"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - JVA Uelzen: Kontaktverbot gegen RonnyZ. & K13online
A b s c h r i f t

Justizvollzugsanstalt Uelzen
Postfach 1564
29505 Uelzen


27.01.2010


Aktenzeichen xxx

Strafgefangener RonnyZ., zurzeit Justizvollzugsanstalt Uelzen:
hier: Kontaktverbot



Sehr geehrter Herr Gieseking,

im Dezember 2009 sowie erneut im Januar 2010 haben Sie den hier Inhaftierten RonnyZ. angeschrieben. Ihre Briefe wurden - nach vorgehender inhaltlicher Kontrolle aufgrund einer angeordneten Postkontrolle vom 18.03.2009 - an Herrn Z. ausgehändigt.

Gemäß § 29 Abs. 2 Ziff. 2 NJVollzG kann Schriftwechsel mit bestimmten Personen untersagt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Schriftwechsel mit Personen, die nicht Angehörige des Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches sind, einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben würde.

Unseren Informationen zufolge sind Sie aktives Mitglied der Internetseit bzw. Redaktion K13 Online, die sich für die Belange Pädophiler einsetzt und Straffreiheit bei "einvernehmlichen" Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen fordert.

Die Justizvollzugsanstalt Uelzen sieht bei einem fortgesetzten Kontakt zwischen Ihnen und Herrn Z. die Gefahr, dass das Vollzugsziel gemäß § 5 NJVollzG, wonach Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden sollen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, gefährdet werden könnte.

Ich teile Ihnen vorsorglich mit, dass Schreiben von Herrn Z. an Sie nicht weitergeleitet werden. Im Weiteren bedeutet dies auch, dass eingehende Schreiben von Ihnen an Herrn Z. künftig ungeöffnet an Sie zurückgeschickt werden.

Insoweit bitte ich, von weiteren Schreiben an Herrn Z. abzusehen.


Mit freundlichen Grüßen

Sachbearbeiterin
In Vertretung
Beglaubigt


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Lesen Sie dazu auch das News im Archiv hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1578
geschrieben am 30.01.2010
gelesen 3521
Autor K13online
Seiten: 1
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