Tagebuch einer Gefangenschaft: 114. Tag

Tagebuch einer Gefangenschaft: 114. Tag, Donnerstag, den 8. September 2016 in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

Heute gibt es einen kleinen Ausflug in die "Freiheit" und zwar mit Einzeltransport zur Strafvollstreckungskammer(StVK) zum Landgericht nach Karlsruhe. Nach dem täglichen Aufschluss um 6 Uhr warte ich auf meiner Zelle 4226 auf den Beamten, der mich um 8:30 Uhr zur Kleiderkammer abholt. Ich kann mich umziehen und meine beste Privatkleidung anziehen. Um 9 Uhr treffe ich vor dem Fahrzeug einen weiteren Gefangenen, der mir allerdings noch nicht bekannt ist, und dieser hat heute auch seinen Termin bei der StVK. Es geht bei uns Beiden um die 2/3 Strafe, ob wir diese bekommen oder nicht. Der 2/3 Termin wäre bei mir der 16. September 2016. Das wären also noch genau acht Tage bis zu meiner vorzeitigen Entlassung. Wird 2/3 gewährt, dann würden die restlichen zwei Monate zur Bewährung ausgesetzt werden, die entweder 2, 3 oder 5 Jahre dauern würde. Bei einer relativ geringen Freiheitsstrafe von "nur" sechs Monaten stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage, ob man dies machen soll oder nicht. Bei Endstrafe sechs Monate fällt die Bewährung weg und man hat alles abgeschlossen. Lohnen sich diese 2 Monate vorzeitige Entlassung überhaupt, weil man dann einem Bewährungshelfer unterstellt wird und sich andauernd dort melden muss usw.. ! Bei Gefangenen, die eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren haben, lohnt sich 2/3 Strafe natürlich immer. Nun, ich hatte mich schon im Juni 2016 in der JVA Kislau dafür entschieden. Denn zu dieser Zeit gab es dort bekanntlich die ganzen Angriffe auf meine Person. Außerdem will ich nun zu Recherchezwecken wissen, wie eine solche Anhörung abläuft und ein solches Verfahren zu einer Entscheidung kommt.

Das Fahrzeug hat Startschwierigkeiten. Mit einem Überbrückungskabel von Batterie zu Batterie muss nochgeholfen werden. Von Bruchsal nach Karlsruhe dauert die "Freifahrt" rund 20 Minuten. Beim Landgericht angekommen werden wir Beide in einen Haftraum gebracht, der total versaut ist. Das ist eines Landgerichtes vollkommen unwürdig. Ein Beamter bringt uns ungenießbare Stullen, die kein Menschen essen kann. Das ist eine Frechheit, sowas zum Essen angeboten zu bekommen. Wandert bei mir gleich in den Mülleimer. Der Mitgefangene hat vor mir seinen Termin. Über eine Stunde muss ich in diesem Saustall auf meinen Termin um 11 Uhr warten: 

Zwei Beamte holen mich ab und bringen mich in den kleinen Gerichtssaal, wo auch schon die Richterin Görlitz auf mich wartet. Wir unterhalten uns ganz locker und freundlich über meinen Fall. Ich muss festellen, dass Sie überhaupt nichts von den Vorfällen in Kislau weiß. Sie weiß nichts über den Grund meiner Verlegung und auch nicht, dass ich in Kislau rund fünf Wochen im U5 Betrieb gearbeitet habe. Alles musste ich der Richterin Görlitz erst in Kurzform erzählen. Es ist unfassbar, wie die JVA Kislau bei Ihrer Stellungnahme an die StVK geschlammt hat. Die Richterin Görlitz beschließt und teilt mir mündlich mit, dass Sie auf Grund meiner Anhörung eine ergänzende Stellungnahme von Kislau einholen will. Sie deutet an, dass Sie 2/3 durchaus zustimmen könnte. Sie scheint erkannt zu haben, dass meine Haftbedingungen sehr ungewöhnlich und schwierig sind. Auf jeden Fall hat Sie erkannt, dass die JVA Kislau keine korrekte Stellungnahme abgeben hat. Was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wußte ist, dass auch diese ergänzende Stellungnahme lückenhaft bis falsch sein wird. Diese Tatsachen werden sich jedoch erst nach meiner Entlassung bei der Akteneinsicht bestätigen. Zur nichtöffentlichen mündlichen Anhörung wird mir die Richterhin Görlitz am 13. September 2016 eine Niederschrift in die JVA Bruchsal aushändigen lassen. Dieses Dokument wird auf meinen Webseiten demnächst im Online-Tagebuch dokumentiert und veröffentlicht werden. Die JVA Kislau wird Ihre erneut fehlerhafte Stellungnahme über mehrere Wochen verschleppen, so dass der 2/3 Termin schon lange Zeit verstrichen war. Dieses schwere Dienstvergehen ist u.a. auch jetzt aktuell Bestandteil der Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium gegen die JVA Kislau. Bis zu diesem Anhörungstermin und bis zur Entscheidung der StVK liegt die alleinige Schuld der späteren Nicht-Gewährung zum 2/3 Termin ausschließlich bei der JVA in Kislau. Der Richterin Görlitz kann bis zu diesem Zeitpunkt kein Vorwurf gemacht werden. Sie hat sogar mehrfach an diese Stellungnahme erinnert und wartete darauf, Ihre Entscheidung pünktlich treffen zu können. Auch dies hat sich erst nach der Einsicht in die Gefangenenakten im Jahre 2017 bestätigt. Der Beschluss der StVK erfolgte erst am 21. Oktober 2016 und wurde mir erst am 26. Oktober 2016 in der JVA Bruchsal ausgehändigt. Erst zu diesem Datum hat Sie eine Entscheidung getroffen und diese so begründet, dass diese nicht akzeptabel war. Ich hatte sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht, worüber erst nach meiner Entlassung am 28. November 2016 entschieden wurde. Natürlich hatte sich zu diesem Datum die Sache schon erledigt gehabt.

Weitere Details und Dokumente werden in meinen kommenden Online-Tagebüchern veröffentlicht...


Tagebuch einer Gefangenschaft: 113. Tag, Mittwoch, den 7. September 2016 in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

http://krumme13.org/text.php?id=1331&s=read

geschrieben von K13online am 25.09.2017 - ID: 1340 - 1864 mal gelesen Drucken

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