"Jede Liebe ist Liebe - Heinz Birken(Heinrich Eichen)
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Text - GStAin Karlsruhe: Beschwerde/Anzeigen Abweisung
A b s c h r i f t

Die Generalstaatsanwältin in Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe, den 21.07.2009


OStA Karlsruhe Az: 9 Zs 1580/09, Anzeigesache 92 Js 7447/09 der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - gegen Staatsanwältin Stohrer wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung

Ihre Beschwerde vom 28.06.2009 mit Begründung vom 09.07.2009


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihrer Beschwerde gegen die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - vom 15.06.2009 gebe ich nach Prüfung der Sach- und Rechtlage keine Folge. Um Wiederholungen zu vermeiden, beziehe ich mich auf die in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zutreffenden Gründe der genannten Verfügung, die durch Ihr Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen, soweit der Vorwurf einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung erhoben wird, durch die Sie unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt sind, binnen eines Monates nach der Bekanntmachung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Anklageerhebung zu. Der Antrag muss die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, sowie die Beweismittel angeben und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Der Antrag ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, einzureichen und muss bei diesem innerhalb der oben genannten Frist eingegangen sein.


Mit freundlichen Grüßen
Oberstaatsanwältin
(Unterschrift)


Der Anzeigen- und Beschwerdeführer hat nun alle Dokumente und Schriftsätze einem renommierten Rechtsanwalt zur Prüfung des Sachverhaltes vorgelegt. Bei einer positiven Nachricht wird dann der o.g. Antrag an das OLG Karlsruhe gestellt. Das OLG wird ggf. darüber entscheiden, ob es zur Anklage gegen die Pforzheimer Justiz kommen wird oder nicht.

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GStA-Karlsruhe: Beschwerdebegründung
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=700&s=read

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Strafanzeige gegen StAin & RichterIn abgewiesen
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=698&s=read
geschrieben am 02.08.2009
gelesen 3626
Autor K13online
Seiten: 1
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