K13online ./.CareChild: Beschwerde bei GStA Stuttgart
A b s c h r i f t


Staatsanwaltschaft Stuttgart
Generalstaatsanwaltschaft
Postfach 106048

70049 Stuttgart



15. August 2010


Betreff: Beschwerdebegründung gegen die Verfügung der StA Stuttgart vom 23. Juli 2010 an die Generalstaatsanwaltschaft
Bezug: Aktenzeichen 1 Js 55017/10 - Meine Beschwerde vom 30. Juli 2010

Bezug nehmend auf meine oben genannte Beschwerde erhalten Sie meine Begründung mit dem Antrag, die Verfügung vom 23. Juli 2010 aufzuheben, und ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Herrn Kappe zu eröffnen. Sofern es wider erwartend zu keiner strafrechtlichen Verfolgung kommen sollte, beabsichtige ich einen richterlichen Beschluss zu erwirken.


B e g r ü n d u n g

1. Der § 193 StGB findet in diesem konkreten Fall und bei dieser klaren Sachlage keine Anwendung. Ein diesbezüglicher Rechtfertigungsgrund liegt nicht vor.

2. Bei der von Herrn Kappe gegenüber dem SWR-Autor Brillen in einem Interview getätigten und vom SWR ausgestrahlten TV-Sendung falschen Tatsachenbehauptungen handelt es sich nicht um eine freie Meinungsäußerung, die durch den Artikel 5 Grundgesetz geschützt ist.

3. Die Tatsachenbehauptungen des Herrn Kappe, auf den Webseiten von K13online würden Straftaten - Verbreitung von Kinderpornografie und Verleumdungen - begangen, sind nachweislich falsch. Es existiert kein rechtskräftiges Urteil, die diese Behauptungen gelegen können.

4. Herrn Kappe ging es bei seinen Äußerungen nicht um die Sache, sondern um eine vorsätzliche Verleumdung meiner Person bzw. der K13online Redaktion. Durch seine Diffamierung wird das Ansehen in der Öffentlichkeit schwer geschädigt. Die falschen Tatsachenbehauptungen stellen eine verbotene Schmähkritik dar.

5. Wenn die Staatsanwaltschaft, die von Herrn Kappe begangenen Straftaten nicht verfolgt, dann besteht in Zukunft die dringende Gefahr, dass weitere Personen/Stellen diesbezüglich falsche Tatsachenbehauptungen “legal” aufstellen können. Dadurch würde in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck entstehen, dass auf den K13online Webseiten Straftaten begangen werden. Wenn dies so wäre, dann hätten Polizei & Staatsanwaltschaft meine Webseiten schon schließen lassen. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil alle Inhalte legal waren und sind.

6. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim hat zwar am 19.05.2010 Anklage erhoben. Die Verteidigung hat jedoch bereits am 10.06.2010 einen begründeten Antrag auf Klageabweisung an das Amtsgericht Pforzheim gestellt. Unabhängig davon geht es bei diesem Verfahren aber nicht um kinderpornografische Inhalte auf meinen Webseiten, sondern lediglich um eine Linksetzung auf das legale Weblog “Schutzalter”. Die Begründung der Klageabweisung durch meinen Verteidiger RA Graßmann liegt als Nachweis über die Legalität meiner Webseiten in der Anlage bei.

7. Hinsichtlich meiner Beschwerde zur Gegendarstellung an den SWR ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nach dem der SWR die Ausstrahlung der Gegendarstellung abgelehnt hat, gelangt meine Beschwerde nun vor den Rundfunkrat Baden-Württemberg. Der Rundfunkrat wird sich voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 24. September 2010 damit beschäftigen und eine Entscheidung treffen. Ich gehe hier davon aus, dass meiner Beschwerde für eine Gegendarstellung entsprochen wird. Dieser Schriftsatz dient zugleich auch als Nachweis in dieser Sache.

Es wir um Eingangsbestätigung dieses Schreibens und Mitteilung des Beschwerde-Aktenzeichens gebeten. Aus gegebenen Anlässen werden weitere Dokumente nachgereicht.



Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


Anlagen
Abschrift Klageabweisung an AG von RA Graßmann
Abschrift Beschwerde an SWR und Rundfunkrat BW

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K13online Pressemitteilung: Dieter Gieseking legt Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Generalstaatsanwaltschaft ein - vom 15.08.2010
K13online(Gieseking) ./. CareChild(Kappe): Falsche Tatsachenbehauptungen von Michael Kappe in SWR-Sendung "Einblicke in Pädophilenszene" müssen strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden
Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hat gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft(StA) Stuttgart vom 23.07.2010 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Stuttgart eingelegt. Die StA Stuttgart hatte die Strafanzeige/Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Webseite CareChild, Michael Kappe, nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrig eingestellt. In der Begründung der Beschwerde weist die K13online Redaktion daraufhin, dass obige Verfügung aufgehoben wird und der Beschuldigte Michael Kappe einer gerechten Strafe zugeführt wird. Lesen Sie den Schriftsatz mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 15.08.2010 - ID: 844 - 3309 mal gelesen Drucken

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