Bundestag: K13-Petition zur SV abgeschlossen
A b s c h r i f t

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

11011 Berlin, 14.07.2011


Pet 4-17 -07 -45011-003886

Sehr geehrter Herr Gieseking,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 07.07.2011 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses(BT-Drucksache 17/6470), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/S/steinke_kersten.html

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Sicherungsverwahrung

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung
Der Petent fordert die ersatzlose Streichung der Rechtsvorschriften zum Vorbehalt und zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der vom Petenten angesprochene Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz bzw. ohne Straftat" wird gesehen. Allerdings kann der Petitionsausschuss die vom Petenten vorgetragene pauschalisierende Sichtweise nicht teilen. Es gibt ein Recht der Bevöl­kerung auf innere Sicherheit. Dieses Recht hat einen hohen Stellenwert. Deshalb muss der Staat alles tun, um die Freilassung von Straftätern zu unterbinden, wenn am Ende der Haftzeit die Gefahr einer Wiederholung von Straftaten besteht.

Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts ist eine Überprüfung des gesamten Regel-Systems zur Sicherungsverwahrung angezeigt.

Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung soll weiterhin eine möglichst frühzeitige und verlässliche Entscheidung über die Gefährlichkeit des Täters ermöglichen. Künftig sollen die Gerichte bei der Verurteilung Sicherungsverwahrung anordnen oder sich in unklaren Fällen die endgültige Gefährlichkeitsprognose vorbehalten.

Darüber hinaus ist seitens der Bundesregierung eine Stärkung der Führungsaufsicht dahingehend vorgesehen, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung als zu­sätzliches Instrument der Führungsaufsicht ermöglicht werden soll. Ziel soll es sein, im Einzelfall eine bessere Betreuung und vor allem Überwachung der in Freiheit zu entlassenden, aber weiterhin als gefährlich eingestuften Täters zu ermöglichen.

Aus diesen Gründen kann der Petitionsausschuss das Anliegen nicht unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.
(Das Original-Dokument kann also PDF-Datei bei uns angefordert werden)

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

Drucksache 17/6470 vom 06.07.2011

Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 296 zu Petitionen –

Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.

Berlin, den 6. Juli 2011

Der Petitionsausschuss
Kersten Steinke
Vorsitzende

Auszüge des Bundestags-Dokumentes auf Seite 12

Laufende Nummer 206 * Pet 4-17-07-45011- 003886 * 75175 Pforzheim * Sicherungsverwahrung * BMJ
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706470.pdf
(Zum Öffenen und Lesen der PDF-Datei benötigen Sie z.B. den Adobe Reader auf ihrem PC)

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Deutscher Bundestag schließt K13online-Petition zur vorbehaltlichen und nachträglichen Sicherungsverwahrung ab - vom 19.07.2011
Deutscher Bundestag stellt das Recht der Bevölkerung auf innere Sicherheit über den Rechtsgrundsatz keine Strafe ohne Gesetz & Straftat * Bundesregierung(CDU/CSU & FDP) will Führungsaufsicht mit Fußfesseln erweitern
Der Inhaber dieser K13online Webseiten, Dieter Gieseking, hatte am 20. Dezember 2009, sofort nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte(EGMR) vom 19. Dezember 2009, eine Petition an den Bundestag eingereicht. Darin wurde die ersatzlose Streichung der nachträglichen und vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung(SV) gefordert. Inzwischen wurde die nachträgliche SV abgeschafft, jedoch die vorbehaltliche SV erweitert. Auf Empfehlung des Petitionsausschusses hat der Deutsche Bundestag unsere Petition am 7. Juli 2011 abgeschlossen und hinsichtlich der vorbehaltlichen SV nicht entsprochen. Lesen Sie die Dokumenten mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2024
geschrieben von K13online am 19.07.2011 - ID: 909 - 3211 mal gelesen Drucken

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