K13: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger(FDP)
A b s c h r i f t


Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberg
Mohrenstr. 37

10117 Berlin

19.02.2010


Betreff: Geplante Gesetzesänderung/Neuregelung zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung
Bezug: Meine Öffentliche Petition / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte


Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberg !

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 die Deutsche Gesetzgebung hinsichtlich der Verlängerung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt. Gegen diese Entscheidung hat die Bundesregierung Beschwerde bei der Großen Kammer eingelegt. Nach meiner Auffassung hätte Sie die Entscheidung akzeptieren sollen.

Die Bundesregierung plant auch eine Neuregelung zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung. Als Bundesjustizministerin wollen Sie mit Ihrer Bundestagsfraktion der FDP dafür Sorge tragen, dass im Gesetzgebungsverfahren die diesbezüglichen Grund- und Menschenrechte geachtet werden. Bei der damaligen Verabschiedung der Gesetze im Jahre 2004/2008 hatten Sie in der Opposition gegen die Einführung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung gestimmt. Dieser Entschluss war damals richtig und wird heute genauso richtig sein. Ich hoffe, dass Sie sich auch in diesem Punkt bei Ihrem Koalitionspartner CDU/CSU durchsetzen können.

Als Bürger unseres Landes habe ich trotzdem und sozusagen zusätzlich eine diesbezügliche Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Bedauerlicherweise wurde meine Öffentliche Petition zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung vom Ausschussdienst bisher nicht auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht. Daraus muss ich hier schließen, dass meine Petition mit der Zielsetzung einer Aufhebung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung unerwünscht ist. Eine solche Handhabung widerspricht meinem Demokratieverständnis und ist auch mit Artikel 17 GG kaum vereinbar. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie sich für eine Veröffentlichung einsetzen würden.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei Ihnen auch für ihre Ablehnung des ZugErschwG bedanken. Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass dieses unsinnige Gesetz alsbald und vollständig aufgehoben wird. Nach meiner Auffassung bedarf es keines neuen “Löschgesetzes”, weil die bestehende Gesetzgebung dafür vollkommen ausreichend ist. Immer neue Verschärfungen der diesbezüglichen Gesetze sind ohnehin unnötig und lösen die Probleme nicht. Stellen Sie sich solchen populistischen Forderungen weiterhin entgegen. So, wie Sie es erst kürzlich bei der Debatte um die erneute Verlängerung der Verjährungsfristen zum § 176 ff. StGB getan haben.

Dieses Schreiben ist ein offener Brief, der auf meinen privaten Webseiten K13online publiziert wurde. Die K13online Redaktion berichtet und informiert auf seiner Homepage auf journalistische Weise über das Thema der Pädophilie/Pädosexualität und nahen Homosexualität. Wir kritisieren in unseren News und Infotexten das bestehende Sexualstrafrecht und üben Kritik an der Justiz. Das Sexualstrafrecht differenziert bekanntlich beim § 176 ff. StGB nicht zwischen sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung und einvernehmlicher Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen. Deshalb halten wir eine diesbezügliche Reform des Sexualstrafrechts für dringend geboten. Zumindest jedoch erwarten wir vom Justizministerium und der Bundesregierung keine erneuten und weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die gesamte Politik verweigert sich einem sachlichen Dialog mit den betroffenen Pädophilen. Eine solche politische Ausgrenzung ist auch im Sinne des Kinderschutzes vollkommen kontraproduktiv. Es sollte nicht nur negativ über Pädosexuelle gesprochen und entschieden werden, sondern mit Ihnen. Dabei stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und hoffe auf eine Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


Anlagen
BT-Petition zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung(Ausdruck PDF-Datei)
BT-Ausschussdienst vom 2.2.2010
Mein Schreiben an BT-Ausschuss vom 7.2.2010
BT-Ausschussdienst vom 16.2.2010
Mein Schreiben an Vorsitzende Petitionsausschuss vom 19.02.2010
K13-Visitenkarte

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Bundesministerium der Justiz
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geschrieben von K13online am 19.02.2010 - ID: 769 - 4159 mal gelesen Drucken

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