„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - Bundestag Rechtsausschuss zur SV: Halina Wawzyniak(LINKE)
Frage zum Thema Inneres und Justiz vom 17.05.2011: Sicherungsverwahrung

Sehr geehrte Frau Halina Wawzyniak !

Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2010 eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung verabschiedet, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32432993_kw48_sp_sicherungsverwahrung/index.html

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat am 4. Mai 2011 in seiner Urteilsverkündung alle bisherigen Gesetze zur Sicherungsverwahrung ab 1998 bis einschließlich 2011 für verfassungswidrig erklärt:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236509.html

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hatte die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls wegen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt.

1. Welche Positionen hatten Sie persönlich vor den oben genannten Entscheidungen vertreten, und welche Positionen vertreten Sie heute ?

2. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, erneut eine Neuregelung bis Mai 2013 zu beschließen. Ab welchem Datum wird das neue Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und zu welchem Zeitpunkt ist mit einer weiteren Anhörung von Experten im Rechtsausschuss zu rechnen?

3. Die momentane Gesetzeslage nach § 66 ff. StGB sieht eine Erleichterung bei der Verhängung der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung im Urteil vor. Eine Wahrscheinlichkeitsprognose für zukünftige Straftaten reicht aus. Soll dies auch weiterhin so bleiben und warum ?

4. Der Begriff der "psychischen Störung" ist nach meiner Ansicht unklar definiert. Sollen unter diesen Begriff auch alle die Personen fallen, die eine pädophile Orientierung besitzen und allein dies ausreicht, um einen Pädosexuellen zur Sicherungsverwahrung zu verurteilen ?

5. Im Gesetzgebungsverfahren und bei den Anhörungen im Rechtsausschuss wurden bisher immer nur Experten mit ihren Gutachten angehört. Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass sich auch die Betroffenen selbst - z.B. die Pädosexuellen - zu Wort melden und ihre Meinung äußern können ?

Für die Antworten danke ich.

Dieter Gieseking

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Antwort von Halina Wawzyniak vom 18.05.2011


Sehr geehrter Herr Gieseking,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Sicherungsverwahrung.

zu 1. Ich habe, wie meine gesamte Fraktion, die bisherige Regelung der Sicherungsverwahrung auch vor dem Urteil abgelehnt und entsprechend tue ich dies auch heute noch.

zu 2. Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Das erfahren Oppositionspolitiker meist auch nur aus der Zeitung...

Da die anderen Fragen etwas umfänglicher in ihrer Beantwortung sind, bitte ich Sie dazu auf meiner Homepage http://www.wawzyniak.de die entsprechenden Positionspapiere u.ä. zu lesen. Dort sind alle ihre Fragen beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte vom 19.05.2011 von Roman Czyborra

Liebe Frau Wawzyniak,

Sie haben gerade geantwortet, auf www.wawzyniak.de seien alle weiteren Fragen des Vorredners (Frage vom 17.5.) beantwortet. Das scheint mir die Unwahrheit zu sein. Ich finde dort nämlich nur Ihr www.wawzyniak.de ohne explizite Erwähnung der Mitspracherechten von Pädophilen, die fürchten, als psychisch gestörte gefährliche Sexualstraftäter diffamiert zu werden. Die Frage ist durchaus heiß, das Bundesverfassungsgericht hat 2002 nach Anhörung homosexueller Experten auch kompetenter urteilen können, als es 1955 noch über die Köpfe hinweg geurteilt hat. Also, wie steht´s?

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Antwort von Halina Wawzyniak vom 19.05.2011


Sehr geehrter Herr Czyborra,

soweit eine Fraktion eine Vertretung von Pädophilen im Rahmen einer Anhörung als Sachverständige einlädt, wäre dies theoretisch denkbar. Allerdings wird tatsächlich eher auf Juristen/innen und Leiter/innen von Strafvollzugsanstalten zurückgegriffen.

Darüber hinaus, steht der Begriff "psychische Störung" in der Kritik. Diese greif ich in dem zitierten Papier auf.

Mit freundlichen Grüßen Halina Wawzyniak
http://www.abgeordnetenwatch.de/halina_wawzyniak-575-38031--f295114.html#q295114


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Abgeordnetenwatch: Halina Wawzyniak(Die LINKE) antwortet auf K13online-Befragung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung - vom 19.05.2011
Halina Wawzyniak: "Soweit eine Fraktion eine Vertretung von Pädophilen im Rahmen einer Anhörung als Sachverständige einlädt, wäre dies theoretisch denkbar
Die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Halina Wawzyniak, hat als 1. auf unsere Fragen bei Abgeordnetenwatch geantwortet. Dabei hat Sie zunächst auf ihre ausführlichen Stellungnahmen & Positionen auf ihren Webseiten der LINKEN verwiesen. Erst auf erneutes Nachfragen eines Bürgers, Roman Czyborra, ging sie etwas weiter auf die Fragen 4 + 5 von Dieter Gieseking ein. Jeder Bürger - also auch Pädophile/Pädosexuelle und Sympatisanten - können bei Abgeordnetenwatch Fragen stellen. Bürger- und Menschenrechtler sind aufgerufen, durch weiteres Nachfragen die politische Debatte zu diesem Themenkomplex weiter zu vertiefen. Lesen Sie weiter mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1972
geschrieben am 19.05.2011
gelesen 4067
Autor K13online
Seiten: 1
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