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Text - Fußfesseln: BVerfG an K13online |
A b s c h r i f t
Bundesverfassungsgericht
Zweiter Senat - Geschäftsstelle
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Datum 16.08.2011
Herrn
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
Postfach 10 06 53
75106 Pforzheim
Aktenzeichen AR 5079/11
Ihre E-Mail vom 25. Juli 2011
Sehr geehrter Herr Gieseking,
zu Ihrer obigen Anfrage wird mitgeteilt, dass das Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Thematik der elektronischen Fußfessel unter dem Aktenzeichen 2 BvR 916/11 anhängig ist.
In diesem Verfahren wurde mit Beschluss vom 22. Mai 2011 der Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Ein Entscheidungstermin in diesem Verfahren zur Hauptsache ist derzeit noch nicht absehbar.
Der Beschwerdeführer dieses Verfahrens wird von Herrn Rechtsanwalt Helfried Roubicek, Seestraße 23c, 18211 Börgerende, vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
In Vertretung
Amtsrätin
Beglaubigt:
Dienstsiegel BVerfG
Das Original-Schreiben kann als PDF-Datei angefordert werden.
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Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat Beschwerde zur elektronischen Fußfessel zur Endscheidnung angenommen - Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt - vom 20.08.2011
Beschwerdeführer Rechtsanwalt Helfried Roubicek rügt: Art. 1 I Grundgesetz(GG) & Art. 2 I GG & Art. 2 II GG & Art. 12 GG & Art. 20 III GG i.V. mit § 2 I Strafvollzugsgesetz & § 68 b I 1 Nr. 12 StGB
Das BVerfG in Karlsruhe hat die 1. Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der elektronischen Fußfessel zur Entscheidung angenommen. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte das BVerfG am 22. Mai 2011 abgelehnt. "Ein Entscheidungstermin in diesem Verfahren zur Hauptsache ist derzeit noch nicht absehbar", dies teilte uns das BVerfG auf Anfrage mit. Die neuen Gesetze zur Sicherungsverwahrung - u.a. auch zur Fußfessel - waren erst am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die K13online Redaktion wird erneut nach Karlsruhe fahren und an der kommenden mündlichen Verhandlung des BVerfG teilnehmen...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2055
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