken und Ignoranz diese fatale Argumentation in sich birgt. Differenzierung und Aufklärung hat daher höchste Priorität.

Mit dem Mietrecht hat das Pro - und Kontra Pädophilie jedoch absolut nichts zu tun. Von der Klägerseite werden dort Dinge in einen Topf geworfen, die nicht zusammengehören. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier unter dem Druck des Mietrechtes die freie Meinungsäußerung unterbunden und verboten werden soll. Das Grundgesetz ist jedoch unangreifbar und das höchste Rechtsgut. Würde die ungerechtfertigte Kündigung wegen der angeblichen Störung des Hausfriedens rechtswirksam werden, dann wäre ein solches Gerichtsurteil des AG Unna eindeutig verfassungswidrig. Dieter G. ist mit K13online und seinen Freunden bereit auch das Bundesverfassungsgericht bzw. den Bundesgerichtshof anzurufen, um in solchen Fällen ein für alle Betroffene gültiges Grundsatzurteil zu erlangen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Das Unrecht muss zu RECHT werden !

Abschließend eine andere wichtige Anmerkung. Die Unterschriftenliste wurde lediglich von 2/3 der Mitparteien unterschrieben. In Unkenntnis der Person Dieter G. kam dies zustande. Bei der "Güteverhandlung" war nicht eine Partei bzw. Eltern bereit, gegen Dieter G. eine ablehnende Aussage zu machen. Dies bestätigt meine Aussage, dass es im Haus zumindest jetzt keine negative Haltung gegen Dieter G. mehr gibt. Das Angstgespenst existiert nur noch in den Köpfen eines Herrn Fischer von der UKBS und dessen Anwalt Keuneke. Es gab und gibt keine konkreten Anlässe und Beschwerden der Mitmieter von Dieter G. in diesem Wohnhaus. Eine Störung des Hausfriedens durch Dieter G. ist daher vollkommener Unfug !
geschrieben von K13online am 31.03.2005 - ID: 333 - 3471 mal gelesen Drucken

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