"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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Text - JVA Uelzen: Kontaktverbot aufheben
A b s c h r i f t


Justizvollzugsanstalt Uelzen
Postfach 1564

29505 Uelzen

2. Februar 2010


Betreff: Antrag zur Aufhebung des Kontaktverbotes Ronny Z./Dieter Gieseking
Bezug: Ihr Schreiben vom 27.01.2010 - Geschäftsnummer xxxx



Sehr geehrte Damen und Herren !

Vorbehaltlich eines gerichtlichen Antrages an die Strafvollstreckungskammer Lüneburg und einer möglichen Beschwerde an das Justizministerium Niedersachen beantrage ich gemäß § 100 NJVollzG wie folgt:

1. Das Kontaktverbot hinsichtlich brieflicher Korrespondenz gegen meine Person aufzuheben.
2. Das Kontaktverbot hinsichtlich brieflicher Korrespondenz gegen Herrn Z. aufzuheben.

B e g r ü n d u n g

Das Vollzugsziel gemäß § 5 NJVollzG wird durch beiderseitige Briefwechsel in keiner Weise behindert oder gefährdet. Die ein und ausgehende Post von Herrn Z. kann weiterhin kontrolliert werden. Die Korrespondenz von meiner Person zu Herrn Z. und umgekehrt fördert die Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Ein beiderseitiges Kontaktverbot widerspricht der Verhältnismäßigkeit. Soziale Kontakte sind für Herrn Z. wichtig und dürfen nicht willkürlich verboten werden.

Neben meiner Privatperson bin ich weiter verantwortlicher Redakteur der privaten K13online Webseiten im Internet, die über das Thema der Pädophilie kritisch berichtet und informiert. Bei dieser journalistischen Berichterstattung publizieren wir u.a. auch News über pädophilie Strafgefangene. Die kritische Position zum Sexualstrafrecht, Gesetzgeber und Justiz darf nicht dazu führen, dass Kontaktverbote verhängt werden. Bei unseren Artikeln nehmen wir das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß Grundgesetz war. Gesellschaftskritische und politische Positionen zum Themenkomplex des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder und der Pädophilie/Pädosexualität sind legitim.


Stellungnahme zu Ihrer angeordneten Postkontrolle vom 18.03.2009 - Geschäftsnummer wie oben

Der oben genannte Schriftsatz der JVA Uelzen liegt mir vor. Ebenso der Aufhebungsantrag mit Begründung von RA Brehm vom 26.03.2009 an die Strafvollstreckungskammer Lüneburg. Hinsichtlich Ihres Schriftsatzes sind darin falsche Sachverhalte aufgeführt, die ich hiermit richtigstelle. Der damalige “Krumme13” Gefangenenhilfeverein für gewaltfreie Pädophile im Strafvollzug wurde bereits im Jahre 2002 aufgelöst. Seit dieser Zeit existiert lediglich noch die K13online Redaktion im Internet. Die rechtliche Verantwortung liegt allein bei mir. Weder Herr Z. noch Herr F. ist seitdem Mitglied der K13online Redaktion. Die von Ihnen aufgestellte Behauptung, dass ich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft bin und inhaftiert war, ist nachweislich falsch. Insgesamt wird in diesem Schriftsatz der falsche Eindruck erweckt, dass es sich bei meiner Person und K13online um Menschen handelt, die sich nicht an Recht und Gesetz halten bzw. zumindest unseriös und schlecht sind. Dies stellt eine schwere Diskriminierung und Kriminalisierung dar. In den letzten 10 Jahren hatte ich viele pädophilie Gefangene im deutschen und internationalen Strafvollzug betreut sowie auch besucht und konnte bisher immer einen ungehinderten Briefwechsel mit den inhaftierten Pädophilen führen. Zu keinem Zeitpunkt wurde von einer JVA ein Kontaktverbot gegen meine Person verhängt. Mein Brief an Herrn Z. im Dezember 2009 war eine Weihnachtskarte und im Januar 2010 hatte ich Ihm einen handschriftlichen Brief mit Informationsanlagen gesandt. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum solche Briefe in Zukunft nicht mehr ausgehändigt werden sollen.

Für den Gefangenen Z. ist es im Strafvollzug wichtig, dass er sich gemäß Grundgesetz über seine Interessengebiete ungehindert informieren kann . Dazu gehören auch Informationsmaterialien, Fachliteratur und Presseberichte zum Thema der Pädophilie. Das Studium dieser Inhalte fördert das Reflektieren seiner Verhaltensweise und Weltanschauungen und dient der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Aus diesem Grunde beantrage ich gemäß § 65 Abs 1 NJVollzG das Empfangen von Zeitungen und Zeitschriften; in diesem Fall das Aushändigen von K13online News und Informationsmaterialien.

Die K13online Redaktion hat aktuell und wird auch in Zukunft weiterhin über diesen Fall eines aus unserer Sicht unrechtmäßigen Kontaktverbotes berichten. Alle offiziellen Schriftsätze der JVA Uelzen & Gerichte sowie meine Schreiben und Anträge werden auf den Webseiten öffentlich dokumentiert und publiziert. Es sollte deshalb auch im Interesse der JVA Uelzen liegen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und das verhängte Kontaktverbot aufgehoben wird. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Gefangenen würde diese Entscheidung einen humanen Strafvollzug auch in der JVA Uelzen gewährleisten.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


PS: Es wird um Aushändigung einer Kopie dieses Schreibens an den Gefangenen Z. gebeten.


Anlagen
K13online News vom 2.Feb. 2010
K13-Visitenkarte

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Lesen Sie dazu auch dieses News im Archiv hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1578
geschrieben am 02.02.2010
gelesen 4389
Autor K13online
Seiten: 1
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