"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Text - Beschwerde gegen Hamburger Wochenblatt beim Presserat
Beschwerde gegen Hamburger Wochenblatt - Verstoß gegen Pressekodex

Sehr geehrte Damen und Herren !

Wir erheben Beschwerde gegen das Hamburger Wochenblatt bezüglich des Artikels vom 9. Aug. 2006. Der Inhalt verstößt u.a. gegen die Ziffer 9 ff. des Pressekodex des Deutschen Presserates. Das Wochenblatt hat bisher nicht auf unsere Schreiben zur Richtigstellung , Entschuldigung und der Aufforderung eines Folgeartikels gemäß Ziffer 13 des Pressekodex reagiert.

Begründung

* In Absatz 2 schreibt das Wochenblatt: “Der Hitler-Schnauzbart sträubt sich angriffslustig, ….”! Dieser Vergleich mit einem der schlimmsten Naziverbrecher Deutscher Geschichte ist gemäß Ihrer Entscheidung in der Sache BK1-213/06 gegen die Hamburger Morgenpost unzulässig und nicht durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Siehe dazu auch unsere Beschwerde vom 1. Sept. 2006 , worauf Bezug genommen wird.

* Für die Veröffentlichung eines Fotos wurde dem Wochenblatt von mir keine diesbezügliche Genehmigung erteilt. Auch wenn das Foto einen schwarzen Balken vor den Augen trägt ist meine Person eindeutig erkennbar. Die bei der Verhandlung anwesenden Journalisten wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich einer Veröffentlichung eines Fotos von meiner Person nur dann zustimme, wenn das eigene und offizielle Pressefoto verwendet wird - und zwar ohne Balken. Ein schwarzer Balken vor den Augen suggeriert dem Leser negative und abwertende Darstellungen meiner Person. Das offizielle Pressefoto meiner Person kann meinen privaten Web-Seiten hier entnommen werden:
http://www.dieter-gieseking.de/page1003.html.

Bezüglich meiner Beschwerde gegen die Mopo/Bild Hamburg haben Sie einen Punkt nicht gerügt. Dabei ging es bei der Bild-Hamburg um: “warb im Internet für ein Kinderschänder-Buch”. Neben meiner Person wird damit auch der Autor des wissenschaftlichen Werkes in seiner Ehre verletzt und darüber hinaus wird das Andenken des Verstorbenen in den Schmutz gezogen. Der Beschwerdeausschuss hätte auch diesen Verstoß gegen den Pressekodex missbilligen müssen. Es wird daher um erneute Prüfung und Entscheidung gebeten. Dazu haben wir bereits ein News gesetzt hier:
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=614

Auch über die neue Beschwerde gegen das Hamburger Wochenblatt werden wir auf unseren interaktiven Redaktions-Web-Seiten ausführlich berichten und erwarten eine Rüge vom Beschwerdeausschuss. Anbei die Beschwerde beim BVerfG zur Kenntnisnahme. Die dpa und ddp wurden per Pressemitteilung unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking(V.i.S.d.P.)
K13online Chefredaktion


Anlagen
Artikel im Hamburger Wochenblatt vom 9. Aug. 2006
Beschwerde beim BVerfG
K13-News zum Bildartikel/Beschwerde/Abweisung Pressrat
geschrieben am 22.01.2007
gelesen 4266
Autor K13online
Seiten: 1
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